Beschreibung
Antrag auf Gewährung einer Förderung gemäß dem Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7, die vom Amt für Menschen mit Behinderungen verwaltet wird. Die Förderung richtet sich an öffentliche Körperschaften, die Menschen mit Behinderungen anstellen.
Die Förderung steht nur für die Monate zu, die nach dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, vollständig gearbeitet und vollumfänglich mit fixen und dauerhaften Bezügen entlohnt wurden, und wird anhand der folgenden Faktoren berechnet:
- Anstellung zur Erfüllung der Pflichtquote laut Gesetz Nr. 68/1999, in geltender Fassung, oder Anstellung, ohne dass die Pflichtquote erfüllt werden muss oder bei bereits erfüllter Pflichtquote;
- Funktionsebene;
- Arbeitsverhältnis in Voll- oder Teilzeit.
