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Dienstcode: 3137

Umschreibung eines Führerscheins aus der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

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Beschreibung

Eine Person mit Wohnsitz in Italien, die im Besitz eines gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gültigen EU- oder EWR-Führerscheins ist, kann  damit bis zum  Ablaufdatum  in Italien lenken.
Um seine Gültigkeit zu verlängern, muss ein Antrag auf Umschreibung zu einem italienischen Führerschein gestellt werden. Die Umwandlung kann auch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden. In diesem Fall kann der Inhaber oder die Inhaberin wählen, ob er bzw. sie die verbleibende Gültigkeitsdauer nutzen oder eine neue Gültigkeitsdauer beantragen möchte, indem das ärztliche Zeugnis dem Antrag beifügt wird. 

 


Wer kann den Dienst nutzen

Die Person, die im Besitz eines Führerscheins ist, der:

  • in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurde;
  • durch einen EWR-Staat ausgestellt wurde: Island, Liechtenstein und Norwegen.

Voraussetzungen

Sie können Ihren Führerschein aus der EU oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum nur dann in einen italienischen Führerschein umschreiben, wenn Sie ihn nicht durch Umschreibung eines Führerscheins aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR erworben haben, das kein Abkommen mit Italien unterschrieben hat.


Was benötigen Sie

  • PagoPA-Zahlungsbeleg mit IUV-Code;
  • EU- oder EWR-Führerschein im Original und Fotokopie davon;
  • ärztliches Zeugnis, ausgestellt von einem dazu befugten Arzt, das nicht älter als drei Monate ist, im Falle der Umschreibung eines Führerscheins mit unbegrenzter Gültigkeit oder mit einer Gültigkeitsdauer, die über die in der geltenden EU-Richtlinie vorgesehene Gültigkeitsdauer hinausgeht oder mit abgelaufener Gültigkeit;
  • Falls dem Antrag kein ärztliches Attest beigefügt ist, sind zwei identische Passfotos ohne Kopfbedeckung einzureichen, außer aus religiösen Gründen. Die Fotos müssen aktuell sein, einen hellen Hintergrund haben und auf Fotopapier gedruckt sein, wobei eines davon beglaubigt sein muss. Die Beglaubigung des Fotos kann beantragt werden: von der betreffenden Person am Schalter bei der Einreichung des Antrags oder bei der Gemeindeverwaltung oder einem Notar;
  • gültiger Personalausweis im Original;
  • Steuernummer (Gesundheitskarte);
  • gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltskarte im Original und in Fotokopie, wenn die antragstellende Person Nicht-EU-Bürger ist. Wir weisen außerdem darauf hin, dass auch die Quittung über den Antrag auf Verlängerung oder erstmalige Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung als gültig anzusehen ist. Die Quittung kann per Post zugestellt oder von den zuständigen Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellt werden. In diesem Fall muss dem Antrag eine Kopie der Quittung beigefügt werden, die die Einreichung des Antrags auf Verlängerung der abgelaufenen Genehmigung bestätigt. Außerdem sind eine Kopie der abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung und die Originale zur Einsichtnahme oder eine Kopie der Quittung über den Erstantrag und eine entsprechende Kopie beizufügen.

Wird der Antrag am Schalter durch eine bevollmächtigte Person eingereicht, müssen Sie Folgendes zusätzlich ausfüllen und unterschreiben:

  • das Formblatt TT2112
  1. Kopie für den Antragsteller/die Antragstellerin
  2. Kopie der Eingabe;
  3. Kopie pro Landesamt.

Die Kosten für diesen Dienst entsprechen dem Tarif B003.


So wird es gemacht

Vereinbaren Sie einen Termin:

Für die Zahlung des Tarifs B003:

  1. melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte). Wenn du minderjährig bist, mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. wählen Sie den Tarif für das gewünschte Verfahren aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die persönlichen Daten des ZAHLERS müssen mit den persönlichen Daten des Inhabers des Verfahrens VERFAHRENS übereinstimmen. Zu den einzugebenden Daten gehören: Vorname, Nachname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Ort und Provinz der Geburt. Wenn der Inhaber nicht mit dem Benutzer übereinstimmt, der mit SPID oder CIE mit dem Portal verbunden ist, müssen Sie alle oben genannten persönlichen Daten ändern. Geben Sie dann die Daten des Inhabers des Vorgangs ein und bestätigen Sie;
  6. wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • Mit „Online bezahlen“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder

Drucken Sie nach der Zahlung die Zahlungsbestätigung aus und legen Sie diese zusammen mit den anderen für das jeweilige Verfahren erforderlichen Unterlagen beim Füherrscheinamt vor.

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.

Bitte beachten Sie: Zahlungen werden nicht am Schalter angenommen.


So geht es weiter

Sie erhalten eine Quittung für die Einreichung des Antrags, die keine vorläufige Fahrerlaubnis ist.
Anschließend erhalten erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden, dass Ihr italienischer Führerschein nur bei gleichzeitiger Abgabe des umgeschriebenen ausländischen Führerscheins zur Abholung am Schalterdienst-Infopoint bereit liegt.
Der ausländische Führerschein wird anschließend an die zuständige Behörde des EU- oder EWR-Staates, der ihn ausgestellt hat, mit dem Vermerk der erfolgreichen Umschreibung in einen italienischen Führerschein weitergeleitet.

Zeiten und Fristen

Wenn der Inhaber oder die Inhaberin den meldeamtlichen oder den ordentlichen Wohnsitz in Italien erworben hat,, muss der von einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausgestellte Führerschein nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer umgeschrieben werden, entsprechend:

  • dem auf dem Führerschein angegebenen Ablaufdatum;
  • dem Ablauf von zwei Jahren nach dem Erwerb des meldeamtlichen oder ordentlichen Wohnsitzes in Italien, wenn der Führerschein eine unbegrenzte oder eine längere als die von der EU-Richtlinie Nr. 126/2006 vorgesehene Gültigkeitsdauer hat;
  • der Anordnung zur Revisionprüfung, die gemäß Artikel 128 und 136-bis Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung gegen den Führerscheininhaber oder die Führerscheininhaberin erlassen wird.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin in Italien ansässig. Was muss ich tun, wenn mein EU/EWR-Führerschein verloren geht oder gestohlen wird?

Wenn Ihr ausländischer Führerschein als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, können Sie die Umschreibung beantragen, indem Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung der ausländischen Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, beifügen. Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor, dauert die Ausstellung eines italienischen Führerscheins länger. Außerdem müssen Sie Ihrem Antrag die entsprechende Verlust-/Diebstahlanzeige bei der italienischen Polizei beifügen.

Ich habe einen Führerschein, der von einem Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde, der aber in Italien nicht mehr gültig ist, weil er vor mehr als fünf Jahren abgelaufen ist. Kann ich ihn trotzdem in einen italienischen Führerschein umwandeln?

Ja, Sie können die Umschreibung beantragen, müssen aber auch eine praktische Prüfung mit einem Fahrzeug ablegen, das der höchsten Klasse des umzuschreibenden Führerscheins entspricht. Wenn Sie beispielsweise die Umschreibung in die Kategorie „D“ beantragen, müssen Sie die Prüfung mit einem Bus ablegen.
Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie gemäß Artikel 126 Absatz 8-ter der Straßenverkehrsordnung einen besonderen Antrag unter Verwendung des Formulars TT746 stellen.

Ist es möglich, den EU/EWR-Fahrerqualifizierungsnachweis (Certificato di Qualificazione del Conducente – FQN) zusammen mit dem EU/EWR-Führerschein umzuschreiben?

Ja, das ist möglich, wenn Sie wollen. Sie müssen einen gleichzeitigen Antrag auf Umschreibung beider Führerscheine stellen. In diesem Fall entsprechen die Dienstleistungskosten der B097. Zusätzlich zu den bereits vorgelegten Unterlagen für die Umschreibung des Führerscheins allein müssen Sie eine vollständige Kopie des CQC und das Original zur Ansicht beifügen.


Rechtliche Grundlagen

  • Artikel 136 der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 126 Absatz 8-ter der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 118-bis der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 119 der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 11, Absatz 5 der Richtlinie 2006/126/EG;
  • Artikel 7, Absatz 2, Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/126/EG.
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