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Dienstcode: 3136

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Land

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Beschreibung

Umschreibung eines Führerscheins, der von einem Staat ausgestellt wurde, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört.

Wer kann den Dienst nutzen

Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen mit meldeamtlichem Wohnsitz in Italien.
Darüber hinaus muss die Person im Besitz eines Führerscheins sein, der von einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde.


Voraussetzungen

Zur Umschreibung Ihres Nicht-EU/EWR-Führerscheins in einen italienischen Führerschein müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • zwischen Italien und dem Staat, der Ihren Führerschein ausgestellt hat, besteht ein bilaterales Abkommen für die Führerscheinumschreibung;
  • Ihr ausländischer Führerschein ist gültig;
  • Ihr Führerschein entspricht einem der in den technischen Anlagen des bilateralen Abkommens enthaltenen Führerscheinmuster;
  • Sie haben Ihren ausländischen Führerschein erworben, bevor Sie Ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben;
  • Sie erfüllen die gesetzlich vorgeschriebenen psychophysischen und moralischen Voraussetzungen.

Was benötigen Sie

  • Fügen Sie den PagoPA-Zahlungsbeleg mit IUV-Code (Tarif B003) bei. 
  • Legen Sie das gültige Original es Nicht-EU-Führerscheins zur Ansicht vor und fertigen Sie eine Fotokopie an.
  • Die Echtheitsbescheinigung des ausländischen Führerscheins im Original. Diese wird von der italienischen diplomatischen Vertretung in dem Staat ausgestellt, der den Führerschein ausgestellt hat. Alternativ kann sie auch vom Konsulat oder der Botschaft des Staates, der den Führerschein ausgestellt hat, in Italien ausgestellt werden. Die Unterschrift des Konsulats muss beim Regierungskommissariat in Bozen legalisiert werden.
  • ein entmaterialisiertes ärztliches Zeugnis, das von einem bescheinigenden Arzt ausgestellt wurde und nicht älter als drei Monate ist;
  • der originale und gültige Personalsausweis;
  • Steuernummer (Gesundheitskarte);
  • gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltskarte im Original und in Fotokopie, wenn die antragstellende Person Nicht-EU-Bürger oder -Bürgerin ist. Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Quittung über den Antrag auf Verlängerung oder erstmalige Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung als gültig anzusehen ist. Die Quittung kann per Post zugestellt oder von den zuständigen Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellt werden. In diesem Fall muss dem Antrag eine Kopie der Quittung für den Antrag auf Verlängerung der abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden. Außerdem muss eine Kopie der abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung beigefügt und das Original zur Einsicht vorgelegt werden. Alternativ muss eine Fotokopie der Empfangsbestätigung des Antrags auf Erstausstellung und eine Fotokopie davon beigefügt werden.

Übersetzungen

Die Übersetzung des ausländischen Führerscheins wird im Original benötigt. Und zwar:

  • ausgeführt von der diplomatischen Vertretung Italiens in dem Land, das den Führerschein ausgestellt hat;
  • ausgeführt durch die diplomatische Vertretung des Landes, das den Führerschein ausgestellt hat, in Italien. Die Unterschrift des Konsulats muss beim Regierungskommissariat in Bozen anerkannt werden.

Die Übersetzung kann von einem amtlich zugelassenen Übersetzer oder von einer Person, die beide Sprachen beherrscht, angefertigt werden. Letzterer muss die Verantwortung für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung übernehmen, indem er vor einem Notar oder Friedensrichter einen Eid ablegt.
Es kann auch sein, dass die Übersetzung und oder die Beglaubigung der Echtheit und oder die Anerkennung der Unterschrift des Konsuls oder der Konsulin nicht verlangt werden. Alternativ können sie auch nur teilweise für die Umschreibung bestimmter ausländischer Führerscheine erforderlich sein. Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, können Sie uns kontaktieren unter schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it.

Wird der Antrag am Schalter durch eine bevollmächtigte Person eingereicht, müssen Sie Folgendes zusätzlich ausfüllen:

  • das Formblatt TT2112:
  1. Kopie für den Antragsteller/die Antragstellerin;
  2. Kopie der Eingabe;
  3. Kopie pro Landesamt.

Die Kosten für diesen Dienst entsprechen dem Tarif B003.


So wird es gemacht

Merken Sie einen Termin vor:

Für die Zahlung des Tarifs B003:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an, oder, wenn minderjährig, mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Zugang zu Dienstleistungen“  und dann „Online-Zahlung über PagoPa;
  3. Wählen Sie „Neue Zahlung“;
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags , legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die persönlichen Daten des ZAHLERS müssen mit den persönlichen Daten des ANTRAGSSTELLERS übereinstimmen. Zu den erforderlichen Daten gehören: Vorname, Nachname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Provinz. Wenn der Inhaber nicht mit dem Benutzer übereinstimmt, der mit SPID oder CIE mit dem Portal verbunden ist, müssen Sie alle oben genannten persönlichen Daten ändern. Geben Sie dann die Daten des Inhabers des Antrags ein und bestätigen Sie;
  6. Wählen Sie den Punkt Meine Zahlungen (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „Plus +“ klicken:

  • Mit Online bezahlen (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus, per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder
  • mit „Zahlungsaufforderung drucken“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie über die auf der Website PagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank,  angeschlossene Händler usw. zahlen.

Drucken Sie nach der Zahlung die Zahlungsbestätigung aus und legen Sie diese immer zusammen mit den anderen für den jeweiligen Antrag erforderlichen Unterlagen vor.

Bitte beachten Sie: Am Schalter werden keine Zahlungen durchgeführt.


So geht es weiter

  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags, die NICHT als vorläufige Fahrerlaubnis gilt;
  • sie erhalten eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden, dass Ihr italienischer Führerschein am Schalterdienst-Infopoint zur Abholung bereit liegt. Die Abholung kann nur bei gleichzeitiger Abgabe des umgetauschten ausländischen Führerscheins erfolgen;
  • der ausländische Führerschein wird anschließend an die zuständige Behörde des Staates, der ihn ausgestellt hat, mit dem Vermerk der erfolgreichen Umschreibung in einen italienischen Führerschein weitergeleitet.

Zeiten und Fristen

Wenn Sie in Italien wohnen und einen Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU oder der EWR besitzen, dürfen Sie damit nur bis zu einem Jahr nach dem Erhalt des meldeamtlichen Wohnsitzes auf dem italienischen Gebiet lenken.

Um nach Ablauf dieser Frist weiterhin mit führerscheinpflichtigen Fahrzeugen in Italien fahren zu können, müssen Sie einen italienischen Führerschein erwerben. Sie erwerben diesen wie folgt:

  • durch Umschreibung (falls vorgesehen);
  • durch eine Theorie- und Fahrprüfung.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin seit zwei Jahren in Italien ansässig und mein Nicht-EU-Führerschein wurde mir im Straßenverkehr entzogen. Das liegt daran, dass ich ihn nicht innerhalb einem Jahr ab Erhalt des Wohnsitzes in Italien  umgeschrieben habe. Kann ich ihn trotzdem noch umschreiben?

Jedes Abkommen sieht eine Höchstfrist vor, die in der Regel zwischen vier und sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung des meldeamtlichen Wohnsitzes liegt und innerhalb derer die Umschreibung erfolgen kann. Wenn diese Frist noch nicht abgelaufen ist, lautet die Antwort: Ja.

Ich besitze einen gültigen Nicht-EU-Führerschein, den ich durch Umschreibung meines italienischen Führerscheins in einem Land ohne Abkommen mit Italien erworben habe. Jetzt lebe ich wieder in Italien. Kann ich einen neuen italienischen Führerschein bekommen?

Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins, die durch die Umschreibung eines italienischen Führerscheins erworben wurde, ist immer möglich. In jedem Fall muss der neue Führerschein einer Kategorie angehören, die die des bisherigen italienischen Führerscheins nicht übersteigt (Art. 136 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung).

Den Unterlagen ist eine Bescheinigung der ausländischen Behörde beizufügen, die die Umschreibung und die Echtheit des ausländischen Führerscheins bestätigt.

Ich besitze einen gültigen albanischen Führerschein der Kategorien A, B und C. Die Kategorien A und B habe ich vor meinem Umzug nach Italien erworben, während ich die Kategorie C zu einem späteren Zeitpunkt erworben habe. Ich bin seit drei Jahren in Italien ansässig. Ist mein Führerschein umschreibbar?

Italien und Albanien haben ein Abkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen sieht vor, dass nur gültige Führerscheine und Kategorien umgewandelt werden können, die vor der Wohnsitznahme im anderen Land erworben wurden. Der Antrag auf Umschreibung muss vor Ablauf von vier Jahren ab dem Datum der Eintragung des Wohnsitzes gestellt werden. Ihr albanischer Führerschein ist zwar umschreibbar, aber nur für die Kategorien A und B, da Sie diese vor Ihrem Umzug nach Italien erworben haben.


Rechtliche Grundlagen

Artikel 135 und 136 der Straßenverkehrsordnung.
Die bilateralen Abkommen zwischen Italien und NICHT EU/EWR Staaten.

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