Sie können Ihre mündlichen Sprachkenntnisse auf eine der folgenden Arten nachweisen:
- erfolgreicher Abschluss von mindestens einem Schuljahr an einer Schule einer beliebigen Stufe mit deutscher, italienischer oder ladinischer Unterrichtssprache in der Europäischen Union;
- Einschreibung in ein reguläres Universitätsstudium an einer italienisch- oder deutschsprachigen Universität in der Europäischen Union (EU);
- Bestehen des Sprachtests, der für die Aufenthaltsgenehmigung für einen langfristigen Aufenthalt in der EU erforderlich ist;
- ein anerkanntes Sprachzertifikat oder eine Bescheinigung über die Zweisprachigkeit auf A2-Niveau oder höher;
- die Teilnahmebestätigung für einen Sprachkurs, ausgestellt von einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder einer öffentlichen Schule oder Verwaltung. Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass die Teilnahme an einem Kurs auf B1-Niveau oder höher empfohlen wird. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen;
- das Bestehen der mündlichen Sprachprüfung auf A2-Niveau. Der Test entspricht dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die Prüfung wird von der Landesverwaltung (Landesdienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen) organisiert und ist Teil der Maßnahmen zur Förderung der Integration;
- die Erfüllung der auf staatlicher Ebene vorgesehenen Integrationsvereinbarung.
Wenn Sie keinen der oben genannten Nachweise erbringen können, müssen Sie sich für einen Sprachkurs anmelden. Dies gilt insbesondere zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf zusätzliche Leistungen. Der Kurs muss die folgenden Merkmale aufweisen:
- Dauer von mindestens 40 Stunden;
- muss in einer der offiziellen Landessprachen bei einer zertifizierten Weiterbildungseinrichtung oder bei öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen stattfinden;
- muss innerhalb von 24 Monaten nach Beantragung der Zusatzleistungen abgeschlossen sein;
- gilt nur dann als abgeschlossen, wenn mindestens 75 % der Gesamtstundenzahl absolviert wurden.
Sie können Ihr Wissen über die lokale Gesellschaft und Kultur auf eine der folgenden Arten unter Beweis stellen:
- erfolgreicher Abschluss von mindestens einem Schuljahr an einer Schule einer beliebigen Stufe mit deutscher, italienischer oder ladinischer Unterrichtssprache in der Europäischen Union;
- Einschreibung in ein reguläres Universitätsstudium an einer italienisch- oder deutschsprachigen Universität in der Europäischen Union;
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an den speziellen Kursen.
Die Kurse bestehen aus
3 Modulen zu je 3 Stunden, über die lokale Gesellschaft und Kultur:
- Modul: Begriffe aus der Geschichte und Geographie Südtirols, Institutionen, Grundlagen des Zusammenlebens;
- Modul: Werte gemäß der EU-Charta der Grundrechte;
- Modul: Arbeit, Schule, Wohnen, Freizeit, Gesundheit.
Die Kurse werden von Agenturen für Weiterbildung in Absprache mit der Koordinierungsstelle für Integration organisiert und durchgeführt. Diese Organisation arbeitet in Absprache mit den Ämtern für Weiterbildung der Abteilungen für italienische und deutsche Kultur. Für alle drei Module besteht
eine Anwesenheitspflicht für die gesamte Stundenzahl.Die Koordinierungsstelle für Integration behält sich das Recht vor, die Teilnahme an Sprach-, Kultur- und Gesellschaftskursen anzuerkennen, die von öffentlichen Körperschaften der Autonomen Provinz Bozen organisiert werden. Dies geschieht, um die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit zu gewährleisten, die in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe g des Landesgesetzes 12/2011 festgelegt sind.
Wenn
Sie keinen der oben genannten Nachweise erbringen können, müssen Sie sich für den Kurs über die lokale
Gesellschaft und Kultur anmelden. Dies gilt insbesondere zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf zusätzliche Leistungen. Der Kurs muss bei einer der Weiterbildungseinrichtungen besucht werden, die ihn anbieten.
Sie müssen den Kurs innerhalb von 24 Monaten nach Einreichung Ihres Antrags auf Zusatzleistungen abgeschlossen haben.