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Dienstcode: 3132

Finanzierungen für Künstler/innen und Junge Künstler/innen für die italienische Sprachgruppe

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Beschreibung

Beim Amt für Kultur können jährlich Beitragsansuchen von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden.

Diese Ansuchen können von Personen gestellt werden, die Initiativen von öffentlichem Interesse zur Förderung ihrer künstlerischen und kulturellen Entwicklung durchführen möchten.

Außerdem können Anträge auf Ausbildungsbeihilfen von jungen Kunstschaffenden eingereicht werden, die ihre Ausbildung verbessern möchten.

Weitere Informationen finden Sie auf Für Kunstschaffende.


Wer kann den Dienst nutzen

Jeder, der diesen Dienst in Anspruch nehmen möchte und die nachstehenden Kriterien erfüllt.


Voraussetzungen

Es können Förderungen an Künstler und Künstlerinnen vergeben werden, die aus Südtirol stammen oder seit mindestens 2 Jahren in Südtirol tätig sind, für:

  • die Realisierung eines Kunstprojekts (Beitrag für künstlerische Projekte), oder
  • die Ausbildungskurses (Arbeitsstipendium) gefördert werden.

Die Förderungen werden auf der Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für Kunstschaffende durch die Landesabteilung Italieni.

Diese Richtlinien sind im Beschluss der Landesregierung Nr. 1236/2016 festgelegt.

Außerdem müssen Sie, um den Antrag auf ein Arbeitsstipendium zu stellen, unter 35 Jahre alt sein.


Was benötigen Sie

Beitragsantrag für Kunstprojekt

Um einen Beitragsantrag für ein Kunstprojekt zu stellen, müssen Sie Folgendes vorweisen:

  • mit Datum und Unterschrift versehener Lebenslauf, der Folgendes bescheinigt: Geburtsort und -datum, Bildungsweg, verwirklichte Projekte, Diplome, Anerkennungsbescheinigungen, Preise, Veröffentlichungen, Rezensionen, Referenzen und alles weitere, das zur Beschreibung der fortlaufenden und vorherrschenden Tätigkeit im künstlerischen Bereich und der persönlichen Verbundenheit mit dem Landesgebiet nützlich sein kann;
  • Zusammenfassung mit einer kurzen Beschreibung des Kunstprojekts für die Veröffentlichung auf der institutionellen Website der Provinz;
  • ausführlicher Projektbericht mit Werkproben, sofern vorhanden;
  • Zeitplan für die Tätigkeiten mit genauer Angabe des Anfangs- und Enddatums jeder Tätigkeit, der auf der Grundlage des dem Antrag beigefügten Musters erstellt wurde;
  • ausführlicher Kostenvoranschlag, in dem alle ermittelten Ausgabenposten aufgeführt sind;
  • Finanzierungsplan, mit Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln, der auf der Grundlage des dem Antrag beigefügten Musters erstellt wurde;
  • Kopie eines Erkennungsausweises.

Antrag auf ergänzende Beiträge

Für den Antrag auf ergänzende Beiträge (Art. 5 Richtlinien):

  • ausführlicher Bericht, aus dem die Notwendigkeit der zusätzlichen Förderung bzw. die Neufestsetzung der zugelassenen Ausgaben oder des Förderungssatzes hervorgeht;
  • neuer Kostenvoranschlag unter Angabe der einzelnen Ausgabenposten;
  • neuer Finanzierungsplan, der auf der Grundlage des dem Antrag beigefügten Musters erstellt wurde;
  • aktualisierter Zeitplan der Tätigkeiten, der auf der Grundlage des dem Antrag beigefügten Musters erstellt wurde;
  • Kopie eines Erkennungsausweises.

Antrag auf Arbeitsstipendium

Für den Antrag auf Arbeitsstipendium:

  • mit Datum und Unterschrift versehener Lebenslauf, der Folgendes bescheinigt: Geburtsort und -datum, Bildungsweg, verwirklichte Projekte, Diplome, Anerkennungsbescheinigungen, Preise, Veröffentlichungen, Rezensionen, Referenzen und alles weitere, das zur Beschreibung der Besonderheit der künstlerischen Laufbahn und der persönlichen Verbundenheit mit dem Landesgebiet nützlich sein kann;
  • Zusammenfassung mit einer kurzen Beschreibung des Kunstprojekts für die Veröffentlichung auf der institutionellen Website der Provinz;
  • ausführliche Beschreibung des Ausbildungsprojekts;
  • Ersatzerklärung oder Einladung der betreffenden Bildungseinrichtung, aus der die Kosten für die Einschreibung hervorgehen;
  • Zeitplan für die Tätigkeiten mit genauer Angabe des Anfangs- und Enddatums jeder Tätigkeit, der auf der Grundlage des dem Antrag beigefügten Musters erstellt wurde;
  • ausführlicher Kostenvoranschlag, in dem alle ermittelten Ausgabenposten aufgeführt sind;
  • Finanzierungsplan, mit Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln, der auf der Grundlage des dem Antrag beigefügten Musters erstellt wurde;
  • Kopie eines Erkennungsausweises.

Sie können den Antrag hier herunterladen: Italienische Kultur – Antrag auf Arbeitsstipendien für Kunstschaffende 2025.

Stempelmarke

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € kaufen.


So wird es gemacht

Sie können den Beitragsantrag für Kunstprojekte oder Arbeitsstipendien zur Ausbildung Kunstschaffender einreichen:

Sie können den Antrag beim Amt für Kultur hinterlegen oder per Post senden.


So geht es weiter

Der Antrag wird dann vom Amt für Kultur geprüft, das die Erfüllung der formalen Voraussetzungen beurteilt und ihn gegebenenfalls den Fachleuten der Unterkommission Kultur zur Stellungnahme über die öffentliche Finanzierbarkeit des Projekts oder des Ausbildungslehrgangs vorlegt. Wenn der Antrag die in den Richtlinien (Beschluss der Landesregierung 1236/2016) festgelegten Voraussetzungen erfüllt, prüft das Amt den zu gewährenden Beitrag bzw. das zu gewährende Arbeitsstipendium und stellt die entsprechenden Unterlagen aus.

Sie erhalten vom Amt für Kultur ein Schreiben, das Sie über das Ergebnis (Annahme/Ablehnung) Ihres Antrags informiert.

Sobald das Projekt oder die Ausbildung abgeschlossen ist, können Sie einen Auszahlungsantrag stellen.

Was die Auszahlung anbelangt, so werden die Förderungen, sofern kein Vorschuss gewährt wird, am Ende des Projekts/Ausbildungslehrgangs. Die Auszahlung auf der Grundlage der von den Begünstigten im Zeitplan gemachten Angaben ausgezahlt, spätestens jedoch bis zum 30. September des Jahres, das auf den Abschluss der beschriebenen Aktivitäten folgt.

Formulare

Das Formular für den Auszahlungsantrag des Beitrags finden Sie hier: Italienische Kultur – Antrag auf Auszahlung des Beitrags für Kunstschaffende 2024.

Das Formular für den Auszahlungsantrag des Arbeitsstipendiums finden Sie hier: Italienische Kultur – Auszahlungsantrag für Arbeitsstipendien für Kunstschaffende 2024.


Zeiten und Fristen

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (aber vorzugsweise bis zum 30 September) können Sie einen Beitragsantrag für:

  • die Realisierung eines Kunstprojekts oder für
  • ein Arbeitsstipendium zu Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang stellen.

Fällt die Frist auf einen Feiertag oder einen Tag, an dem die Ämter geschlossen sind, wird sie auf den nächsten Werktag verschoben, an dem die Landesämter geöffnet sind.


Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich die oben genannten Anträge einreichen?

Sie können sie per E-Mail, wie oben beschrieben, oder auf dem normalen Postweg (vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein) zusammen mit der Fotokopie eines Erkennungsausweises an die folgende Adresse schicken: Autonome Provinz Bozen - Südtirol, Amt für Kultur, Neubruchweg 2, 39100 Bozen.

Kann ich den Antrag auch persönliche abgeben?

Ja, der Antrag muss vom Antragsteller, wenn er volljährig ist, bzw. bei Minderjährigen von der Person, die die elterliche Verantwortung trägt, in Anwesenheit des zuständigen Beamten unterzeichnet werden.

Wenn die Person nicht mit dem Antragsteller/der Antragstellerin identisch ist, müssen Sie zusätzlich eine Kopie des Erkennungsausweises des Antragstellers/der Antragstellerin vorlegen. Vorzugsweise nach Vereinbarung.

Wie bezahle ich die Stempelsteuer beim Versand per E-Mail?

Wird der Antrag per normaler oder zertifizierter E-Mail eingereicht, können Sie die Nummer und das Ausstellungsdatum der Stempelmarke in das dafür vorgesehene Feld des Antragsformulars eintragen und die Marke drei Jahre lang für eventuelle spätere Kontrollen aufbewahren.

Was sind die Bewertungskriterien für das Projekt/den Lehrgang?

Die Kriterien sind die in Artikel 14 des Beschlusses der Landesregierung vom 15. November 2016, Nr. 1236 beschriebenen.

Wie hoch ist der Beitrag oder das Arbeitsstipendium?

Nach Prüfung des Antrags kann das Amt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bewilligen. Grundlage hierfür sind die Posten des Kostenvoranschlags, der dem Antrag auf Beitrag oder Arbeitsstipendium beigefügt wurde.



Zuständige Stelle

Amt für Kultur

Plaza-Gebäude, Neubruchweg 2, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 12 30 / +39 0471 41 12 31

Fax: +39 0471 41 12 39

E-Mail: ufficio.cultura.italiana@provinz.bz.it

PEC: cultura@pec.prov.bz.it

Website: italienische-kultur.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Monica Anesi, Telefono: +39 0471 41 12 34, E-Mail: monica.anesi@provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.