web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 3131

Auszahlung von Beiträgen an kulturelle Organisationen der italienischen Sprachgruppe

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Auszahlung von wirtschaftlichen Vorteilen, die privaten und öffentlichen Körperschaften (Vereinen, Genossenschaften, Ausschüssen, Stiftungen usw.) für die Durchführung künstlerischer kultureller Aktivitäten und Investitionen gewährt werden.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Private und öffentliche Organisationen (Vereine, Ausschüsse, Stiftungen, Genossenschaften, temporäre Zweckverbände und Einzelpersonen für bestimmte Projekte). Diese Organisationen müssen vom Amt für Kultur der Abteilung italienische Kultur eine finanzielle Unterstützung erhalten haben.


Was benötigen Sie

Auszahlung normaler und zusätzlicher Beiträge

Für die Auszahlung normaler und zusätzlicher Beiträge müssen Sie einen einzigen Antrag einreichen und Folgendes haben: SPID oder elektronische Identitätskarte für den Zugang zum Online-Dienst myCIVIS zum Ausfüllen des Auszahlungsantrags.

Die folgenden Dokumente, die als Anlagen zum Antrag hochgeladen werden müssen:
  • die Liste der entstandenen und beihilfefähigen Kosten;
  • den Auszug aus dem Beschluss oder dem Protokoll, in dem die Mitgliederversammlung den Bericht über die im Jahr der Gewährung der Finanzhilfe durchgeführten Tätigkeiten genehmigt hat;
  • alle Prospekte, die sich auf die freiwillige Tätigkeit beziehen.

Beantragung von Auszahlungen für spezifische Initiativen

Für die Beantragung von Auszahlungen für spezifische Initiativen müssen Sie Folgendes nachweisen:

Auszahlung der Beiträge für Investitionen

Um eine Auszahlung der Beiträge für Investitionen zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorweisen können:

  • das Formular für den Auszahlungsantrag;
  • die Liste der getätigten Ausgaben bis zur Höhe der förderfähigen Ausgaben: Liste 2;
  • einzelne Ausgabenbelege;
  • beim Kauf von beweglichen Gütern ein Auszug aus dem Inventar der Organisation, aus dem hervorgeht, dass die mit dem Beitrag der Provinz erworbenen Güter übernommen wurden. Es muss auch angegeben werden, wo sie aufbewahrt werden und wer für ihre sichere Aufbewahrung verantwortlich ist;
  • den Auszug aus dem Beschluss oder dem Protokoll, in dem die Mitgliederversammlung den Bericht über die Investitionen und die entsprechende Rechnungslegung genehmigt hat.

Weitere Informationen

Der Dienst ist kostenlos, eine Stempelmarke ist nicht erforderlich.


So wird es gemacht

Auszahlung der ordentlichen und zusätzlichen Beiträge

  1. Füllen Sie den Antrag hier aus: Online-Dienst myCIVIS und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  2. Laden Sie die Vorschau herunter und überprüfen Sie, ob alle eingegebenen Daten korrekt sind.
  3. Senden Sie den Antrag.

Beitragsauszahlung für spezifische Initiativen und Investitionen

  1. Laden Sie das Formular hier herunter.
  2. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  3. Überprüfen Sie, ob alle eingegebenen Daten korrekt sind.
  4. Senden Sie den Antrag per PEC an die Adresse cultura@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

Sie werden eine Mitteilung über das Ergebnis der Sachverhaltsermittlung erhalten, die Sie sorgfältig und vollständig lesen müssen.


Zeiten und Fristen

Sie müssen Ihren Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember des Jahres einreichen, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, z. B.:

  • Wenn der Beitragsantrag im Januar 2025 eingereicht wurde: Der Auszahlungsantrag muss dem Amt bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen;
  • Wenn der Beitragsantrag für bestimmte Initiativen oder Investitionen im Juni 2025 eingereicht wird: Der Auszahlungsantrag muss dem Amt bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen.

Häufig gestellte Fragen

Ist es möglich, geringfügige Ausgaben in bar zu bezahlen?

Nein, ab dem 1. Januar 2025 ist dies nicht mehr möglich. Daher werden nur Ausgabenbelege, die durch nachvollziehbare Methoden wie Banküberweisung, Debitkarte, Kreditkarte, PagoPA, Zirkularscheck (Art. 35 des Richtlinienbeschlusses Nr. 959/2024) bezahlt wurden, im Bericht validiert.

Ist es möglich, freiwillige Arbeitsstunden zu verbuchen?

Ja, aber nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • der finanzierte Kulturverein ist eine gemeinnützige Organisation;
  • die Höhe des gewährten Beitrags ist durch die (nur) bei der Autonomen Provinz Bozen eingereichten Ausgabenbelege gedeckt und begründet;
  • Freiwilligenstunden decken den Betrag, der den gewährten Zuschuss übersteigt, bis zu einem Höchstsatz von 25 % der förderfähigen Ausgaben. Beispiel: förderfähige Ausgaben 10.000,00 €, Beitrag 6.000,00 €. Maximal förderfähiger Betrag für Freiwilligenarbeit = 2.500,00 € oder 25 % von 10.000,00 €.

Was passiert, wenn ich beim Ausfüllen des Auszahlungsantrags feststelle, dass die Ausgabenbelege nicht den Betrag des Beitrags oder der zulässigen Ausgaben erreichen?

Es eröffnen sich drei mögliche Szenarien:

  • Beitrag erreicht, aber zulässige Ausgaben nicht erreicht;
  • Beitrag nicht erreicht, aber zulässige Ausgaben erreicht;
  • Beitrag und zulässige Ausgaben nicht erreicht.

Bei allen drei Hypothesen ist das Ergebnis die Neuberechnung des gewährten Beitrags mit der möglichen Rückzahlung eines Teils des liquidierten Vorschusses.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.