Wie hoch ist der Beitrag?
Die Höhe der Förderung orientiert sich an den verfügbaren Haushaltsmitteln und an Ihren Eigenmitteln.
Die Förderung darf nicht höher als der im Finanzierungsplan angegebene Fehlbetrag sein. Mindestens 20 % der geplanten Ausgaben müssen durch andere Mittel gedeckt werden. In der Regel deckt die Förderung 40 % der zugelassenen Ausgaben. Sofern die Haushaltsmittel verfügbar sind, kann sie in außerordentlichen Fällen bis zu 80 % der zugelassenen Ausgaben betragen.
Sie können einen Vorschuss in Höhe von 90 % des gewährten Beitrags beantragen, indem Sie das entsprechende Feld im Antrag ankreuzen. Dieser wird nach Genehmigung des Beitrags ausbezahlt.
Muss ich die Förderung des Landes Südtirol kenntlich machen?
Ja, Sie müssen auf allen gedruckten und digitalen Medien, die in Zusammenhang mit der geförderten Investition hergestellt werden, das Logo der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol anbringen.
Das Logo finden Sie unter den folgenden Links:
Was muss ich bei den Ausgaben beachten?
Sie können die Ausgaben erst tätigen, nachdem Sie den Förderantrag eingereicht haben.
Wann wird der Beitrag ausgezahlt?
Nach Abschluss der Investition müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Beitrags im Amt einreichen. Die Hinweise zur Abrechnung des Beitrags und die nötigen Unterlagen erhalten Sie vom Amt schriftlich, sobald die Beitragsgewährung abgeschlossen ist.
Sie können diese Unterlagen auch unter den folgenden Links herunterladen:
Nach Prüfung des Auszahlungsantrags und der eingereichten Unterlagen kann der Beitrag ausgezahlt werden.
Kann ich für den Beitrag auch ehrenamtlich geleistete Stunden geltend machen?
Organisationen ohne Gewinnabsicht können ehrenamtlich geleistete Stunden von Mitgliedern und Beteiligten bis zu einem Höchstausmaß von 25 % der zugelassenen Ausgaben mit 20 € je Stunde im Zuge der Abrechnung vorlegen.
Das hierfür vorgesehene Formblatt finden Sie unter folgendem Link:
Aufstellung der ehrenamtlichen Mitarbeit.
Was muss ich im Fall von Stichprobenkontrollen vorlegen?
Die Verwaltung führt bei 6 % der ausgezahlten Beiträge Stichprobenkontrollen durch. In diesem Fall müssen Sie alle Rechnungen in Höhe der zugelassenen Ausgaben samt Überweisungsbelegen und die vollständigen Unterlagen über die durchgeführten Tätigkeiten vorlegen.