Beschreibung
Die Tätigkeit muss eine überörtliche Relevanz haben (eine Ausnahme bilden Initiativen für mindestens 25-jährige Jubiläen).
Nicht gefördert werden Vorhaben mit Schwerpunkt Tourismuswerbung und Ortsmarketing.

Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften, Vereinigungen, Verbände und Komitees der deutschen Sprachgruppe oder mit sprachgruppenübergreifender kultureller Tätigkeit von Landesinteresse.
Für eine Förderung Ihrer Tätigkeit müssen Sie:
Dieser Dienst unterliegt der Stempelsteuer in Höhe von 16 €.
Sie müssen die Stempelmarke elektronisch erwerben und die Identifikationsnummer im Antrag angeben. Das Originaldokument müssen Sie drei Jahre lang aufbewahren.
Davon ausgenommen sind Organisationen, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) oder im Landesverzeichnis der ehrenamtlich Tätigen eingetragen sind.
Stellen Sie den Antrag über den Onlinedienst myCivis:
Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der künstlerischen Kompetenz und kulturellen Bildung in Südtirol, unter besonderer Berücksichtigung angebotsschwacher Gebiete;
Nach Abschluss der Jahrestätigkeit müssen Sie dem Amt den Antrag auf Auszahlung der Förderung über den Onlinedienst myCivis samt den nötigen Unterlagen senden.
Nach Prüfung des Auszahlungsantrags und der eingereichten Unterlagen kann der Beitrag ausgezahlt werden.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.