Beschreibung
Seit 30. August 2013 ist das Formular zu den architektonischen Hindernissen den Bauprojekten und den zertifizierten Meldungen der Bezugsfertigkeit verpflichtend beizulegen.

Seit 30. August 2013 ist das Formular zu den architektonischen Hindernissen den Bauprojekten und den zertifizierten Meldungen der Bezugsfertigkeit verpflichtend beizulegen.
Die Formulare, zusammen mit den technischen Plänen und den erforderlichen ergänzenden Unterlagen, müssen direkt bei der Gemeinde über den digitalen Schalter ESB (Einheitsschalter für das Bauwesen) oder bei einer anderen zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie erhalten die Genehmigung von den zuständigen Stellen.
Die Zeiten und Fristen hängen von den Verfahren der zuständigen Ämter ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.
Nein, Sie können das Formular nur bei der Stelle abgeben, die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig ist.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 82 70
E-Mail: menschen.behinderungen@provinz.bz.it
PEC: disabilita.behinderung@pec.prov.bz.it
Website: Abbau der architektonischen Barrieren (für Planer)
Nach vorheriger Terminvereinbarung: täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.