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Dienstcode: 3125

Konformitätserklärung von Projekten und Bauwerken mit den Vorschriften über bauliche Barrieren

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Beschreibung

Seit 30. August 2013 ist das Formular zu den architektonischen Hindernissen den Bauprojekten und den zertifizierten Meldungen der Bezugsfertigkeit verpflichtend beizulegen.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Bauplaner oder Bauplanerinnen;
  • Bauleiter oder Bauleiterinnen.

Was benötigen Sie

  • Wenn Sie ein Planer oder eine Planerin sind: Formular Anlage A mit der Erklärung, dass der Plan mit den Vorschriften des Dekrets des Landeshauptmanns vom 9. November 2009, Nr. 54 (Art. 7, Absatz 5) übereinstimmt;
  • wenn Sie Bauleiter oder Bauleiterin sind: Formular Anlage B mit der Erklärung, dass die ausgeführten Arbeiten mit den Vorschriften des Dekrets des Landeshauptmanns vom 9. November 2009, Nr. 54 (Art. 8, Absatz 4) übereinstimmen.

So wird es gemacht

Die Formulare, zusammen mit den technischen Plänen und den erforderlichen ergänzenden Unterlagen, müssen direkt bei der Gemeinde über den digitalen Schalter ESB (Einheitsschalter für das Bauwesen) oder bei einer anderen zuständigen Stelle eingereicht werden.


So geht es weiter

Sie erhalten die Genehmigung von den zuständigen Stellen.


Zeiten und Fristen

Die Zeiten und Fristen hängen von den Verfahren der zuständigen Ämter ab.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.

Kann ich das Formular direkt beim Amt für Menschen mit Behinderungen abgeben?

Nein, Sie können das Formular nur bei der Stelle abgeben, die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig ist.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

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