Wie gebe ich an, welche Dokumente ich digitalisieren lassen möchte?
Geben Sie im Antragsformular den Bestand, die Signatur (Position) und – bei gebundenem Material – die einzelnen Seiten an.
Wie erfahre ich, dass die angeforderten Digitalisate bereitstehen?
Die Bilder werden über eine Microsoft-Plattform bereitgestellt. Die Digitalisate werden in einem für Sie freigegebenen Ordner gespeichert. Sie erhalten einen Link (an die im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse). Über den Link können Sie den Ordner öffnen und die Dateien herunterladen.
Manchmal wird die E-Mail mit dem Link vom E-Mail-Programm fälschlicherweise als „Spam“ erkannt und in den entsprechenden Ordner verschoben. Es ist daher ratsam, nicht nur den Ordner "Posteingang" sondern auch auch den Spam-Ordner zu überprüfen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Wie lade ich die Bilder herunter?
Sobald Sie sich in den Ordner mit den angeforderten Digitalisaten eingeloggt haben, können und sollten Sie die Bilder herunterladen. Sie können sie über die Kontextmenüs oder die Symbole neben der Datei herunterladen. Bei Ordnern mit wenigen Dateien können Sie alle Dateien auswählen und auf einmal herunterladen. Es wird jedoch empfohlen, die Dateien einzeln herunterzuladen, wenn Sie eine große Anzahl von Digitalisierungen oder Dateien im Druckformat (TIF) angefordert haben. Andernfalls könnte dieser Vorgang sehr langsam werden oder der Download fehlschlagen.
Darf ich die im Formular angegebenen Akten und Dokumente veröffentlichen?
Wenn die Digitalisate eines Archivbestands des Südtiroler Landesarchivs veröffentlicht werden sollen, muss dies im Formular zusätzlich beantragt werden.
Können die in Digitalisaten von Akten und Dokumenten enthaltenen Informationen frei veröffentlicht werden?
Ja, die Veröffentlichung von Informationen in Akten und Dokumenten ist ohne Ermächtigung möglich, sofern die Quelle stets korrekt angegeben wird. Darüber hinaus ist es unerlässlich, zu überprüfen, ob die Verwendung personenbezogener Daten mit Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) im Einklang steht. Es muss auch überprüft werden, ob dies keine Verletzung der persönlichen Würde oder des Rechts auf Vergessenwerden darstellt.
Darf ich die im Formular angegebenen Fotografien frei veröffentlichen?
Bei der Digitalisierung von Fotografien ist zu beachten, dass deren Verwendung in Italien geregelt ist durch:
- das Urheberrechtsgesetz (Gesetz Nr. 633 vom 22. April 1941);
- weitere ergänzende Rechte (DSGVO, Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter, Jugendschutz usw.),
Sie erfordern fundierte Rechtskenntnisse und Vorsicht bei ihrer Veröffentlichung.
Im Abschnitt „Gesetzliche Grundlagen“ finden Sie Links zu den entsprechenden Rechtsvorschriften. Zudem besteht eine gesetzlich geregelte Pflicht zur Angabe der Quelle, der Sammlung und des Urhebers (z. B.: Südtiroler Landesarchiv, Bildarchiv Sisto Sisti, Nr. 1761, Sisto Sisti).
Darf ich die Digitalisate nach Erteilung der Genehmigung zur Veröffentlichung mehrfach verwenden?
Ja, die Nutzung ist zeitlich nicht eingeschränkt.
Ein neuer Antrag ist erforderlich, wenn sich die Art der Veröffentlichung ändert, z. B. wenn auf eine Webseite die Veröffentlichung in einem gedruckten Band folgt oder umgekehrt.