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Dienstcode: 3121

Ausstellung der Zertifizierung „GreenEvent“

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Beschreibung

Ansuchen um „GreenEvent“-Zertifizierung.

GreenEvents sind Veranstaltungen, bei deren Planung, Organisation und Umsetzung in besonderem Maße auf ökologische Verträglichkeit geachtet wird.

Um die GreenEvent-Zertifizierung zu erhalten, müssen die Organisatoren eine Reihe von Maßnahmen (mit unterschiedlicher Bedeutung) in folgenden Bereichen umsetzen: Ressourcen, Mobilität, Verpflegung, Abfallentsorgung, Energie und Kommunikation.

Die Zertifizierung wird für die folgenden Arten von Veranstaltungen ausgestellt, für die jeweils eine eigene Checkliste mit zu ergreifenden Maßnahmen erstellt wurde:

  • Kultur- und Sportveranstaltungen indoor;
  • Tagungen und Kongresse;
  • kulinarische und gastronomische Veranstaltungen indoor;
  • Sportveranstaltungen auf Sportplätzen;
  • Sport- und Kulturveranstaltungen outdoor;
  • Feste, Märkte sowie kulinarische und gastronomische Veranstaltungen outdoor.

Der Leitfaden: Liste der Maßnahmen zur Zertifizierung von Veranstaltungen als GreenEvent beschreibt detailliert das Zertifizierungsverfahren und die zu ergreifenden Maßnahmen.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Privatpersonen.
  • Verbände und Organisationen.

Voraussetzungen

Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Südtirol haben.


Was benötigen Sie

Antragsformular mit Stempelmarke (falls fällig): Ansuchen GreenEvent.

Checkliste:

Alle zum Zeitpunkt des Ansuchens in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, die die Anwendung der Maßnahmen belegen. Alle Unterlagen (Fotos, Rechnungen, Verträge), die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht verfügbar waren, müssen Sie aufbewahren und dem Amt nur dann zusenden, wenn dieses sie anfordert (Stichprobenkontrolle);

Sie müssen 2 Stempelmarken im Wert von je 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.

Für alle elektronisch ausgestellten Verwaltungsakte und -maßnahmen ist eine Stempelsteuer in Höhe von pauschal 16 Euro zu entrichten. Diese Maßnahme gilt unabhängig von der Anzahl der Blätter. Gesetzliche Grundlagen: Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013.

Von der Stempelsteuer befreit sind (gemäß DPR vom 26. Oktober 1972, Nr. 642, Anlage B):

  • öffentliche Körperschaften (Art. 16);
  • gemeinnützige Organisationen ohne Gewinnabsichten (Art. 27-bis gemäß GvD Nr. 117/2017, Art. 82 und Landesgesetz 11/93);
  • im Verzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen eingetragene Organisationen.

So wird es gemacht

Nehmen Sie an der Online-Informationsveranstaltung im Videoformat zum GreenEvent teil, in der Folgendes erklärt wird:

  • die wichtigsten Punkte für die Organisation eines GreenEvents;
  • die Zuweisungskriterien der Anerkennung;
  • wie das Ansuchen um Zertifizierung auszufüllen ist.

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist verpflichtend, die Teilnahmebestätigung (bzw. die Bescheinigung über die Teilnahme an der im Videoformat aufgezeichneten Veranstaltung) ist Voraussetzung für die Beantragung der GreenEvent-Zertifizierung. Die Informationsveranstaltung ist online verfügbar, und der Zugang wird auf Anfrage gewährt. Für die Anfrage muss die interessierte Person eine E-Mail an die Adresse greenevent@provinz.bz.it senden und dabei folgende Angaben machen:

  • Vorname;
  • Nachname;
  • Geburtsdatum;
  • E-Mail-Adresse für die der Zugang gewährt werden soll, Einrichtung oder Verein, der/dem sie angehört;
  • Telefonnummer.

Sehen Sie sich an:

Nach Ansicht des Videos müssen Sie eine E-Mail an greenevent@provinz.bz.it senden, um zu bestätigen, dass Sie das Video gesehen haben.

Das Büro stellt eine Teilnahmebescheinigung aus, mit der das Verfahren zur Zertifizierung einer Veranstaltung eingeleitet werden kann.

Füllen Sie die Checkliste aus, d. h. die Gesamtheit der möglichen Maßnahmen. Es gibt 6 verschiedene Checklisten, die den sechs verschiedenen Arten von Veranstaltungen entsprechen. Jeder Checkliste enthält obligatorische und fakultative Maßnahmen. Die obligatorischen und unverzichtbaren Maßnahmen für die beiden Zertifizierungen als „GreenEvent“ und „going GreenEvent“ sind rot hervorgehoben. Die fakultativen Maßnahmen sind mit verschiedenen Farben gekennzeichnet, denen je nach ihrer Umweltrelevanz unterschiedliche Bedeutung beigemessen wird: dunkelgrün, hellgrün und gelb. Für jede fakultative Maßnahme wird eine gewichtete Punktzahl vergeben.

Reichen Sie den Antrag (nach den Anweisungen für die Zahlung der Stempelsteuer) mit allen vorgesehenen Anlagen ein. Dazu gehören:

  • die ausgefüllte Checkliste und das Formular „Stempelsteuer für die Ausstellung der Zertifizierung“ (falls fällig);
  • alle bereits verfügbaren Unterlagen zum Nachweis der Anwendung der einzelnen Maßnahmen.

Senden Sie Ihren Antrag an greenevent@provinz.bz.it oder an die PEC-Adresse greenevent@pec.prov.bz.it.

Anmerkung: Senden Sie der Zertifizierungsstelle keine weiteren Belege, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorlagen, sondern bewahren Sie diese für eventuelle Stichprobenkontrollen auf.


So geht es weiter

Das Amt für Abfallwirtschaft:

  1. prüft die eingereichten Unterlagen;
  2. im Falle einer negativen Beurteilung teilt es mit, in welchen Bereichen (Mobilität, Abfall usw.) noch Verbesserungen erforderlich sind, damit das Ansuchen ein positives Ergebnis hat. Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung die Anerkennung nicht erhalten;
  3. stellt bei positiver Beurteilung ein Dokument (going GreenEvent- oder GreenEvent-Zertifizierung) aus, das Sie berechtigt, die Marke auf dieselbe Weise zu verwenden, wie Sie den Antrag gestellt haben. Gleichzeitig erhalten Sie das Logo, das Sie auf Informations- und Werbematerial für die Veranstaltung verwenden können;
  4. schließlich kann das Amt während oder nach der Veranstaltung eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung aller Maßnahmen durchführen. In diesem Fall muss die Anwendung der Maßnahmen nachgewiesen werden (durch Unterlagen, Fotos usw.). Dieser Nachweis ist für die Bestätigung der Anerkennung erforderlich.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Amt eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Ich habe bereits im letzten Jahr an der Informationsveranstaltung teilgenommen: Muss ich erneut teilnehmen?

Wenn Sie vor Juni 2024 (persönlich oder online) an der Informationsveranstaltung teilgenommen haben, müssen Sie erneut teilnehmen. Wenn Sie nach diesem Datum teilgenommen haben, ist dies nicht notwendig. In der Informationsveranstaltung wird der Inhalt des Leitfadens ausführlich erläutert und erklärt, wie die Antragsformulare und Checklisten korrekt auszufüllen sind. Es reicht aus, das Video einmal gesehen zu haben, aber im Zweifelsfall können Sie den Zugang zum Video erneut beantragen.

Muss am Ende der Veranstaltung ein Abschlussbericht vorgelegt werden?

Nein, aber alle Unterlagen über die Anwendung der obligatorischen und fakultativen Maßnahmen müssen für eventuelle Stichprobenkontrollen durch das Amt aufbewahrt werden.

Was versteht man unter einer Veranstaltungsreihe?

Es handelt sich um eine Veranstaltung, die sich im Laufe eines Kalenderjahres (beginnend am 1. Januar) mehrmals wiederholt. Diese Veranstaltung wiederholt sich in gleicher Weise, am gleichen Ort, mit den gleichen Organisatoren und Dienstleistern und zu den gleichen Bedingungen. Zum Beispiel: Bauernmärkte oder Märkte für lokale Produkte zu verschiedenen Jahreszeiten, Vortragsreihe am selben Ort, Dorffeste.

Ich kann eine obligatorische Maßnahme nicht anwenden: Kann ich dennoch das Ansuchen stellen?

Bis zum 1. Januar 2027 ist es möglich, von 10 % der obligatorischen Maßnahmen abzuweichen, wenn stichhaltige und dokumentierte Gründe für die Beantragung der Abweichung vorliegen. Ist es nicht möglich, diese Unterlagen vorzulegen, kann der Antrag nicht angenommen werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Veranstaltungen, die eine Zertifizierung beantragen, die vollständige Liste der obligatorischen Maßnahmen erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen „going GreenEvent“ und „GreenEvent“?

  • „going GreenEvent“ wird an Veranstaltungen vergeben, die zum ersten Mal an dem Programm teilnehmen. Außerdem müssen diese Veranstaltungen alle obligatorischen Maßnahmen erfüllen und mindestens 50 % der durch die Anwendung der fakultativen Maßnahmen erreichbaren Höchstpunktzahl erreichen.
  • Ab dem zweiten Jahr erhalten Veranstaltungen, die alle obligatorischen Maßnahmen erfüllen und bei den fakultativen Maßnahmen mindestens 75 % der maximalen Punktzahl erreichen, die Auszeichnung „GreenEvent“;
  • Wenn diese mit den fakultativen Maßnahmen im gleichen Zeitraum nur 50 % der maximalen Punktzahl erreichen, behalten sie ihren Status als „going GreenEvent“.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

 

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