web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 3120

Genehmigung für das Sammeln von Fossilien und Mineralien

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Antrag auf Erteilung einer Sonderermächtigung an den Direktor oder die Direktorin der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, die im gesamten Südtiroler Landesgebiet notwendig ist für:

  • das Sammeln von Steinen und Mineralien in Schutzgebieten;
  • das Sammeln und Gewinnen von Fossilien, was im Südtirol derzeit verboten ist.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die eine Genehmigung zum Sammeln von Steinen, Mineralien oder Fossilien zu wissenschaftlichen oder pädagogischen Zwecken benötigen.


Voraussetzungen

Wie Sie auf den Online-Dienst zugreifen können, erfahren Sie hier: my.civis.bz.it;
Sie können eine Genehmigung nur für bestimmte Zwecke beantragen:

  • didaktische Zwecke;
  • wissenschaftliche Zwecke.

Was benötigen Sie

Um die Genehmigung zu beantragen, müssen Sie über mindestens eine der folgenden Zugangsmöglichkeiten verfügen:

  • Elektronische Identitätskarte (CIE) oder
  • SPID (Öffentliches System für die digitale Identität) oder
  • aktivierte Bürgerkarte mit Lesevorrichtung.

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16,00 Euro kaufen (eine für den Antrag und eine, die auf der eventuellen Genehmigung anzubringen ist).

Sie müssen die beiden Stempelmarken kaufen, bevor Sie den Online-Antrag einreichen. Alle weiteren Informationen sind im Antrag selbst zu finden.

Wenn die antragstellenden Person von der Stempelsteuer befreit ist, muss dies auf dem eingereichten Antrag angegeben werden. Von der Stempelsteuer befreit sind (gemäß DPR vom 26. Oktober 1972, Nr. 642, Anlage B):

  • Artikel 16 (öffentliche Körperschaften);
  • Artikel 27-bis (Onlus), gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 266/1991 und des Provinzialgesetzes Nr. 11/1993;
  • im Verzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen eingetragene Organisationen.

So wird es gemacht

Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:

  • klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zur entsprechenden Seite weitergeleitet;
  • beantragen Sie eine Genehmigung gemäß Ihrem Bedarf für: Mineralien oder Fossilien;
  • geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

  • Das Amt prüft Ihren Antrag auf Zulassung;
  • Für den Antrag auf Sammlung und Gewinnung von Fossilien: der Direktor oder die Direktorin der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung kann im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt handeln. Der Direktor oder die Direktorin kann Ihnen nach positiver Stellungnahme des Naturmuseums Südtirol die Genehmigung zum Sammeln und Gewinnen von Fossilien erteilen;
  • Für den Antrag auf Sammlung von Steinen und Mineralien in Schutzgebieten: Der Direktor oder die Direktorin der Abteilung, Natur Landschaft und Raumentwicklung kann Ihnen eine Sondergenehmigung erteilen, die nur für wissenschaftliche oder pädagogische Zwecke gilt. Diese Ermächtigung gilt insbesondere für die Sammlung von Exponaten in Zusammenarbeit mit dem Naturmuseum Südtirol. Daher erfolgt die Freigabe nur, wenn das Naturmuseum selbst eine positive Stellungnahme abgibt;
  • In beiden Fällen wird die Genehmigung vom Direktor oder der Direktorin des Amtes für Natur ausgestellt.

Zeiten und Fristen

Stellen Sie den Antrag 30 Tage vor der geplanten Aktivität.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Muss ich für das Sammeln von Steinen und Mineralien eine Genehmigung beantragen, auch wenn ich mich nicht in Schutzgebieten befinde?

Ja, auch außerhalb von Schutzgebieten ist eine Genehmigung erforderlich. Sie müssen eine Genehmigung beim Landesverband der Mineraliensammlervereine beantragen.

Wie viel kostet dieser Dienst?

Die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf 32,00 Euro. Dies sind die Kosten für zwei Stempelmarken (eine für den Antrag und eine für die eventuelle Genehmigung).

Können sich auch ausländische Einrichtungen (Universitäten, Forschungszentren usw.) bewerben?

Ja, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6, Artikel 23: „Naturschutzgesetz – Schutz von Fossilien“;
  • Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6, Artikel 24: „Naturschutzgesetz – Schutz von Mineralien“.

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.