Um die Genehmigung zu beantragen, müssen Sie über mindestens eine der folgenden Zugangsmöglichkeiten verfügen:
- Elektronische Identitätskarte (CIE) oder
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität) oder
- aktivierte Bürgerkarte mit Lesevorrichtung.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16,00 Euro kaufen (eine für den Antrag und eine, die auf der eventuellen Genehmigung anzubringen ist).
Sie müssen die beiden Stempelmarken kaufen, bevor Sie den Online-Antrag einreichen. Alle weiteren Informationen sind im Antrag selbst zu finden.
Wenn die antragstellenden Person von der Stempelsteuer befreit ist, muss dies auf dem eingereichten Antrag angegeben werden. Von der Stempelsteuer befreit sind (gemäß DPR vom 26. Oktober 1972, Nr. 642, Anlage B):
- Artikel 16 (öffentliche Körperschaften);
- Artikel 27-bis (Onlus), gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 266/1991 und des Provinzialgesetzes Nr. 11/1993;
- im Verzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen eingetragene Organisationen.