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Dienstcode: 3119

Duplikat des Fahrzeugscheins für Lastkraftwagen, Anhänger und Sattelanhänger für den Gütertransport

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Beschreibung

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (eines Duplikats) des Kraftfahrzeugscheines von Lkws/Zugmaschinen, Anhängern oder Aufliegern für den Gütertransport. Dies ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Eigentumsübertragung;
  • Änderung der technischen Eigenschaften des Fahrzeugs (z. B. Zulassung eines Tanks, anderer Reifen usw.);
  • Änderung der Bezeichnung oder der Rechtsform des Unternehmens;
  • Verlegung des Rechtssitzes (oder des Wohnsitzes bei Einzelfirmen);
  • Verlust/Diebstahl des Kraftfahrzeugscheines;
  • Änderung der Zweckbestimmung (von Fremdnutzung zu Eigennutzung oder umgekehrt);
  • Ablösung oder Verlängerung des Leasingvertrages.


Wer kann den Dienst nutzen

Die im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen für Dritte oder in der Liste der für den Werkverkehr eingetragenen Autotransporteure.


Was benötigen Sie

Bei einer Änderung der Bezeichnung, der Rechtsform oder des Firmensitzes müssen Sie zunächst die Unternehmensdaten bei der Handelskammer ändern und die entsprechenden Formulare für die Änderung der Daten im Berufsverzeichnis der Autotransporteure einreichen.

Sie müssen folgende Zahlungen leisten:

  • pagoPA-Zahlung Tarif B003 in Höhe von 42,20 € (in allen Fällen, außer bei Verlust oder Diebstahl des Kraftfahrzeugscheins);
  • pagoPA-Zahlung Tarif B007 in Höhe von 10,20 € (bei Verlust oder Diebstahl des Kraftfahrzeugscheins).

 


So wird es gemacht

Der Antrag kann direkt beim Kraftfahrzeugamt oder über eine Autoagentur gestellt werden.

Falls das Duplikat für eine Eigentumsübertragung angefertigt wird, wenden Sie sich bitte an eine Autoagentur.

Für die Bezahlung:

  • Sie können direkt an den Schaltern des Kraftfahrzeugamtes in der Sigmund-Schwarz-Straße 40 in Bozen (Landesprüfstelle für Fahrzeuge) bezahlen;
  • Für pagoPA-Zahlungen verwenden Sie bitte dieses Formular: KRAFTFAHRZEUGAMT BOZEN - ANWEISUNGEN FÜR PAGOPA-ZAHLUNGEN;
  • falls Sie das Duplikat für eine Eigentumsübertragung anfertigen möchten, wenden Sie sich bitte an eine Autoagentur.

So geht es weiter

Wenn der Antrag direkt vom Unternehmen kommt, erhalten Sie einen Auszug aus dem Kraftfahrzeugschein, der dem PRA zum endgültigen Druck des Kraftfahrzeugscheins vorgelegt wird.
Wenn der Antrag von einer Autoagentur kommt, erhalten Sie den endgültigen Kraftfahrzeugschein.

Zeiten und Fristen

Die Antragsbearbeitung beträgt etwa 30 Tage.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den nationalen Vorschriften.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285;
  • Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung;

 

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Zuständige Stelle

Kraftfahrzeugamt

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 41 54 10

E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it

PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it

Website: mobilitaet.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Sara Faccini, E-Mail: sara.faccini@provincia.bz.it
Francesca Cencini
Zäzilia Sellemond
Matthias Bernard

Parteienverkehr

Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Am Donnerstag von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.