Beschreibung
Antrag auf Bau und Betrieb von elektrischen Anlagen zur Verteilung und zum Transport von elektrischer Energie gemäß Einheitstext vom 11. Dezember 1933, Nr. 1775.

Antrag auf Bau und Betrieb von elektrischen Anlagen zur Verteilung und zum Transport von elektrischer Energie gemäß Einheitstext vom 11. Dezember 1933, Nr. 1775.
Die Ermächtigung muss vor Beginn der Arbeiten beantragt und eingeholt werden.
Von diesem Verfahren ausgenommen sind elektrische Anlagen mit einer Nennspannung unter 30 kV sowie Anlagen für die öffentliche Beleuchtung; in diesen Fällen sind jedoch weiterhin die Ermächtigungen anderer öffentlicher Körperschaften sowie die Gutachten der beteiligten Dienstleister erforderlich.
Für Anlagen mit einer Spannung über 150 kV ist der Antrag hingegen beim zuständigen Ministerium einzureichen.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen.
Sie können das Ansuchen stellen, indem Sie die angeführten Unterlagen im PDF-Format per PEC an das Amt für Energie und Klimaschutz senden: energie.energia@pec.prov.bz.it.
Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Die abschließende Maßnahme wird innerhalb von 30 Tagen erlassen, sofern keine Fristunterbrechung durch das Einholen externer Gutachten erfolgt.
Das Amt für Energie und Klimaschutz ist für die Ermächtigung von Elektroanlagen von 30.000 Volt bis 150.000 Volt zuständig.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Alte Mendelstraße 33, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 47 20
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.