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Dienstcode: 3117

Genehmigung für den Bau und Betrieb von Stromleitungen

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Beschreibung

Antrag auf Bau und Betrieb von elektrischen Anlagen zur Verteilung und zum Transport von elektrischer Energie gemäß Einheitstext vom 11. Dezember 1933, Nr. 1775.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Stromverteiler-Unternehmen;
  • andere Betreiber von elektrischen Anlagen.

Voraussetzungen

Die Ermächtigung muss vor Beginn der Arbeiten beantragt und eingeholt werden.
Von diesem Verfahren ausgenommen sind elektrische Anlagen mit einer Nennspannung unter 30 kV sowie Anlagen für die öffentliche Beleuchtung; in diesen Fällen sind jedoch weiterhin die Ermächtigungen anderer öffentlicher Körperschaften sowie die Gutachten der beteiligten Dienstleister erforderlich.
Für Anlagen mit einer Spannung über 150 kV ist der Antrag hingegen beim zuständigen Ministerium einzureichen.


Was benötigen Sie

  • Antragsformular gemäß dem vorgesehenen Vordruck, versehen mit einer Stempelmarke im Wert von 16 Euro, außer in den gesetzlich vorgesehenen Befreiungsfällen;
  • Annahmeerklärung gemäß dem vorgesehenen Vordruck, versehen mit einer Stempelmarke im Wert von 16 Euro, außer in den gesetzlich vorgesehenen Befreiungsfällen;
  • technischer Bericht;
  • Übersichtsplan;
  • Mappenauszug mit Angabe des Verlaufs der Stromleitungen (Bestand und Projekt);
  • Grundrisse, Quer- und Längsschnitte aller Kreuzungen (Straßen, Gewässer in Landesverwaltung usw.) mit den betreffenden Stromleitungen und anderen bestehenden Leitungen;
  • Genehmigungen und Bewilligungen der Gemeinde für Trafostationen und Grabungsarbeiten;
  • gegebenenfalls Antrag um Genehmigung beim Verwaltungsamt für Straßen (gemäß dem entsprechenden Formular, abrufbar auf der Website des Straßendienstes).

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen stellen, indem Sie die angeführten Unterlagen im PDF-Format per PEC an das Amt für Energie und Klimaschutz senden: energie.energia@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

  • Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens.
  • Das Amt für Energie und Klimaschutz prüft den Genehmigungsantrag und holt die erforderlichen Gutachten ein; zudem veranlasst es die Veröffentlichung an der Amtstafel der zuständigen Gemeinde.
  • Das Amt für Energie und Klimaschutz erteilt die Ermächtigung für Bau und Betrieb der Stromleitungen nach positivem Abschluss der Überprüfung. Die Erteilung erfolgt nach Entrichtung der Stempelsteuer für den Erlass der abschließende Maßnahme gemäß dem entsprechenden Formular (Elektroanlagen - Stempelsteuer). Anschließend wird die Ermächtigung per zertifizierter elektronischer Post (PEC) übermittelt.

Zeiten und Fristen

Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Die abschließende Maßnahme wird innerhalb von 30 Tagen erlassen, sofern keine Fristunterbrechung durch das Einholen externer Gutachten erfolgt.


Häufig gestellte Fragen

Für welche Anlagen ist das Amt für Energie und Klimaschutz zuständig?

Das Amt für Energie und Klimaschutz ist für die Ermächtigung von Elektroanlagen von 30.000 Volt bis 150.000 Volt zuständig.