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Dienstcode: 3116

Beiträge für Energieaudits für Unternehmen

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Beschreibung

Investitionsbeiträge für Energieaudits.

Beitragshöhe:

  • KLEINES UNTERNEHMEN: 50 % auf die zulässigen Kosten
  • MITTLERES UNTERNEHMEN: 40 % auf die zulässigen Kosten

Die zulässigen Kosten werden gemäß den geltenden Richtlinien laut BLR 1119/2025 ohne Mehrwertsteuer berechnet.

Weitere Informationen und die allgemeinen Zulassungsbedingungen für die Beitragsgewährung finden Sie in der Informationsbroschüre


Wer kann den Dienst nutzen

  • kleine Unternehmen
  • mittlere Unternehmen
     

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Bewerbung

  • Mindestinvestition: 4.000 Euro, ohne Mehrwertsteuer.
  • Die Maßnahmen müssen in Südtirol durchgeführt werden.
  • Die Begünstigten sind verpflichtet, für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Auszahlung des Beitrags die Gebäude, für welche Maßnahmen gefördert wurden, nicht zu verkaufen oder die wirtschaftliche Tätigkeit im Gebäude nicht einzustellen. Falls diese Verpflichtung nicht eingehalten wird, muss dies Amt mitgeteilt werden und der Beitrag im Verhältnis zum verbleibenden Zeitraum widerrufen.

Beginn der Arbeiten

Sie müssen den Antrag vor Beginn der Arbeiten einreichen.

Der Beginn der Arbeiten für die betreffende Maßnahme vor dem Tag der Einreichung des Beitragsantrag sowie allfällige Rechnungen, Vorverträge, welche Anzahlung oder Geldstrafen bei Nichterfüllung vorsehen, oder Nachweise über Kautionszahlungen oder sonstige Zahlungen mit Datum vor jenem der Antragsstellung haben die Ablehnung des Beitragsantrags zur Folge.

Rechnungen

Die Rechnungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Rechnungen müssen auf den Begünstigten und die Begünstigte ausgestellt sein;
  • Das Rechnungsdatum muss nach dem Datum der Einreichung des Beitragsantrags liegen;
  • Die Rechnungen müssen mittels Banküberweisung oder anderer rückverfolgbarer Zahlungsart bezahlt worden sein;
  • Die Rechnungen müssen den Projektkodex CUP enthalten, welcher nach Einreichung des Beitragsansuchens vom Amt mitgeteilt wird, anderenfalls kann für die betreffenden Rechnungen kein Beitrag ausgezahlt werden;
  • Nicht zulässig sind Ausgaben für den Ankauf von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Partner- oder verbundenen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen mit demselben wirtschaftlichen Eigentürmer.

Energieaudits

Die Beiträge können nur kleinen und mittleren Unternehmen gewährt werden, die nicht zur Durchführung von energetischen Diagnosen gemäß Artikel 8, Absatz 3 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 4. Juli 2014, Nr. 102, verpflichtet sind.

  • Die Energieaudits müssen gemäß der Norm EN 16247-1-2-3-4 von unabhängigen und befähigten Fachleuten durchgeführt werden.
  • Die Energieaudits müssen eine technisch-wirtschaftliche Bewerung der Möglichkeit des Anschlusses an ein Fernwärmenetz oder der Weitergabe einer Abwärme an Dritte sowie des Potentials für die kosteneffiziente Nutzung oder Erzeugung erneubarer Energie beinhalten.

 


Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • Die Formulare für die Antragstellung sind ab dem 1. Januar verfügbar;
  • detaillierter Kostenvoranschlag, einschließlich eventueller technischer Ausgaben;
  • detaillierte Beschreibung des geplanten Audits;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises (fall das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet ist).

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.

Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.

 


So wird es gemacht

Sie können den Antrag stellen, indem Sie die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format an das Amt für Energie und Klimaschutz übermitteln. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten über die zertifizierte elektronische Post (PEC) an energie.energia@pec.prov.bz.it eingereicht werden.

 


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens per PEC.
  3. Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden müssen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.
  4. Die Anträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge genehmigt – bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
  5. Sie erhalten eine Mitteilung über die Genehmigung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags.

 Weitere Informationen

Für Beiträge, die über ein Haushaltsjahr gewährt wurden (Jahresbeitrag), stellen Sie den Antrag auf Auszahlung mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ) innerhalb der vorgesehenen Frist per PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it).

Für Beiträge, die über mehrere Haushaltsjahre gewährt werden (mehrjährige Beiträge), müssen die entsprechenden Anträge gestellt werden. Stellen Sie für jedes Jahr innerhalb der vorgesehenen Frist den Antrag auf Abrehnung. Im letzten Jahr stellen Sie den Antrag auf Auszahlung des Beitrags mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ). Die Anträge sind per PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) einzureichen.

  • Die Auszahlungsanträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.
  • Bei einem Auszahlungsantrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden müssen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden wiederrufen.
  • Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie die Überweisung des Beitrags auf das in Ihrem Auszahlungsantrag angegebene IBAN-Konto. Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie eine Bestätigungsmitteilung. Im Falle eines negativen Ergebnisses erhalten Sie eine Mitteilung über den Widerruf des Beitrags.

 


Zeiten und Fristen

Die Beitragsanträge müssen vom 1. Januar bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen, und in jedem Fall vor dem Beginn der in der Antragstellung vorgesehenen Maßnahme.
 


Häufig gestellte Fragen

Sind die Beiträge der Autonomen Provinz Bozen mit anderen öffentlichen Förderungen kumulierbar?

Die Beträge sind mit keinen weiteren Beiträgen oder Förderungen sonstiger Art zusammenlegbar, die in staatliche Bestimmung oder zu Lasten des Landeshaushaltes für dieselben zulässigen Kosten vorgesehen sind. Das Verbot der Mehrfachförderungen gilt auch für Steuerabzüge für Sanierungs- und ähnliche Arbeiten.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung des Beitrags beigelegt werden?

Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlage beilegen:

  • Antrag auf Abrechnung oder Antrag auf Auszahlung;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises, wenn der Antrag handschriftlich unterzeichnet ist;
  • Rechnungen über die ausgeführten Arbeiten, einschließlich etwaiger Anzahlungsrechnungen und Planungsrechnungen. Die Rechnungen können im PDF-Format eingereicht werden und müssen eine detaillierte Kostenaufstellung enthalten (alternativ können auch detaillierte Aufstellungen beigefügt werden).

Wichtig: Die Rechnungen müssen auf den Begünstigten und Begünstigte ausgestellt sein, und das Rechnungsdatum muss nach dem Datum der Einreichung des Beitragsantrags liegen. Die Rechnungen müssen den CUP-Projektcode enthalten. Ohne den CUP auf der Rechnung kann für die betreffende Rechnung kein Beitrag ausbezahlt werden;

  • Zahlungsbestätigung der eingereichten Rechnungen: Als Zahlungsbestätigung gilt die Bank- oder Postüberweisung, aus der hervorgeht, dass die Transaktion durchgeführt wurde (ein bloßer Zahlungsauftrag reicht nicht aus). Wurde die Überweisung online durchgeführt, muss die Zahlungsbestätigung den Status „durchgeführt“ enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Abrechnung und Auszahlung erfolgt sein muss.

Bis wann muss der Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung eingereicht werden?

Für Beiträge, die über ein Haushaltsjahr gewährt wurden (Jahresbeitrag), müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Beitrags  bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Genehmigung des Beitrages  einreichen.
Beispiel: Arbeiten in einem Jahr mit einem im Jahr 2024 gewährten Beitrag. Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember 2025.
Die Nichtübermittlung des Auszahlungsantrags innerhalb der festgelegten Frist führt zum Widerruf des Beitrags.

Für Beiträge, die über mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), müssen Sie Folgendes einreichen:

  • Antrag auf Abrechnung bis zum 31. Dezember des Jahres nach Anlastung des Ausgabe – für jedes Jahr mit Ausnahme des letzten –, und
  • Antrag auf Auszahlung des Beitrages bis zum 31. Dezember des Jahres nach der letzten Anlastung des Ausgabe.
Beispiel: Beitrage, die über drei Jahre gewährt wurden: 10.000 € für 2024, 10.000 € für 2025 und 10.000 € für 2026. Sie müssen folgende Anträge stellen:
  • den ersten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2024 bis zum 31. Dezember 2025;
  • den zweiten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2025 bis zum 31. Dezember 2026;
  • den abschließenden Auszahlungsantrag für den Beitrag 2026 bis zum 31. Dezember 2027.

Die nicht fristgerechte Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags führt zum Widerruf des Beitrags.

Kann eine Fristverlängerung für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags beantragt werden?

Sie können für jedes Jahr innerhalb der Frist einen Antrag um Verlängerung der Frist stellen, sofern schwerwiegende und gerechtfertigte Gründe vorliegen. Der Antrag muss mit einer Stempelmarke im Wert von 16 € versehen sein und kann mittels PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) übermittelt werden. Das Amt kann nach Prüfung eine Fristverlängerung von maximal einem Jahr gewähren. 

Wie kann ich auf den Beitrag verzichten oder einen bereits eingereichten Beitragsantrag zurückziehen?

Wurde der Beitrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewährt, können Sie das Formular Zurückziehung des Gesuches einreichen.
Wurde der Beitrag bereits gewährt, müssen Sie das Formular für den Antrag auf Verzicht einreichen, versehen mit einer Stempelmarke im Wert von 16 €.
Die Formulare können per PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) übermittelt werden.

Wie werden die zulässigen Kosten berechnet?

Bei der Berechnung der zulässigen Kosten für die nachstehend angeführten Arbeiten und Leistungen werden die Kosten laut Kostenvorschlag bis zu den in den geltenden Richtlinien Art. 17, Absatz 2 festgelegten Höchstbeträgen berücksichtigt: die Durchführung von Energieaudits.