web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 3114

Beiträge für Speicherbatterien für Photovoltaikanlagen für Private

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Über den Dienst können Sie Investitionsbeiträge für die Speicherbatterien für Photovoltaikanlagen beantragen. Die Beitragshöhe betrifft 30 % auf die zulässigen Kosten. Die zulässigen Kosten werden gemäß den geltenden Richtlinien laut BLR 1119/2025 ohne Mehrwertsteuer berechnet.

Weitere Informationen und die allgemeinen Zulassungsbedingungen für die Beitragsgewährung finden Sie in der Informationsbroschüre.



Voraussetzungen

  • Mindestinvestition: 4.000,00 € ohne Mehrwertsteuer;
  • Die Maßnahmen müssen in Südtirol durchgeführt werden;
  • Die Maßnahme muss den Einbau von Speicherbatterien zur Speicherung der produzierten Energie von Photovoltaikanlagen betreffen.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • Die Formulare für die Antragstellung sind ab dem 1. Januar verfügbar;
  • technisches Datenblatt gemäß Vordruck;
  • detaillierter Kostenvoranschlag, inklusive eventueller technischer Ausgaben;
  • hydraulisches Funktionsschema vor und nach Durchführung der Maßnahme (für den hydraulischen Abgleich der Strängen);
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises (falls das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet ist).
Bei Anträgen von Kondominien: Liste der Eigentümer oder Eigentümerinnen der einzelnen Baueinheiten mit:
  • Angabe der Steuernummer bzw. der MwSt.-Nummer;
  • Besitzanteil in Tausendsteln bzw. Kostenanteil an Investitionen;
  • Angabe, ob es sich beim Eigentürmer um eine natürliche Person, öffentliche Verwaltung, eine Körperschaft ohne Gewinnabsicht oder um ein Unternehmen handelt.

Sind unter den Eigentümern und Eigentümerinnen auch Unternehmen, so müssen diese das Ergänzungsformular für Unternehmen ausfüllen und dieses gemeinsam mit dem Beitragsantrag des Kondominiums einreichen.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.
 


So wird es gemacht

  • Die Anträge müssen über myCIVIS (siehe FAQ 1) vom 1. Jänner bis zum 31. Mai um 12:00 Uhr des Jahres werden eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Mitteilungen zum Antrag von der Landesverwaltung über myCIVIS übermittelt werden (siehe FAQ 2).
  • Für jeden Antragsteller muss ein getrennter Antrag über myCIVIS vor Beginn der Arbeiten der betreffenden Maßnahme eingereicht werden.

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag über myCIVIS;
  2. Sie erhalten über myCIVIS (siehe FAQ 2) eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens;
  3. Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie über myCIVIS (siehe FAQ 2) eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt;
  4. Die Anträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge genehmigt – solange Mittel verfügbar sind;
  5. Sie erhalten eine Mitteilung über die Genehmigung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags;
  6. Für Beiträge, die für ein Haushaltsjahr gewährt wurden, müssen Sie über myCIVIS fristgerecht den Antrag auf Auszahlung mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ 4) stellen.
  7. Für Beiträge, die für mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), stellen Sie für jedes Jahr fristgerecht (siehe FAQ 5) einen Antrag auf Abrechnung. Sie können den Antrag auf Abrechnung per Einschreiben, persönlich, per E-Mail (energia@provincia.bz.it) oder PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) einreichen. Im letzten Jahr müssen Sie fristgerecht (siehe FAQ 5) den Antrag auf Auszahlung über myCIVIS mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ 4) stellen.
  8. Die Anträge auf Auszahlung werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung in chronologischer Reihenfolge bearbeitet;
  9. Bei einem Antrag auf Auszahlung mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie über myCIVIS (siehe FAQ 2) eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden widerrufen;
  10. Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie die Überweisung des Beitrags auf das in Ihrem Antrag auf Auszahlung angegebene IBAN-Konto und eine Bestätigungsmitteilung über myCIVIS. Im Falle eines negativen Ergebnisses erhalten Sie eine Mitteilung über den Widerruf des Beitrags.

Zeiten und Fristen

Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis zum 31. Mai, 12:00 Uhr, des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
Die Anträge sind ausschließlich online einzureichen.


Häufig gestellte Fragen

Sind die Beiträge der Autonomen Provinz Bozen mit anderen öffentlichen Förderungen kumulierbar?

Die Beiträge sind mit keinen weiteren Beiträgen oder Förderungen sonstiger Art zusammenlegbar, die in staatlichen Bestimmungen oder zu Lasten des Landeshaushaltes für dieselben zulässigen Kosten vorgesehen sind, mit den für die öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Ausnahmen. Das Verbot der Mehrfachförderung gilt auch für Steuerabzüge für Sanierungs- und ähnliche Arbeiten.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung des Beitrags beigelegt werden?

Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlage beilegen:

  • Antrag auf Abrechnung oder Antrag auf Verzicht;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises, wenn der Antrag handschriftlich unterzeichnet ist;
  • Rechnungen über die ausgeführten Arbeiten, einschließlich etwaiger Anzahlungsrechnungen und Planungsrechnungen. Die Rechnungen können im PDF-Format oder in Papierform eingereicht werden und müssen eine detaillierte Kostenaufstellung enthalten (alternativ können auch detaillierte Aufstellungen beigefügt werden);

Wichtig: Die Rechnungen müssen auf den Begünstigten und die Begünstigte ausgestellt sein, und das Rechnungsdatum muss nach dem Datum der Einreichung des Beitragsantrags liegen.

  • Zahlungsbestätigung der eingereichten Rechnungen: Als Zahlungsbestätigung gilt die Bank- oder Postüberweisung, aus der hervorgeht, dass die Transaktion durchgeführt wurde (ein bloßer Zahlungsauftrag reicht nicht aus). Wurde die Überweisung online durchgeführt, muss die Zahlungsbestätigung den Status „durchgeführt“ enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Abrechnung und Auszahlung erfolgt sein muss. 

Bis wann muss der Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung eingereicht werden?

Für Beiträge, die über ein Haushaltsjahr gewährt wurden (Jahresbeitrag), müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Beitrags  bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Genehmigung des Beitrages  einreichen.
Beispiel: Arbeiten in einem Jahr mit einem im Jahr 2024 gewährten Beitrag und Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember 2025.
Die Nichtübermittlung des Auszahlungsantrags innerhalb der festgelegten Frist führt zum Widerruf des Beitrags.

Für Beiträge, die über mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), müssen Sie folgendes einreichen:

  • Antrag auf Abrechnung bis zum 31. Dezember des Jahres nach Anlastung des Ausgabe – für jedes Jahr mit Ausnahme des letzten – und
  • Antrag auf Auszahlung bis zum 31. Dezember des Jahres nach der letzten Anlastung des Ausgabe.

Beispiel: Beitragsanträge mit Förderbeträgen, die über drei Jahre gewährt wurden: 10.000 € für 2024, 10.000 € für 2025 und 10.000 € für 2026. Sie müssen folgende Anträge stellen:

  • den ersten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2024 bis zum 31. Dezember 2025;
  • den zweiten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2025 bis zum 31. Dezember 2026;
  • den abschließenden Auszahlungsantrag für den Beitrag 2026 bis zum 31. Dezember 2027.

Die nicht fristgerechte Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags führt zum Widerruf des Beitrags.

Kann eine Fristverlängerung für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags beantragt werden?

Sie können für jedes Jahr innerhalb der Frist einen  Antrag auf Fristverlängerung stellen, sofern schwerwiegende und gerechtfertigte Gründe vorliegen. Der Antrag muss mit einer Stempelmarke im Wert von 16 € versehen sein und kann mittels Einschreiben, persönliche Übergabe, E-mail (energie@provinz.bz.it) und PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) übermittelt werden. Das Amt kann nach Prüfung eine Fristverlängerung von maximal einem Jahr gewähren.

Wie kann ich auf den Beitrag verzichten oder einen bereits eingereichten Beitragsantrag zurückziehen?

Wurde der Beitrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewährt, können Sie das Formular zur Zurückziehung des Beitragsantrags einreichen.
Wurde der Beitrag bereits gewährt, müssen Sie das Formular für den Antrag auf Verzicht einreichen, versehen mit einer Stempelmarke im Wert von 16 €.
Die Formulare können per mittels Einschreiben, persönliche Übergabe, E-mail (energie@provinz.bz.it) und PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) übermittelt werden.

Wie werden die zulässigen Kosten berechnet?

Bei der Berechnung der zulässigen Kosten werden die Kosten aus dem Kostenvoranschlag berücksichtigt, die sich auf das Vorhaben beziehen, jedoch nur bis zur Ausschöpfung der festgelegten Höchstbeträge. Die Höchstbeträge sind gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses der Landesregierung vom 01.04.2025, Nr. 215, festgelegt und betreffen:

  • temperaturbasierter hydraulischer Abgleich von Heiz- oder Kühlelementen samt Protokollierung;
  • Neueinbau von Reglern und Ventilen für den hydraulischen Abgleich von Strängen;
  • Austausch von Umwälzpumpen durch automatisch geregelte Pumpen;
  • Planung und Bauleitung.