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Dienstcode: 3108

Beiträge für Initiativen in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz

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Beschreibung

Beitrag für Vorhaben in den Bereichen Energiewende, Umwelt- und Klimaschutz.

Die Höhe des Beitrags beträgt:

  • für Veranstaltungen und Kommunikationsvorhaben 40 % der förderfähigen Ausgaben;
  • für Zertifizierungen von Managementsystemen in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Beratung für die Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz sowie die Teilnahme am Programm KlimaGemeinde 60 % der förderfähigen Ausgaben;
  • für die Ausarbeitung, das quantitative Monitoring und die Anpassung der Gemeinde-Klimaschutzpläne 80 % der förderfähigen Ausgaben;
  • für Antragstellende, die im Jahr der Antragstellung Umweltgelder für den Betrieb großer oder mittlerer Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie erhalten, wird der Beitragssatz um 50 % reduziert;
  • für Antragstellende, die die Registrierung EMAS oder die Zertifizierung UNI EN ISO 14001 oder ISO 50001 oder das Europäische Umweltzeichen EU Ecolabel vorweisen können, wird der Prozentsatz um 5 % erhöht.

Die förderfähigen Ausgaben werden nach den geltenden Richtlinien gemäß Artikel 7 - 13 berechnet.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Öffentliche Körperschaften.
  • Verbände.
  • Stiftungen.
  • Sozialgenossenschaften, die gemäß Satzung oder Gründungsakt keine Gewinnabsicht verfolgen und in der Autonomen Provinz Bozen Vorhaben durchführen, die den Richtlinien entsprechen.

Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie hier.


Voraussetzungen

Voraussetzung für das Vorhaben nach Artikel 11, Programm KlimaGemeinde, ist die Teilnahme der Gemeinde am Programm KlimaGemeinde oder am Programm KlimaGemeinde Light;

Voraussetzung für das Vorhaben nach Artikel 12, Ausarbeitung von Gemeinde-Klimaschutzplänen, ist:

  • die Teilnahme der Gemeinde am Programm KlimaGemeinde oder am Programm KlimaGemeinde Light;
  • Erstellung des Klimaschutzplans gemäß geltendem Leitfaden „How to develop a Sustainable Energy and Climate Action Plan (SECAP)“;
  • Genehmigung des Klimaschutzplans vom Gemeinderat oder vom Gemeindeausschuss;
  • Veröffentlichung des Klimaschutzplans auf der Webseite der Gemeinde;
  • die Ausarbeitung des Lichtplans.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • Die Formulare für die Antragstellung sind ab dem 1. Januar verfügbar;
  • Bericht mit Angabe der Art, des Inhalts und der Umsetzung des geplanten Vorhabens;
  • detaillierter Kostenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan, nur für Vorhaben gemäß Artikel 7 und 8, mit Angabe aller Finanzierungsquellen, wie Sponsoren und sonstige Einnahmen jeglicher Art;
  • Gründungsakt und Satzung des Vereins, der Stiftung oder Sozialgenossenschaft, wenn diese zum ersten Mal ansuchen oder falls Änderungen eingetreten sind;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises (nur bei handschriftlich unterzeichnetem Antrag).

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.

Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.


So wird es gemacht

Sie können den Antrag stellen, indem Sie vor Beginn des Vorhabens die angeführten Unterlagen im PDF-Format an das Amt für Energie und Klimaschutz übermitteln:

Die öffentlichen Körperschaften müssen Beitragsanträge per zertifizierter elektronischer Post (PEC) einreichen.

 


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens über das im Antragsformular angegebene Kommunikationsmittel.
  3. Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit Angabe der fehlenden Unterlagen, die Sie innerhalb von 30 Tagen nachreichen müssen. Die Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.
  4. Die Anträge werden vom Amt innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge genehmigt – solange Mittel verfügbar sind;
  5. Sie erhalten eine Mitteilung über die Gewährung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags.
  6. Für Beiträge, die auf ein Haushaltsjahr gewährt werden (Jahresbeitrag), reichen Sie den Auszahlungsantrag mit den erforderlichen Anlagen fristgerecht per E-Mail (energie@provinz.bz.it) oder PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) ein.
  7. Für Beiträge, die über mehrere Haushaltsjahre (mehrjährige Beiträge) gewährt werden, reichen Sie für jedes Jahr fristgerecht den Antrag auf Rechnungslegung und für das letzte Jahr den Auszahlungsantrag für den Beitrag mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail (energie@provinz.bz.it) oder PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) ein.
  8. Die Auszahlungsanträge werden vom Amt innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.
  9. Bei einem Auszahlungsantrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit Angabe der fehlenden Unterlagen, die Sie innerhalb von 30 Tagen nachreichen müssen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.
  10. Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie die Überweisung des Beitrags auf das in Ihrem Auszahlungsantrag angegebene IBAN-Konto und die Bestätigungsmitteilung. Im Falle eines negativen Ergebnisses erhalten Sie die Mitteilung über die Widerrufung des Beitrags.

Zeiten und Fristen

Sie können Beitragsanträge vom 1. Januar bis zum 31. Mai des Jahres stellen, in dem die Vorhaben starten, die Gegenstand des Antrags sind, auf jeden Fall aber vor Beginn der Vorhaben..

 


Häufig gestellte Fragen

Können die Beiträge der Autonomen Provinz Bozen mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden?

Die Beiträge sind für die förderfähigen Kosten, die vom Amt anerkannt werden, nicht mit staatlichen Förderungen oder anderen Beiträgen aus dem Landeshaushalt kumulierbar.

Bis wann muss der Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung eingereicht werden?

Für Beiträge, die auf einem Haushaltsjahres gewährt werden (Jahresbeitrag), müssen Sie das Antrag auf Auszahlung des Beitrags innerhalb 31. Dezember des Jahres aus, das auf jenes der Gewährungsmaßnahme folgt, einreichen.

Für Beiträge, die über mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), müssen Sie folgendes einreichen:

  • Antrag auf Abrechnung bis zum 31. Dezember des  Jahres, das auf jenes der Anlastung der Ausgabe folgt – für jedes Jahr mit Ausnahme des letzten –, und
  • Antrag auf Auszahlung des Beitrags bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem letzten Jahr der Anlastung der Ausgabe folgt.

Kann eine Fristverlängerung für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags beantragt werden?

Bei schwerwiegenden und triftigen Gründen können Sie für jedes Jahr innerhalb der Frist einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16 Euro zu versehen und per E-Mail oder PEC zu übermitteln. Das Amt kann nach Prüfung eine Fristverlängerung von maximal einem Jahr gewähren, nach deren Ablauf der Beitrag automatisch widerrufen wird.

Wie kann ich auf den Beitrag verzichten oder einen bereits eingereichten Beitragsantrag zurückziehen?

Wurde der Beitrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewährt, können Sie das Formular zur Zurückziehung des Beitragsantrags einreichen. Sie können es per E-Mail (energie@provinz.bz.it) oder PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) einreichen. Wenn der Beitrag bereits gewährt wurde, müssen Sie das Formular Antrag auf Verzicht einreichen. Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16 Euro zu versehen und per E-Mail an (energie@provinz.bz.it) oder PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) zu senden.