Beschreibung
Beitrag für Vorhaben in den Bereichen Energiewende, Umwelt- und Klimaschutz.
Die Höhe des Beitrags beträgt:
- für Veranstaltungen und Kommunikationsvorhaben 40 % der förderfähigen Ausgaben;
- für Zertifizierungen von Managementsystemen in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Beratung für die Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz sowie die Teilnahme am Programm KlimaGemeinde 60 % der förderfähigen Ausgaben;
- für die Ausarbeitung, das quantitative Monitoring und die Anpassung der Gemeinde-Klimaschutzpläne 80 % der förderfähigen Ausgaben;
- für Antragstellende, die im Jahr der Antragstellung Umweltgelder für den Betrieb großer oder mittlerer Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie erhalten, wird der Beitragssatz um 50 % reduziert;
- für Antragstellende, die die Registrierung EMAS oder die Zertifizierung UNI EN ISO 14001 oder ISO 50001 oder das Europäische Umweltzeichen EU Ecolabel vorweisen können, wird der Prozentsatz um 5 % erhöht.
Die förderfähigen Ausgaben werden nach den geltenden Richtlinien gemäß Artikel 7 - 13 berechnet.
