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Dienstcode: 3105

Beiträge für die Optimierung der Energieeffizienz bestehender Fernwärmesysteme

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Beschreibung

Investitionsbeiträge für die Optimierung der Energieeffizienz bestehender Fernwärmesysteme.

Die Beiträge werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 oder im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gemäß Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 mit einer maximalen Höhe von 40 % der beitragsfähigen Investitionskosten gewährt.
Die Antragstellenden können wählen, für welche Beihilferegelung sie sich entscheiden.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen, die Fernwärmesysteme betreiben.


Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen in der Autonomen Provinz Bozen durchgeführt werden.

Die Beiträge werden für Fernwärmeanlagen gewährt, die energieeffizient sind:

  • sie müssen zu mindestens 50 % erneuerbare Energie verwenden;
  • oder, zu 50 % Abwärme;
  • oder, zu 75 % Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung;
  • oder, zu 50 % eine Kombination dieser Energie und Wärme.

Die veranschlagten Kosten müssen mindestens 5.000,00 € ohne MwSt. betragen.

Wenn der Beitrag gemäß der Freistellungsregelung nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 beantragt wird:

  • der Beginn der Arbeiten vor Antragstellung führt zur Ablehnung des Beitragsantrags;
  • auch Rechnungen, Vorverträge mit Anzahlung oder Vertragsstrafen bei Nichterfüllung, Zahlungsnachweise für Kautionen oder andere Zahlungen vor diesem Datum führen zur Ablehnung des Beitragsantrags;
  • ausgenommen sind Vorschüsse im Fall von Rahmenverträgen gemäß dem Kodex für öffentliche Aufträge laut gesetzesvertretendem Dekret vom 31. März 2023, Nr. 36, in geltender Fassung.

Die Antragsteller müssen die Verpflichtungen gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes vom 30. Dezember 2023, Nr. 213, erfüllt haben, falls vorgesehen.

Die gewährten Beiträge für Fernwärmesysteme, die im Jahr 2023 mehr als 5 GWh Wärmeenergie verkauft haben, können ausgezahlt werden, wenn diese über ein Energieaudit verfügen oder wenn die Begünstigten eine Zertifizierung nach ISO 50001, der internationalen Norm für Energiemanagementsysteme, besitzen.


Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • detaillierter Kostenvoranschlag, einschließlich eventueller technischer Ausgaben;
  • technischer Bericht;
  • Berechnung der durch die Maßnahme erzielten Reduzierung des Primärenergieverbrauchs.

Für die Authentifizierung benötigen Sie:

  • die aktivierte Bürgerkarte oder
  • SPID oder
  • die elektronische Identitätskarte (CIE).

Bevor Sie ein Ansuchen stellen können, müssen Sie über die elektronische Vollmacht für die Einreichung der Anträge für juristische Personen verfügen, die vom zuständigen Amt genehmigt wurde. Für weitere Informationen zur Beantragung der Vollmacht können Sie das entsprechende Handbuch einsehen. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Beitragsanträge zu vergewissern, dass Sie über die Zugangsdaten und eine gültige Vollmacht verfügen.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.

Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.


So wird es gemacht

Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS vor Beginn der Arbeiten erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Ansuchen des Dienstes weitergeleitet;
  2. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (Sie finden sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“);
  3. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens per zertifizierter elektronische Post (PEC);
  3. Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie per PEC eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt;
  4. Die Anträge werden vom Amt innerhalb von 150 Tagen nach Einreichung bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge genehmigt – solange Mittel verfügbar sind;
  5. Sie erhalten eine Mitteilung über die Genehmigung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags per PEC;
  6. Sie reichen den Abrechnungs- / Auszahlungsantrag über den Online-Dienst myCIVIS ein.

Zeiten und Fristen

Sie können die Beitragsanträge vom 1. Januar bis zum 30. Juni um 12:00 Uhr des Jahres einreichen, in dem die Arbeiten beginnen.


Häufig gestellte Fragen

Können die Beiträge der Autonomen Provinz Bozen mit anderen öffentlichen Förderungen kumuliert werden?

Die Beiträge sind für dieselben zulässigen Kosten nicht mit staatlichen Förderungen oder anderen Beiträgen aus dem Landeshaushalt kumulierbar.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung des Beitrags beigelegt werden?

Dem Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:

  • Rechnungen über die ausgeführten Arbeiten, einschließlich etwaiger Anzahlungsrechnungen und Planungsrechnungen. Die Rechnungen müssen im PDF-Format sein und eine detaillierte Kostenaufstellung enthalten (alternativ können auch detaillierte Aufstellungen beigefügt werden).

Rechnungen, auf denen der vom Amt mit der Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens übermittelte CUP-Code nicht angegeben ist, können nicht für die Auszahlung des Beitrags berücksichtigt werden.

Für die Auszahlung muss das Rechnungsdatum nach dem Datum der Einreichung des Beitragsantrags liegen.

Nicht förderfähig sind Ausgaben für den Erwerb von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Partner- oder verbundenen Unternehmen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sowie zwischen Unternehmen mit demselben wirtschaftlichen Eigentümer gemäß Artikel 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2007;

  • Zahlungsbestätigung der eingereichten Rechnungen: Als Zahlungsbestätigung gilt die Bank- oder Postüberweisung, aus der hervorgeht, dass die Transaktion ausgeführt wurde (die Auftragsbestätigung reicht nicht aus). Wurde die Überweisung online durchgeführt, muss die Zahlungsbestätigung den Status „ausgeführt“ enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Abrechnung oder Auszahlung erfolgt sein muss.

Bis wann muss der Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung eingereicht werden?

Für Beiträge, die über ein Haushaltsjahr gewährt wurden, müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Beitrags bis zum 31. Dezember des dem Jahr der Beitragsgewährung folgenden Jahres einreichen.

Beispiel: Arbeiten in einem Jahr mit einem im Jahr 2024 gewährten Beitrag. Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember 2025.

Die Nichtübermittlung des Antrags auf Auszahlung innerhalb der festgelegten Frist führt zum Widerruf des Beitrags.

Für Beiträge, die über mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), müssen Sie folgendes einreichen:

  • Antrag auf Abrechnung bis zum 31. Dezember des dem Jahr der Anlastung der Ausgabe folgenden Jahres - für jedes Jahr mit Ausnahme des letzten -, und
  • Antrag auf Auszahlung des Beitrags bis zum 31. Dezember des dem letzten Jahr der Anlastung der Ausgabe folgenden Jahres.

Beispiel:

Für Beitragsanträge mit Beiträgen, die über drei Jahre gewährt wurden (10.000 € für 2024, 10.000 € für 2025 und 10.000 € für 2026) müssen Sie folgende Anträge stellen:

  • den ersten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2024 bis zum 31. Dezember 2025,
  • den zweiten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2025 bis zum 31. Dezember 2026,
  • den abschließenden Antarg auf Auszahlung des Beitrags 2026 bis zum 31. Dezember 2027.

Die nicht fristgerechte Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags führt zum Widerruf des Beitrags.

Kann eine Fristverlängerung für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags beantragt werden?

Bei schwerwiegenden und gerechtfertigten Gründen können Sie für jedes Jahr innerhalb der Frist einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dieser muss mit einer Stempelmarke zu 16 € versehen sein und per Online-Dienst myCIVIS eingereicht werden. Das Amt kann nach Prüfung eine Fristverlängerung von maximal einem Jahr gewähren. Nach Ablauf dieses Jahres gilt der Beitrag automatisch als widerrufen.