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Dienstcode: 3095

Änderung der Konzession für die Stromverteilung

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Beschreibung

Ansuchen um Änderung der bestehenden Konzession zur Stromverteilung.

Unternehmen, die bereits elektrische Energie verteilen, sind berechtigt, bei der Autonomen Provinz Bozen einen Antrag auf Änderung der territorialen Grenzen ihres eigenen Versorgungsgebiets oder angrenzender Gebiete zu stellen, indem sie entsprechende Änderungsvorschläge unterbreiten und diese hinreichend begründen.

Ziel ist es, das Verteilungsnetz des Landes zu aktualisieren und an den gültigen Stromverteilungsplan anzupassen, der bis 2030 in Kraft ist.


Wer kann den Dienst nutzen

Verteilungsunternehmen.


Voraussetzungen

Die Unternehmen müssen bereits Stromverteilungsunternehmen sein.


Was benötigen Sie

Um die Änderung der bestehenden Konzession zur Stromverteilung zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten.

Den Vertrag oder die Privaturkunde, aus der die Erweiterung des Verteilungsgebiets hervorgeht.

Eine schematische Darstellung der aktuellen geografischen Abgrenzung des Verteilungsgebiets mit:

  • einem Plan im Maßstab 1:10.000 mit dem Verteilungsnetz, unterteilt in: Mittelspannungsanlagen und Niederspannungsanlagen;
  • einem Plan im Maßstab 1:2.880 für städtische Gebiete, die an zwei Stromverteilungsunternehmen angrenzen;
  • die Unterlagen sind in digitaler, georeferenzierter Form als SHAPE-File mit UTM-WGS84-Koordinaten einzureichen;
  • die versorgten Flächen müssen als Polygone dargestellt sein, nicht als Linien.
Gegebenenfalls ein begründeter Vorschlag für territoriale Anpassungen der eigenen Verteilungszonen und der angrenzenden Gebiete.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen. Die Befreiungsfälle sind gesetzlich vorgesehen gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 642/72, Tabelle B.

Die Stempelsteuer kann auf zwei Arten entrichtet werden:

  • durch Angabe der Identifikationsnummer und des Datums der Stempelmarke im dafür vorgesehenen Feld des Antrags;
  • durch Beilage der Erklärung über die virtuelle Entrichtung der Stempelsteuer.

Für alle auf telematischem Weg ausgestellten Verwaltungsakte und -verfügungen ist die Stempelsteuer in pauschaler Höhe von 16,00 Euro geschuldet. Diese Steuer ist unabhängig von der Anzahl der Seiten zu entrichten.


So wird es gemacht

Senden Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ genannten Unterlagen innerhalb der unten angegebenen Fristen per PEC an die Adresse: energie.energia@pec.prov.bz.it


So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen.
  2. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang und die Einleitung des Verfahrens (Genehmigungsschreiben des Abteilungsdirektors).
  3. Falls erforderlich, muss das Unternehmen dem Amt für Energie und Klimaschutz die angeforderten ergänzenden Unterlagen vorlegen. Zudem müssen die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen oder andere Unternehmensverantwortliche für etwaige Rückfragen zu spezifischen Sachverhalten im Zusammenhang mit der neuen Verfügung zur Verfügung stehen.
  4. Das Amt führt die Sachverhaltsermittlung und Beurteilung des Antrags durch.
  5. Es wird ein neuer Fachplan mit den geänderten Verteilungsgebieten ausgearbeitet.
  6. Gegebenenfalls muss das Verteilungsunternehmen eine Erklärung über den wirtschaftlichen Eigentümer oder die wirtschaftliche Eigentümerin abgeben.
  7. Anschließend erfolgt die Unterzeichnung des neuen Fachplans – hierfür ist eine Stempelmarke für das endgültige Dekret vorzulegen.
  8. Abschließend erlässt der zuständige Landesrat oder die zuständige Landesrätin per Dekret die Abänderung der Maßnahme.
  9. Das Dekret wird im B.U.R. veröffentlicht; (Bollettino Ufficiale della Regione – Amtsblatt der Region).
  10. Das Verteilungsunternehmen erhält ein Mitteilungsschreiben über die erfolgte Veröffentlichung im Amtsblatt der Region (B.U.R).

Zeiten und Fristen

Der Abschluss des Verfahrens, von der Einreichung des Antrags bis zur Veröffentlichung des Dekrets, erfolgt innerhalb von 180 Tagen.


Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich unterschreiben?

Die Unterschrift erfolgt bei der Anwaltschaft des Landes.

Muss dieser Vertrag registriert werden?

Ja, der Fachplan muss beim Amt der Agentur der Einnahmen registriert werden.

Welche Kosten entstehen für die Ausstellung des unterzeichneten Fachplans?

Es fallen lediglich die Verwaltungskosten für die Stempelmarken für den Antrag, die Ausstellung des Dekrets des Landesrats oder der Landesrätin sowie für die Registrierung des Vertrags an.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen: