Beschreibung
Unter Enteignung versteht man den Entzug des Eigentums unbewegliche Sache oder eines anderen dinglichen Rechts - gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung - aus Gründen des öffentlichen Interesses. Bei der Enteignung erwirbt eine öffentliche Körperschaft (in der Regel ein Land oder eine Gemeinde) das Eigentum an Flächen, die für den Bau von öffentlichen oder gemeinnützigen Vorhaben erforderlich sind.
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