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Dienstcode: 3089

Beiträge aus dem Fonds für Holzbau

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen aus dem Holzbaufonds für die Errichtung von Gebäuden und Bauwerken in Holzbauweise zur öffentlicher Nutzung.
Der Beitrag kann für folgende Maßnahmen gewährt werden:
  • Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m² und Bauwerke zur öffentlichen Nutzung in Holzbauweise;
  • Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² und Bauwerke zur öffentlichen Nutzung in Holzbauweise;
  • Vorhaben zum Bau oder zur Sanierung von gemeinnützigen Mietwohnungen, die unter die Wohnbauförderung fallen.

Wer kann den Dienst nutzen

Territoriale öffentliche Körperschaften, wie:
  • Gemeinden;
  • Bezirksgemeinschaften;
  • Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und dergleichen;
  • Körperschaften und Organisationen ohne Gewinnabsicht mit Rechtspersönlichkeit, die im Landesgebiet tätig sind, zivilrechtlich anerkannte kirchliche Körperschaften oder Stiftungen

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf die Höhe der Finanzierung und die Holzbauweise.

Höhe der Finanzierung:

Der Beitrag wird nicht für Anträge mit einem Betrag unter 25.000,00 Euro gewährt (Förderuntergrenze).
Die maximale Gesamtförderung pro Baumaßnahme beträgt 200.000,00 Euro (Förderhöchstgrenze).

Holzbauweise:

Unter dem Begriff „Holzbauweise“ versteht man alle Holz- und Holzhybridbauweisen mit mindestens 100 kg verbautes Holz pro m² Bruttofläche (unterirdische Geschoße oder Kellergeschoße werden nicht zur Bruttofläche gezählt).
Mindestens 80 % des verbauten Vollholzes (bezogen auf die förderungsfähige Masse an Holz in kg) müssen in einer Entfernung von maximal 200 km von der Baustelle geschlägert und verarbeitet worden sein.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Projektunterlagen:

  • Lageplan;
  • endgültiges Projekt im Maßstab 1:100 (einschließlich der Grundrisse, Schnitte, Ansichten) mit Angabe der Bruttoflächen pro Geschoss;
  • Darstellung des gewählten Konstruktionsprinzips mit dazugehörigen Bauteilschichten (auf den grafischen Unterlagen müssen die Wand-, Decken- und Dachstrukturen ausreichend detailliert dargestellt sein und die Beurteilung der gewählten Konstruktionen ermöglichen);
  • Gesamtbruttofläche;
  • Massenberechnung;
  • technischer Bericht;
  • Kostenvoranschlag;
  • Zeitplan der Aktivitäten.
Antrag auf Rechnungslegung und endgültige Auszahlung des Beitrages:
  • Antrag_Domanda Endabrechnung_rendiconto;
  • Kopie des gültigen Erkennungsausweises;
  • ausgefülltes und unterzeichnetes CO2-Tool: mithilfe des „CO2-Tools“ erstellte detaillierte Mengenberechnung der tatsächlich verbauten Holzmaterialien, Holzwerkstoffe und Dämmstoffe, die vom Bauleiter oder der Bauleiterin erklärt und bestätigt wurden: CO2-Tool_Wood;
  • Kontaktpersonen zu den Projektunterlagen;
  • Bescheinigungen der Baustoffe, die vom Bauleiter oder von der Bauleiterin erklärt und bescheinigt werden;
  • Fotodokumentation der Ausführung aller Konstruktionselemente;
  • Ausgabenbelege, Rechnungen, Lieferscheine (im Format PDF und XML), die quittiert wurden und auf denen das Datum der geleisteten Zahlung angegeben ist;

Projektunterlagen:

  • architektonisches Ausführungsprojekt („as-built“ Dokumentation) mit Bauteilschichten (Wand-, Decken- und Dachstrukturen);
  • Endabrechnung (Kostenaufstellung) mit Massenangabe.
Dieser Dienst ist kostenlos.

So wird es gemacht

Die Anträge müssen per zertifizierte elektronische Post an die Abteilung Forstdienst an folgende PEC-Adresse gesendet werden: forstdienst.foreste@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

Die Anträge werden von einer Expertenkommission bewertet.
Nach der Bewertung erstellt die Kommission eine Rangliste der zugelassenen Beitragsanträge.
Nach Abschluss des Projekts muss der Antrag auf endgültige Auszahlung einschließlich aller Auszahlungsunterlagen innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Projekts bei der Abteilung Forstdienst eingereicht werden.

Zeiten und Fristen

Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten zwischen dem 1. Februar und dem 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden.
Falls die vorgesehenen Mittel nicht ausgeschöpft werden, kann in den folgenden Monaten eine neue Ausschreibung eröffnet werden.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Ja, die Höchstfrist für die Fertigstellung der Arbeiten beträgt zwei Jahre. Wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wird, ist in begründeten Fällen eine Verlängerung der Frist für die Fertigstellung möglich.

Welche Planungsebene ist für die Einreichung des Antrags erforderlich?

Es ist möglich, den Antrag ab dem Einreichprojekt einzureichen.

Wann können die Arbeiten beginnen?

Mit den Arbeiten darf erst nach der Mitteilung über die Gewährung des Beitrages begonnen werden.