Beschreibung
Gewährung von Beiträgen aus dem Holzbaufonds für die Errichtung von Gebäuden oder Bauwerken in Holzbauweise zur öffentlicher Nutzung sowie gemeinnützige Mietwohnungen.
Der Beitrag kann für folgende Maßnahmen gewährt werden:
Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m² und Bauwerke zur öffentlichen Nutzung in Holzbauweise;
Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² und Bauwerke zur öffentlichen Nutzung in Holzbauweise;
Vorhaben zum Bau oder zur Wiedergewinnung von gemeinnützigen Mietwohnungen, die unter die Wohnbauförderung fallen.
