Beschreibung
Der Beitrag kann für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m² und Bauwerke zur öffentlichen Nutzung in Holzbauweise;
- Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² und Bauwerke zur öffentlichen Nutzung in Holzbauweise;
- Vorhaben zum Bau oder zur Sanierung von gemeinnützigen Mietwohnungen, die unter die Wohnbauförderung fallen.
