Beschreibung
In der internationalen Erklärung „Basic Principles on the use of restorative justice programmes in criminal matters“, Vereinte Nationen, 2002, wird die Wiedergutmachungsjustiz wie folgt definiert: „Ein Verfahren, bei dem das Opfer und der Täter und gegebenenfalls andere Personen oder Mitglieder der Gemeinschaft, die von einer Straftat betroffen sind, gemeinsam aktiv an der Lösung der Folgen der Straftat mitwirken, in der Regel mit Hilfe eines Vermittlers“.
Wiedergutmachungsjustiz muss:
- nicht mit der Sanktions- und Vergeltungslogik in Verbindung gebracht werden;
- die Logik der Züchtigung, des Verdienens und der Bestrafung überwinden;
- für die Dimension der Wiederherstellung des Leids und der Wiedergutmachung der negativen Auswirkungen des kriminellen Ereignisses offen sein.
Bei der Wiedergutmachungsjustiz wird das Verbrechen nicht mehr als Verletzung einer Norm gesehen, sondern als Verletzung einer Person und zwischenmenschlicher Beziehungen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, das begangene Unrecht wiedergutzumachen.
Bei den Instrumenten der Wiedergutmachungsjustiz handelt es sich vor allem um strafrechtliche Mediationen, Justizzirkel und Rückerstattungsprogramme. Diese Instrumente zielen darauf ab, beleidigte und beleidigende Personen aktiv einzubeziehen und den Dialog, die Schadensbehebung und die Versöhnung zu erleichtern.
Die verfolgten Ziele sind:
- Opferzentriertheit: Die Wiedergutmachungsjustiz stellt das Opfer in den Mittelpunkt des Prozesses und bietet einen Raum, in dem es seine Gefühle, Bedürfnisse und Forderungen nach Gerechtigkeit zum Ausdruck bringen kann;
- Verbrechensverhütung: Durch Empowerment und den Wiederaufbau von Bindungen kann die Wiedergutmachungsjustiz dazu beitragen, künftige Straftaten zu verhindern;
- Komplementarität zum Strafrechtssystem: Die Wiedergutmachungsjustiz ersetzt das Strafrechtssystem nicht, sondern ergänzt es und bietet einen alternativen Weg zur Konfliktlösung.
