Beschreibung
Übergang einer bereits angestellten Person mit Behinderung, die einer Beschäftigungspflicht unterliegt, in ein neues Unternehmen.

Übergang einer bereits angestellten Person mit Behinderung, die einer Beschäftigungspflicht unterliegt, in ein neues Unternehmen.
Private Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen.
Die Voraussetzungen betreffen das Verhältnis des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zum Unternehmen und die Arbeitsbedingungen.
Um den Übergang zu beantragen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie müssen die Unbedenklichkeitserklärung beim Amt für Arbeitsmarktintegration beantragen, indem Sie das Formular per PEC an as.sl@pec.prov.bz.it senden.
Die Einstellung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin in dem neuen Unternehmen muss nach Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung erfolgen.
Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor der direkten Übertragung auf das neue Unternehmen gestellt werden.
Nein, die Einstellung im neuen Unternehmen muss mit denselben oder ähnlichen Aufgaben wie im abgebenden Unternehmen verbunden sein.
Nein, die Einstellung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin in dem neuen Unternehmen muss nach Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung erfolgen.
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss von dem antragstellenden Unternehmen im Rahmen eines Arbeitsvertrags eingestellt werden.
Rechtsgrundlagen:
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 39 0471 41 86 00
E-Mail: as@provinz.bz.it
PEC: as.sl@pec.prov.bz.it
Website: arbeit.provinz.bz.it/ams