web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 3082

Einfuhr und Zulassung eines Anhängers

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Antrag auf Nationalisierung nach dem Erwerb eines neuen oder gebrauchten Anhängers im Ausland.


Wer kann den Dienst nutzen

Eigentümer und Eigentümerinnen eines Anhängers, der zugelassen werden muss.


Was benötigen Sie

Im Falle eines neuen Anhängers

  • Bestätigung der Überweisung an den Händler oder an die Händlerin oder an den Gewerbetreibenden oder die Gewerbetreibende mit Angabe der Fahrgestellnummer;
  • Rechnung, die auf die Person ausgestellt sein muss, die den Anhänger zulassen will;
  • COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) im Original, auf der alle technischen Daten des Anhängers angegeben sind. Diese wird vom Hersteller ausgestellt;
  • Erkennungsausweis und Steuernummer des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Im Falle eines gebrauchten Anhängers

  • Kaufvertrag mit Angabe der Fahrgestellnummer, wenn der Kauf zwischen Privatpersonen erfolgt, oder Rechnung, wenn der Anhänger von einem Händler oder einer Händlerin oder einem bzw. einer Gewerbetreibenden gekauft wurde, der auf die Person ausgestellt ist, die den Anhänger zulassen will;
  • ausländischer Fahrzeugschein, der alle im Herkunftsland vorgeschriebenen Teile enthält (in Deutschland gibt es z. B. 2 Teile, Teil 1 und Teil 2);
  • COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), eine Kopie ist ausreichend, oder wenn aus Deutschland, werden auch die vom TÜV ausgestellten und von der zuständigen Behörde abgestempelten (Landratsamt) technischen Daten akzeptiert;
  • Erkennungsausweis und Steuernummer des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Gebühr

Die mit dem Amt zu vereinbarende Gebühr beträgt:

  • 66,94 € pagoPA-Einzahlungskodex: B014 - ZULASSUNG ANHÄNGER;
  • 77,00 € pagoPA-Einzahlungskodex: B116 und 24,74 € pagoPA-Einzahlungskodex: B047 - ANHÄNGERZULASSUNG MIT TECHNISCHER ABNAHME.

Sie müssen zum Termin mit der Zahlungsbestätigung für den Dienst über pagoPA erscheinen (siehe oben unter Kosten).


So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur, oder
  • Wenn der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3499 kg hat, können Sie sich auch an den Schalter Fahrzeuge wenden, indem Sie online einen Termin über den folgenden Link vormerken: myCIVIS online und sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), der Bürgerkarte oder CIE (Elektronische Identitätskarte) anmelden.

Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen aus (nicht national), da ansonsten die Einzahlung am Schalter des Kraftfahrzeugamtes in Bozen nicht verwendet werden kann;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder

Nach erfolgter Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken, die beim Schalter vorgelegt werden muss.
Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ an;
  2. wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und dann den bezahlten Antrag;
  3. wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Stampa ricevuta di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken) (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

Am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen, Sie werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Terminvereinbarung zugewiesen wurde und in Ihrer Terminbestätigung aufgeführt ist (z. B. P-0001).


Zeiten und Fristen

Sie müssen zweimal an den Schalter kommen:

  • Einmal, um alle erforderlichen Unterlagen einzureichen;
  • beim zweiten Mal werden Sie kontaktiert, um Ihren Fahrzeugschein und Ihr Kennzeichen abzuholen.

Die Dauer dieses Verfahrens beträgt etwa 5 Werktage.
Für antragstellende Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Provinz Bozen haben, gilt eine Wartezeit von etwa 30 Tagen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlage

  • Artikel 93 (Art. 93-bis) der italienischen Straßenverkehrsordnung.
-->