Beschreibung
Antrag auf Nationalisierung nach dem Erwerb eines neuen oder gebrauchten Anhängers im Ausland.

Antrag auf Nationalisierung nach dem Erwerb eines neuen oder gebrauchten Anhängers im Ausland.
Eigentümer und Eigentümerinnen eines Anhängers, der zugelassen werden muss.
Die mit dem Amt zu vereinbarende Gebühr beträgt:
Sie müssen zum Termin mit der Zahlungsbestätigung für den Dienst über pagoPA erscheinen (siehe oben unter Kosten).
Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken
Nach erfolgter Zahlung müssen Sie die Zahlungsbestätigung ausdrucken, die beim Schalter vorgelegt werden muss.
Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.
Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen, Sie werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Terminvereinbarung zugewiesen wurde und in Ihrer Terminbestätigung aufgeführt ist (z. B. P-0001).
Sie müssen zweimal an den Schalter kommen:
Die Dauer dieses Verfahrens beträgt etwa 5 Werktage.
Für antragstellende Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Provinz Bozen haben, gilt eine Wartezeit von etwa 30 Tagen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Sigismund-Schwarz-Straße 40, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 34 50
Fax: +39 0471 41 34 62
E-Mail: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it
PEC: lpf.crv@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it