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Dienstcode: 3078

Vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen zwischen Privatpersonen

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Beschreibung

Einstweilige Eintragung der Fahrzeuge zwischen Privatpersonen.

Der Fahrzeugschein muss aktualisiert werden, wenn eine andere Person als der Eigentümer oder die Eigentümerin das Fahrzeug an mehr als 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, auch als unentgeltliche Leihgabe, nutzt.

Der Vermerk der einstweiligen Eintragung setzt voraus, dass das Fahrzeug ausschließlich von dieser Person genutzt wird; das Fahrzeug kann also nicht gleichzeitig auf den Namen mehrerer Personen eingetragen werden.

Die Aktualisierung ist nicht erforderlich, wenn es sich bei der Person, die das Fahrzeug nutzt, um ein im gleichen Haushalt wohnendes Familienmitglied des Eigentümers oder der Eigentümerin handelt.


Was benötigen Sie

  • Fahrzeugschein: Antrag auf Ausstellung oder Änderung (TT 2119/BZ), das vom Entlehner oder der Entlehnerin (die Person, die das Fahrzeug leihweise erhält) ausgefüllt und unterschrieben werden muss;
  • Fahrzeugschein;
  • gültiger Erkennungsausweis;
  • Anlage C_52;
  • Anlage A/1;
  • Beleg über die erfolgte Zahlung des Tarifs über pagoPA (26,20 € mit pagoPA-Einzahlungskodex: B004 - VERSCHIEDENE AKTUALISIERUNGEN OHNE DUPLIKATAUSGABE) mit IUV-Code (siehe Anleitung im Abschnitt „Wie ansuchen“);
  • wenn das Fahrzeug geleast ist, die schriftliche Zustimmung des Leasinggebers/der Leasinggeberin;
  • wenn der Antrag von einer anderen Person gestellt wird, müssen Sie die Vollmacht ausfüllen.

So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur;
  • oder an den Schalter Fahrzeuge, indem Sie einen Termin online über myCIVIS.

Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  • Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  • Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  • Wählen Sie die Tarifliste von Bozen aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung sonst nicht am Schalter des Bozner Kraftfahrzeugamts verwendet werden kann;
  • Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  • Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder
  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie den Zahlschein ausdrucken und die Zahlung über die auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler usw. vornehmen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, den Sie zusammen mit den anderen für den Vorgang erforderlichen Unterlagen am Schalter Fahrzeuge vorlegen müssen.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

 

  • Am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen, sondern werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Terminvereinbarung zugewiesen wurde und in Ihrer Terminbestätigung aufgeführt ist (z. B. P-0001);
  • Sie erhalten einen Aufkleber für die Aktualisierung, den Sie auf den Fahrzeugschein kleben müssen.

Wenn Sie die einstweilige Eintragung vor dem Ablaufdatum annullieren möchten, zum Beispiel weil Sie das Auto verkaufen wollen, müssen Sie sich an den Schalter des Kraftfahrzeugamtes bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge wenden. Dort wird Ihnen eine kostenlose Annullierungsbestätigung ausgestellt, die dann zusammen mit dem Fahrzeugschein dem Käufer oder der Käuferin ausgehändigt werden muss.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 94, Absatz 4-bis der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 247-bis des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 495/1992.
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