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Dienstcode: 3077

Vorübergehende Zulassung von Mietfahrzeugen ohne Fahrer oder Fahrerin

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Beschreibung

Eintragung von Mietwagen ohne Fahrer/Fahrerin.


Was benötigen Sie

Für die Stellung des Antrags benötigen Sie Folgendes:

  • Kopie des Dokuments des Mieters oder der Mieterin;
  • Anlage 1/A, die vom Mieter oder der Mieterin zu unterzeichnen ist;
  • Beleg über die erfolgte Zahlung des Tarifs über pagoPA (26,20 € mit pagoPA-Einzahlungskodex: B004 - Verschiedene Aktualisierungen ohne Duplikatausgabe).

So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur; oder
  • an den Schalter Fahrzeuge, indem Sie online einen Termin über den folgenden Link vormerken. Klicken Sie auf den Link am Ende des Dienstes, um die Vormerkung mit myCIVIS online durchzuführen. Melden Sie sich dafür mit SPID an, dem öffentlichen System für die digitale Identität. Oder mit der Bürgerkarte oder der elektronischen Identitätskarte (CIE).

Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA zu bezahlen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung ansonsten nicht am Schalter des Bozner Kraftfahrzeugamts verwendet werden kann;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw, oder
  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie den Zahlschein ausdrucken und die Zahlung über die auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler usw. vornehmen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, den Sie zusammen mit den anderen für den Vorgang erforderlichen Unterlagen am Schalter Fahrzeuge vorlegen müssen.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ an;
  2. wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und dann den bezahlten Antrag;
  3. wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Stampa ricevuta di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken) (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

  • Am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen, sondern werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Terminvereinbarung zugewiesen wurde und in Ihrer Terminbestätigung aufgeführt ist (z. B. P-0001);
  • Ihnen wird eine Bestätigung der erfolgten Eintragung im nationalen Fahrzeugarchiv ausgestellt (diese muss nicht unbedingt im Fahrzeug mitgeführt werden).

Zeiten und Fristen

Bei einer Vermietung von Mietfahrzeugen ohne Fahrer/Fahrerin über einen Zeitraum von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen hat der Mieter und Mieterin die Pflicht zur Mitteilung, um die Daten im nationalen Fahrzeugarchiv zu aktualisieren.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 94, Absatz 4-bis der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 247-bis des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 495/1992.
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