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Dienstcode: 3076

Vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen für Erbschaften

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Beschreibung

Eintragung des Fahrzeugs eines Familienangehöriger oder einer Familienangehörigen der verstorbenen Person bei einem Todesfall.


Wer kann den Dienst nutzen

Familienangehörige, Verwandte, Erben und Erbinnen der verstorbenen Person.


Was benötigen Sie

  • Fahrzeugschein: Antrag auf Ausstellung oder Änderung (TT 2119/BZ), der von der antragstellenden Person zu unterzeichnen ist;
  • Fahrzeugschein;
  • gültiger und lesbarer Erkennungsausweis;
  • Anlage Vordruck C_57;
  • Totenschein (Kopie);
  • Beleg über die erfolgte Zahlung des Tarifs über pagoPA (26,20 € mit pagoPA-Einzahlungskodex: B004 - VERSCHIEDENE AKTUALISIERUNGEN OHNE DUPLIKATAUSGABE).

So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur;
  • oder an den Schalter Fahrzeuge. Den Termin können Sie auf myCIVIS vereinbaren. Melden Sie sich hierzu mit SPID (dem öffentlichen System für die digitale Identität), der Bürgerkarte oder der elektronischen Identitätskarte (CIE) an.

Sie können die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Schalters Fahrzeuge über das System pagoPA bezahlen:

  • Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  • Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  • Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  • Wählen Sie die Tarifliste von Bozen aus, was sehr wichtig ist, da die Zahlung sonst nicht am Schalter des Bozner Kraftfahrzeugamts verwendet werden kann;
  • Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers bzw. der Antragstellerin;
  • Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken:

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder
  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie den Zahlschein ausdrucken und die Zahlung über die auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler usw. vornehmen.

Nach erfolgter Zahlung drucken Sie die Zahlungsbestätigung aus, die beim Schalter vorgelegt werden muss.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im folgenden Dokument: Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

Sie erhalten einen Aufkleber, den Sie auf den Fahrzeugschein kleben müssen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 94, Absatz 4-bis der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 247-bis des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 495/1992.
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