Beschreibung
Unternehmen, die Busvermietung mit Fahrpersonal betreiben und gelegentliche Fahrten ins Ausland durchführen möchten, müssen über die Gemeinschaftslizenz verfügen. Diese wird vom Ministerium für Verkehr in Rom – Generaldirektion APC – Via Caraci 36 – 00157 ROM ausgestellt.
Hinweis: Gemäß Artikel 28 des Landesgesetzes vom 16. Dezember 2015, Nr. 15, müssen auch alle Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungsdienste durchführen, über eine Gemeinschaftslizenz verfügen.
Für die Beantragung der Gemeinschaftslizenz wird empfohlen, sich an ein Beratungsbüro für den Fahrzeugverkehr (Autoagentur) zu wenden.
Nachdem Sie die Gemeinschaftslizenz erhalten haben, müssen Sie für jeden Reisebus mit Fahrpersonal, der vorübergehend das italienische Staatsgebiet verlässt, eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen.
