Sie müssen die folgenden Unterlagen vorlegen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung der Werkverkehrslizenz CP1;
- Kopie der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs oder ein anderes Dokument, das die Fahrgestellnummer und die technischen Daten enthält;
- pagoPA-Zahlungsbeleg;
- Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises (wenn der Antrag nicht digital signiert ist);
- Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung (nur für Nicht-EU-Bürger oder -Bürgerinnen);
Bei einer Genehmigung für Fahrzeuge mit einer Nutzlast von
mehr als 3000 kg ist die Stellungnahme des Amtes vorgesehen. Zusätzlich zum Antrag ist die
Ersatzerklärung einer beeideten Bezeugungsurkunde (Formular CP1.2-I) zur letzten Erklärung vorzulegen sowie ein provisorischer Abschluss für den folgenden Zeitraum, der in Form einer Ersatzerklärung einer beeideten Bezeugungsurkunde abgefasst ist und dieselben Posten enthält.
Im Fall von
neu gegründeten Unternehmen, die noch keine Steuererklärung abgegeben haben, ist Folgendes vorzulegen:
- der provisorische Abschluss für den bereits abgedeckten Tätigkeitszeitraum, abgefasst in Form einer Ersatzerklärung einer beeideten Bezeugungsurkunde Ersatzerklärung einer beeideten Bezeugungsurkunde (Formular CP1.2-I);
- ein vom Antragsteller oder von der Antragstellerin verfasstes Schreiben (Begründung), in dem die Verwendung des Fahrzeugs begründet und nach Möglichkeit belegt wird.
Außerdem, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:
- Abbau von Mineralien oder Steinbruch: Sie müssen eine Kopie der Genehmigung und der Auflagen für die Eröffnung des Steinbruchs vorlegen;
- Herstellung von Beton: Sie müssen eine Bescheinigung vorlegen, die die Verfügbarkeit der Betonmischanlage bestätigt; in diesem Fall ist der entsprechende Produktionswert gesondert anzugeben;
- Aushub und Erdbewegung: Sie müssen eine Bescheinigung vorlegen, die die Verfügbarkeit der Arbeitsmaschinen bestätigt.
Außerdem, wenn sich Ihr Ansuchen auf die endgültige Ausstellung einer bereits provisorisch erteilten Lizenz bezieht, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Sie müssen die Zahlung über pagoPA / Portale dell’Automobilista vornehmen (Tarifcode B114 – 42,33 €).
Es kann eine Sammelzahlung für das Ansuchen mehrerer Kopien (maximal 50) verwendet werden.
Hinweis: Zu Unrecht gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.