Beschreibung
Rückvergütung der verlorenen Arbeitstage oder Arbeitsstunden aufgrund der Teilnahme an Rettungseinsätzen oder Fortbildungskursen und Übungen. Die Rückvergütung ist den freiwilligen Mitgliedern der Berg- und Höhlenrettung vorbehalten, die dem C.A.I. (Club Alpino Italiano) oder dem A.V.S. (Alpenverein Südtirol) angehören und eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
