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Dienstcode: 3066

Vergütung des Verdienstausfalles aufgrund von Bergrettungseinsätzen

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Beschreibung

Rückvergütung der verlorenen Arbeitstage oder Arbeitsstunden aufgrund der Teilnahme an Rettungseinsätzen oder Fortbildungskursen und Übungen. Die Rückvergütung ist den freiwilligen Mitgliedern der Berg- und Höhlenrettung vorbehalten, die dem C.A.I. (Club Alpino Italiano) oder dem A.V.S. (Alpenverein Südtirol) angehören und eine selbstständige Tätigkeit ausüben.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Freiwillige, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben.

 


Voraussetzungen

Mitgliedschaft beim Bergrettungsdienst des A.V.S. oder C.A.I.

 

Was benötigen Sie

Um die Rückvergütung zu beantragen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

  • Antrag auf Auszahlung der Entschädigung mit IBAN-Angabe (Bankverbindung): Formular;
  • Bestätigung der Bank über die Inhaberschaft des IBAN-Codes;
  • vom Bürgermeister oder von der Bürgermeisterin des Ortes, an dem der Rettungseinsatz oder die Übung stattgefunden hat, unterzeichnete Bestätigung, die die Teilnahme sowie die Dauer des Einsatzes oder der Übung bestätigt;
  • Kopie des Personalausweises, falls das Formular nicht digital unterzeichnet wird.

 



So geht es weiter

Das Verwaltungsamt Arbeitsmarkt prüft die Anträge und leitet sie vierteljährlich an das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik weiter. Das Ministerium nimmt anschließend die Auszahlung der Anträge vor.

 


Zeiten und Fristen

Die Gesuche sind innerhalb des letzten Tages des Folgemonats nach Durchführung des Einsatzes/der Übung einzureichen.

 


Häufig gestellte Fragen

Wenn ich zu einem Bergrettungseinsatz gerufen werde, der nur kurz dauert – kann ich trotzdem eine Rückvergütung für den Verdienstausfall beantragen?

Ja, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, können Sie die Rückvergütung auch für kurzzeitige Rettungseinsätze beantragen. Falls Sie Anspruch darauf haben, wird der Betrag ausgezahlt, der für einen Tag vorgesehen ist.

Wer legt die zustehenden Beträge fest und wie hoch sind sie ungefähr?

Die täglichen Beträge werden vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik für jedes Kalenderjahr festgelegt. Sie variieren je nach der Anzahl der von den Selbstständigen angegebenen wöchentlichen Ruhetage. Im Jahr 2025 liegt der tägliche Nettobetrag zwischen 75,00 und 89,00 Euro.

Wie lange muss ich auf die Auszahlung der Rückvergütung warten?

Das Verwaltungsamt Arbeitsmarkt übermittelt die Anträge viermal im Jahr (einmal pro Quartal) an das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik. Daher kann es einige Monate dauern, bis Sie nach Einreichung des Antrags die Rückvergütung erhalten.

 


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz vom 18. Februar 1992, Nr. 162;
  • Ministerialdekret vom 24. März 1994, Nr. 379.

 

 

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