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Dienstcode: 3060

Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000

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Beschreibung

Die Verträglichkeitsprüfung ist für Pläne, Programme, Eingriffe und/oder Aktivitäten durchzuführen, die erhebliche Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet haben könnten. Dazu zählen zum Beispiel auch Veranstaltungen.


Wer kann den Dienst nutzen

Natürliche Personen, die Pläne, Programme, Eingriffe und/oder Aktivitäten umsetzten möchten, die ein Natura-2000-Gebiet beeinträchtigen könnten.


Voraussetzungen

Der Plan, das Programm, das Projekt, der Eingriff und/oder die Aktivität, die Sie durchführen wollen, befindet sich in einem Natura-2000-Gebiet oder in dessen unmittelbarer Nähe und hat möglicherweise Auswirkungen auf dieses Gebiet.

Auch für die folgenden Aktivitäten müssen Sie ein Verträglichkeitsgutachten beantragen:

  • Veranstaltungen;
  • Filmaufnahmen;
  • Drohnenflug;
  • kommerzielle und Werbemaßnahmen verschiedener Art.

Was benötigen Sie

Für das Ansuchen um Verträglichkeitsgutachten müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.

Von der Stempelsteuer befreit sind alle laut Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sowie Anträge, die über die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften eingereicht werden.

Zur Entrichtung der Stempelsteuer geben Sie im Antrag im vorgesehenen Feld die Seriennummer und das Ausstellungsdatum der Stempelmarke an. Alternativ können Sie das Formular F23 verwenden und den ausgefüllten und eingescannten Vordruck dem Antrag beilegen (ABGABENKENNZAHL = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).


So wird es gemacht

  1. Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  2. Senden Sie alle Unterlagen an das Amt für Natur oder an das Amt für den Nationalpark Stilfserjoch: an den Einheitsschalter für gewerbliche Aktivitäten (SUAP), per PEC, E-Mail oder auch in Papierform;

Bei Einreichung über SUAP ist das Antragsformular nicht erforderlich, sondern nur der Anhang F.

Ebenso ist das Antragsformular nicht erforderlich, wenn der VIncA-Antrag als Anhang zu einem anderen Antrag ausgefüllt wird. Beispielsweise für Filme, Drohnenflüge, Veranstaltungen usw.


So geht es weiter

  1. Das Amt, bei dem Sie Ihr Ansuchen eingereicht haben, prüft Ihr Ansuchen um Ausstellung für ein Gutachten und die beigefügten Unterlagen.
  2. Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann das Amt Sie auffordern, diese nachzureichen.
  3. Der/die gesetzmäßig zuständige Techniker/Technikerin oder das zuständige Personal des Forstinspektorats führt gegebenenfalls die allfälligen Kontrollen und/oder Inspektionen durch.
  4. Der/die gesetzmäßig zuständige Techniker/Technikerin übermittelt nach der Prüfung des Ansuchens das Ergebnis über die positive oder negative Bewertung. Dieses Ergebnis wird in das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Plan, dem Programm, dem Projekt, dem Eingriff und/oder der Aktivität, für die das Ansuchen gestellt wurde, einfließen.
  5. Im Falle einer negativen Prüfung kann der Plan, das Programm, das Projekt, der Eingriff und/oder die Aktivität nicht durchgeführt werden. In diesem Fall wird das negative Ergebnis dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin mitgeteilt. Diese Mitteilung wird im Rahmen des Verwaltungsverfahrens in Bezug auf das Ansuchen erfolgen.
  6. Im Falle einer negativen Prüfung kann das zuständige Amt eine Verträglichkeitsstudie anfordern. Die Verträglichkeitsstudie muss vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin gemäß den nationalen Leitlinien zur Verträglichkeitsprüfung (VIncA) erstellt werden, siehe Beschluss der Landesregierung vom 28. Juni 2022, Nr. 467. Auf der Grundlage der eingehenden Informationen führt das Amt die vertiefende Verträglichkeitsprüfung durch. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Antragsteller/der Antragstellerin mitgeteilt. Diese Mitteilung wird im Rahmen des Verwaltungsverfahrens in Bezug auf das Ansuchen erfolgen.
  7. Alle Prüfungen werden auf der Website des Landes Südtirol im Archiv der Verträglichkeitsprüfungen zu Natura 2000 veröffentlicht. Siehe: Archiv Verträglichkeitsprüfung Natura 2000.

Zeiten und Fristen

Die Ansuchen werden innerhalb von höchstens 60 Tagen nach Eingang des Ansuchens bearbeitet, je nachdem, in welchem Verwaltungsverfahren sie enthalten sind. Die Verträglichkeitsprüfung ist maximal 5 Jahre gültig. Bei Varianten eines Plans, eines Programms, eines Projekts, eines Eingriffs und/oder einer Aktivität muss eine neue Verträglichkeitsprüfung beantragt werden. Bei Aktivitäten, die in gleicher Weise wiederholt werden, genügt es, die Seiten 1 und 8 der Anlage F auszufüllen, wobei die Protokollnummer der zuvor durchgeführten Verträglichkeitsprüfung als Referenz anzugeben ist.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Wozu dient die Verträglichkeitsprüfung?

Das Gutachten ist gemäß EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vorgeschrieben. Jeder Eingriff, der ein Natura-2000-Gebiet betrifft, muss begutachtet werden. Dies ist notwendig, um negative Auswirkungen auf die Arten und Lebensräume auszuschließen, aufgrund derer das Gebiet als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen wurde.

Was geschieht, wenn die Verträglichkeitsprüfung negativ ausfällt?

Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen listet die Fälle auf, in denen das geplante Vorhaben auch bei einer negativen Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden kann. Alle Eingriffe mit einer negativen Verträglichkeitsprüfung, die umgesetzt werden, müssen der Europäischen Kommission gemeldet werden.



Zuständige Stelle

Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung

Landhaus 11, Rittner Straße 4, 39100 Bozen.

Ansprechpartner

Amt für Natur:

Amt für den Nationalpark Stilfserjoch:

Parteienverkehr

Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.