Beschreibung
Die Verträglichkeitsprüfung ist für Pläne, Programme, Eingriffe und/oder Aktivitäten durchzuführen, die erhebliche Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet haben könnten. Dazu zählen zum Beispiel auch Veranstaltungen.

Die Verträglichkeitsprüfung ist für Pläne, Programme, Eingriffe und/oder Aktivitäten durchzuführen, die erhebliche Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet haben könnten. Dazu zählen zum Beispiel auch Veranstaltungen.
Natürliche Personen, die Pläne, Programme, Eingriffe und/oder Aktivitäten umsetzten möchten, die ein Natura-2000-Gebiet beeinträchtigen könnten.
Der Plan, das Programm, das Projekt, der Eingriff und/oder die Aktivität, die Sie durchführen wollen, befindet sich in einem Natura-2000-Gebiet oder in dessen unmittelbarer Nähe und hat möglicherweise Auswirkungen auf dieses Gebiet.
Auch für die folgenden Aktivitäten müssen Sie ein Verträglichkeitsgutachten beantragen:
Für das Ansuchen um Verträglichkeitsgutachten müssen Sie Folgendes vorbereiten:
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.
Von der Stempelsteuer befreit sind alle laut Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sowie Anträge, die über die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften eingereicht werden.
Zur Entrichtung der Stempelsteuer geben Sie im Antrag im vorgesehenen Feld die Seriennummer und das Ausstellungsdatum der Stempelmarke an. Alternativ können Sie das Formular F23 verwenden und den ausgefüllten und eingescannten Vordruck dem Antrag beilegen (ABGABENKENNZAHL = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Bei Einreichung über SUAP ist das Antragsformular nicht erforderlich, sondern nur der Anhang F.
Ebenso ist das Antragsformular nicht erforderlich, wenn der VIncA-Antrag als Anhang zu einem anderen Antrag ausgefüllt wird. Beispielsweise für Filme, Drohnenflüge, Veranstaltungen usw.
Die Ansuchen werden innerhalb von höchstens 60 Tagen nach Eingang des Ansuchens bearbeitet, je nachdem, in welchem Verwaltungsverfahren sie enthalten sind. Die Verträglichkeitsprüfung ist maximal 5 Jahre gültig. Bei Varianten eines Plans, eines Programms, eines Projekts, eines Eingriffs und/oder einer Aktivität muss eine neue Verträglichkeitsprüfung beantragt werden. Bei Aktivitäten, die in gleicher Weise wiederholt werden, genügt es, die Seiten 1 und 8 der Anlage F auszufüllen, wobei die Protokollnummer der zuvor durchgeführten Verträglichkeitsprüfung als Referenz anzugeben ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Das Gutachten ist gemäß EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vorgeschrieben. Jeder Eingriff, der ein Natura-2000-Gebiet betrifft, muss begutachtet werden. Dies ist notwendig, um negative Auswirkungen auf die Arten und Lebensräume auszuschließen, aufgrund derer das Gebiet als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen wurde.
Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen listet die Fälle auf, in denen das geplante Vorhaben auch bei einer negativen Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden kann. Alle Eingriffe mit einer negativen Verträglichkeitsprüfung, die umgesetzt werden, müssen der Europäischen Kommission gemeldet werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Amt für Natur:
Amt für den Nationalpark Stilfserjoch:
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.