Nachdem Sie den Antrag per PEC eingereicht haben, prüft das zuständige Amt das Ansuchen und erteilt Ihnen im Falle eines positiven Ergebnisses die Unbedenklichkeitserklärung.
Erst nachdem Sie die Unbedenklichkeitserklärung des Landesamtes erhalten haben, können Sie die Eintragungsgebühr über pagoPA bezahlen und die Zahlungsbestätigung an das zuständige Amt übermitteln.
Anschließend wird Ihnen die Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit „Mietbus mit Fahrer oder Fahrerin“ erteilt. Die Ermächtigung wird in Papierform ausgestellt. Sie müssen sie persönlich oder mittels Vollmacht beim Landesamt abholen. Mit der Lizenz können Sie den Dienst „Mietbus mit Fahrer oder Fahrerin“ bei der Handelskammer aktivieren.
Innerhalb von 90 Tagen müssen Sie einen Bus mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) zulassen. Auf jedem dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Bus muss die entsprechende Plakette (mit der Lizenznummer und dem Landeslogo) angebracht werden. Die Plakette wird Ihnen zusammen mit der „beglaubigten Kopie“ ausgehändigt.