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Dienstcode: 3059

Genehmigung für den Betrieb eines Busvermietungsunternehmens mit Fahrer

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Beschreibung

Ansuchen um die Genehmigung zur Nutzung von nicht liniengebundenen öffentlichen Verkehrsdiensten. Zu diesen Diensten gehört auch der Mietbus mit Fahrer oder Fahrerin, der auf Ansuchen der Fahrgäste ohne regelmäßigen oder periodischen Dienst, auf nicht festgelegten Strecken und ohne festen Fahrplan durchgeführt wird.

Diese Ermächtigung bzw. Genehmigung ist erforderlich, um einen Bus mit mehr als 9 Sitzplätzen zuzulassen.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen, die in der Handelskammer Bozen sowie im nationalen elektronischen Register REN-Persone eingetragen sind. Insbesondere Unternehmen, die eine Tätigkeit als Mietbus mit Fahrer oder Fahrerin ausüben möchten.


Voraussetzungen

  • Eintragung in die Handelskammer Bozen. Das Unternehmen muss in seinem Gesellschaftszweck den Straßenpersonenverkehr anführen;
  • Eintragung in das nationale elektronische Register REN-Persone;
  • Standort der Fahrzeuge.

Was benötigen Sie

Sie müssen die Zahlung über pagoPA / Portale dell’Automobilista vornehmen (Tarifcode B151 – 47,00 €).

ACHTUNG: Erst NACH Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Amtes

müssen Sie über pagoPA / Portale dell’Automobilista (Tarifcode B150 – 600 €) den Betrag für die Eintragung in das Landesregister bezahlen.

Den pagoPA-Zahlungsbeleg müssen Sie per PEC an das Landesamt übermitteln.

Hinweis: Zu Unrecht gezahlte Beträge werden NICHT zurückerstattet.


So wird es gemacht

Wir empfehlen Ihnen, sich an die „Autoagentur“ zu wenden, die sich um den gesamten Vorgang kümmert.

Andernfalls können Sie den Antrag ausfüllen, unterschreiben und mit den Anlagen per PEC an die folgende Adresse senden: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

Nachdem Sie den Antrag per PEC eingereicht haben, prüft das zuständige Amt das Ansuchen und erteilt Ihnen im Falle eines positiven Ergebnisses die Unbedenklichkeitserklärung.

Erst nachdem Sie die Unbedenklichkeitserklärung des Landesamtes erhalten haben, können Sie die Eintragungsgebühr über pagoPA bezahlen und die Zahlungsbestätigung an das zuständige Amt übermitteln.

Anschließend wird Ihnen die Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit „Mietbus mit Fahrer oder Fahrerin“ erteilt. Die Ermächtigung wird in Papierform ausgestellt. Sie müssen sie persönlich oder mittels Vollmacht beim Landesamt abholen. Mit der Lizenz können Sie den Dienst „Mietbus mit Fahrer oder Fahrerin“ bei der Handelskammer aktivieren.

Innerhalb von 90 Tagen müssen Sie einen Bus mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) zulassen. Auf jedem dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Bus muss die entsprechende Plakette (mit der Lizenznummer und dem Landeslogo) angebracht werden. Die Plakette wird Ihnen zusammen mit der „beglaubigten Kopie“ ausgehändigt.


Häufig gestellte Fragen

Hat die Lizenz eine Gültigkeitsdauer?

Lizenzen, die nach Mai 2025 ausgestellt werden, haben keine fünfjährige Gültigkeitsdauer mehr.

Ist die Lizenz übertragbar?

Nein.

Wo muss ich eine Lizenz für ein Fahrzeug mit weniger als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) beantragen?

Diese Genehmigungen fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.