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Dienstcode: 3058

Mietbus mit Fahrer oder Fahrerin: Ausstellung beglaubigter Kopien der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit

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Beschreibung

Ausstellung einer beglaubigten Abschrift der Ermächtigung, die in jedem NCC Autobus mitzuführen ist.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die im Besitz einer Lizenz der Provinz „NCC Autobus“ sind.

 


Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer Lizenz „NCC Autobus“ sein;
  • Verfügbarkeit zugelassener Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz).

Was benötigen Sie

Sie müssen die folgenden Unterlagen vorlegen:

Sie müssen die Zahlung über pagoPA / Portale dell’Automobilista vornehmen (Tarifcode B151 – 47,00 €).

Es kann eine Sammelzahlung für das Ansuchen mehrerer Kopien (maximal 50) verwendet werden.

Hinweis: Zu Unrecht gezahlte Beträge werden NICHT zurückerstattet.


So wird es gemacht

Wir empfehlen Ihnen, sich an eine „Autoagentur“ zu wenden, die sich um den gesamten Vorgang kümmert. Oder:

  • Sie können den Antrag ausfüllen, unterzeichnen und per PEC zusammen mit den Anlagen an die folgende Adresse senden: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it;
  • den pagoPA-Zahlungsbeleg;
  • die Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises (wenn der Antrag nicht digital signiert ist).

So geht es weiter

Sie müssen sie (persönlich oder mittels Vollmacht) beim Landesamt abholen. Gleichzeitig wird Ihnen die Plakette für den Bus ausgehändigt.


Häufig gestellte Fragen

Wenn ich nur einen Bus habe, darf ich die Urschrift im Bus mitführen?

Nein, in jedem Bus muss eine „beglaubigte Kopie“ mitgeführt werden. Die Urschrift wird am Firmensitz aufbewahrt.

Die Plakette am Bus ist beschädigt. Was sollte ich tun?

Sie können beim Landesamt eine neue Plakette beantragen.