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Dienstcode: 3057

Genehmigung für Werkstätten zur Durchführung von Inspektionen

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Beschreibung

Erteilung von Ermächtigungen für Werkstätten, die Hauptuntersuchungen durchführen wollen.


Wer kann den Dienst nutzen

Autowerkstätten, die bei der Handelskammer in das Handelsregister für Autoreparaturunternehmen eingetragen sind.


Voraussetzungen

Die Werkstätten müssen:

  • über geeignete Ausrüstungen und Räumlichkeiten verfügen;
  • im Besitz der technischen und beruflichen Voraussetzungen sein, die in den geltenden Vorschriften vorgeschrieben sind.

Diese Voraussetzungen müssen während der gesamten Dauer der Konzession bestehen bleiben.


Was benötigen Sie

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro mit dem pagoPA-Einzahlungskodex N019 kaufen.



So geht es weiter

Die zur Durchführung der Hauptuntersuchungen ermächtigten Autowerkstätten müssen nicht nur den für die Durchführung der Hauptuntersuchung geltenden Tarif sowohl auch das eigens dafür vorgesehene Schild aushängen, auf dem die Angaben zur Ermächtigung angegeben sind.
Die Hauptuntersuchung darf nur in Gegenwart des/der technischen Verantwortlichen der Autowerkstatt durchgeführt werden, der/die am vorgeschriebenen Weiterbildungskurs teilgenommen hat.
Die Ergebnisse der Hauptuntersuchungen werden online an das Datenverarbeitungszentrum (DVZ) des Ministeriums für Verkehr in Rom übermittelt. Folglich sind sie sofort von den zuständigen Behörden einsehbar.
Die Ergebnisse der Hauptuntersuchungen werden auf selbstklebenden Etiketten ausgedruckt.

 



Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

 

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