Beschreibung
Erteilung von Ermächtigungen für Werkstätten, die Hauptuntersuchungen durchführen wollen.

Erteilung von Ermächtigungen für Werkstätten, die Hauptuntersuchungen durchführen wollen.
Autowerkstätten, die bei der Handelskammer in das Handelsregister für Autoreparaturunternehmen eingetragen sind.
Die Werkstätten müssen:
Diese Voraussetzungen müssen während der gesamten Dauer der Konzession bestehen bleiben.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro mit dem pagoPA-Einzahlungskodex N019 kaufen.
Sie müssen Ihr Ansuchen über PEC an die Adresse kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it einreichen und die Quittung für die Bezahlung der Stempelmarke beifügen.
Die zur Durchführung der Hauptuntersuchungen ermächtigten Autowerkstätten müssen nicht nur den für die Durchführung der Hauptuntersuchung geltenden Tarif sowohl auch das eigens dafür vorgesehene Schild aushängen, auf dem die Angaben zur Ermächtigung angegeben sind.
Die Hauptuntersuchung darf nur in Gegenwart des/der technischen Verantwortlichen der Autowerkstatt durchgeführt werden, der/die am vorgeschriebenen Weiterbildungskurs teilgenommen hat.
Die Ergebnisse der Hauptuntersuchungen werden online an das Datenverarbeitungszentrum (DVZ) des Ministeriums für Verkehr in Rom übermittelt. Folglich sind sie sofort von den zuständigen Behörden einsehbar.
Die Ergebnisse der Hauptuntersuchungen werden auf selbstklebenden Etiketten ausgedruckt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it