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Dienstcode: 3054

Übergang Schule-Arbeitswelt für junge Menschen mit Behinderungen

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Beschreibung

Förderung des Übergangs von Menschen mit Behinderungen vom Bildungssystem in die Arbeits- und Beschäftigungswelt.

Die Schulen bieten während der letzten zwei schulpflichtigen Jahre folgende Maßnahmen an:

  • Einberufung von Informationstreffen mit dem Amt für Arbeitsmarktintegration und den sozialen Diensten zur frühzeitigen Information der Schüler und Schülerinnen über die Möglichkeiten nach dem Schulabschluss;
  • Erhebung und Bewertung der Kompetenzen der Person im Hinblick auf eine künftige Arbeitsintegration;
  • Ausarbeitung und Durchführung von individualisierten Maßnahmen im Rahmen des individuellen Bildungsplanes, um die Kompetenzen der Person im Hinblick auf eine künftige Arbeitsintegration oder Arbeitsbeschäftigung zu fördern, wobei Praktika bevorzugt werden;
  • konstante Dokumentation und Bewertung der durchgeführten Maßnahmen und Erstellung eines abschließenden Berichtes;
  • Einberufung eines Treffens der involvierten Netzwerkdienste vor Ende des Schulabschlusses. Bei diesem Treffen wird festgelegt, welcher Dienst die Person übernehmen soll, und es wird ein Bericht verfasst.

Diese Maßnahmen werden bereitgestellt von:

  • allen Ober- und Berufsschulen;
  • dem Amt für Arbeitsmarktintegration;
  • den sozialen Diensten;
  • den Gesundheitsdiensten;
  • bei Bedarf vom Amt für Berufsberatung.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Menschen mit einer Zivilinvalidität von mindestens 46 %, Blinde und Gehörlose;
  • Menschen mit einer Funktionsdiagnose im Sinne des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 104.

Voraussetzungen

Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen in den letzten beiden Schuljahren.


So wird es gemacht

Wenden Sie sich bitte an eine der Dienststellen des Amtes für Arbeitsmarktintegration, um den Antrag zu stellen.


So geht es weiter

Der Nutzer bzw. die Nutzerin wird übernommen und es werden die notwendigen Maßnahmen für den Einstieg in die Arbeitswelt umgesetzt.


Zeiten und Fristen

Die letzten zwei Jahre des Bildungswegs.


Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich das zuständige Amt?

Die zuständigen Ämter der einzelnen Gebiete finden Sie auf der Seite Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen. Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie einfach einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin an.

Gibt es gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt?

Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten sind verpflichtet, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Das Amt für Arbeitsmarktintegration steht mit all diesen Unternehmen in Kontakt und kann gemeinsam mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin das am besten geeignete Unternehmen auswählen.

Muss ich mich bei der Kommission vorstellen?

In den ersten beiden Jahren nach dem Schulabschluss muss sich der Bewerber oder die Bewerberin nicht bei der Kommission zwecks Prüfung der Arbeitsfähigkeit vorstellen. Die Vermittlung seitens des zuständigen Gesundheitsdienstes an das Amt für Arbeitsmarktintegration ist ausreichend.



Zuständige Stelle

Amt für Arbeitsmarktintegration

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 86 00
E-Mail: as@provinz.bz.it
PEC: as.sl@pec.prov.bz.it
Website: arbeit.provinz.bz.it/ams

Ansprechpartner

Neumarkt, Telefon: +39 0471 82 41 00, E-Mail: avz-neumarkt@provinz.bz.it
Meran, Telefon: +39 0473 25 23 00, E-Mail: avz-meran@provinz.bz.it
Schlanders, Telefon: +39 0473 73 61 91, E-Mail: avz-schlanders@provinz.bz.it
Brixen, Telefon: +39 0472 82 12 60, E-Mail: avz-brixen@provinz.bz.it
Bruneck, Telefon: +39 0474 58 23 60, E-Mail: avz-bruneck@provinz.bz.it

Parteienverkehr

Terminvereinbarung auf Anfrage.