Beschreibung
Förderung des Übergangs von Menschen mit Behinderungen vom Bildungssystem in die Arbeits- und Beschäftigungswelt.
Die Schulen bieten während der letzten zwei schulpflichtigen Jahre folgende Maßnahmen an:
- Einberufung von Informationstreffen mit dem Amt für Arbeitsmarktintegration und den sozialen Diensten zur frühzeitigen Information der Schüler und Schülerinnen über die Möglichkeiten nach dem Schulabschluss;
- Erhebung und Bewertung der Kompetenzen der Person im Hinblick auf eine künftige Arbeitsintegration;
- Ausarbeitung und Durchführung von individualisierten Maßnahmen im Rahmen des individuellen Bildungsplanes, um die Kompetenzen der Person im Hinblick auf eine künftige Arbeitsintegration oder Arbeitsbeschäftigung zu fördern, wobei Praktika bevorzugt werden;
- konstante Dokumentation und Bewertung der durchgeführten Maßnahmen und Erstellung eines abschließenden Berichtes;
- Einberufung eines Treffens der involvierten Netzwerkdienste vor Ende des Schulabschlusses. Bei diesem Treffen wird festgelegt, welcher Dienst die Person übernehmen soll, und es wird ein Bericht verfasst.
Diese Maßnahmen werden bereitgestellt von:
- allen Ober- und Berufsschulen;
- dem Amt für Arbeitsmarktintegration;
- den sozialen Diensten;
- den Gesundheitsdiensten;
- bei Bedarf vom Amt für Berufsberatung.
