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Dienstcode: 3049

ProAbility - Prämien für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

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Beschreibung

Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, die Menschen mit Behinderungen berufliche Möglichkeiten geben, indem die Anstellung und langfristige Beschäftigung mit finanziellen Prämien erleichtert wird.

Es sind folgende Prämien vorgesehen:

  • Anstellungsprämie: für neue Arbeitsverträge ab 180 Tagen;
  • Stabilitätsprämie: für bestehende Arbeitsverträge.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle privaten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die Personen mit einem festen Arbeitsvertrag anstellen, die eine nachgewiesene Invalidität haben:

  • mindestens 46 % (Zivilinvalidität), oder
  • mindestens 34 % (Arbeitsinvalidität).


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Arbeitszeiten, den Wohn- und Arbeitsort sowie die Sozialversicherungsbeiträge.

Arbeitszeiten

  • Arbeitsverträge mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Bei Sozialgenossenschaften Arbeitsverträge mit mindestens 12 Stunden pro Woche.

Wohn- und Arbeitsort

Der Wohn- und Arbeitsort der geförderten Person muss in Südtirol liegen.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß entrichtet werden.

Weitere Informationen

Um die Anstellungsprämie beantragen zu können, darf die angestellte Person vorher nicht beim selben Arbeitgeber bzw. bei derselben Arbeitgeberin beschäftigt gewesen sein.

Die Prämien sind nicht mit anderen Zuschüssen für denselben Zweck kumulierbar. Für Personen, die eine Altersrente beziehen, wird keinerlei Prämie gewährt.

 


Was benötigen Sie

  • Wenn es sich bei der nachgewiesenen Invalidität um eine Zivilinvalidität handelt, muss keine Bescheinigung beigefügt werden. Der Invaliditätsgrad auf der aktuellen Bescheinigung wird dem Amt für Arbeitsmarktintegration direkt bei der Antragstellung vom Sanitätsbetriebs mitgeteilt.
  • Wenn es sich bei der nachgewiesenen Invalidität um eine Arbeitsinvalidität (INAIL) handelt, müssen Sie die Bescheinigung im PDF-Format beifügen, aus welcher der Invaliditätsgrad hervorgeht.
  • Wenn Sie erklären, dass Sie nicht der Vorsteuer auf Sozialversicherungsbeiträge unterliegen, wird das Amt für Arbeitsmarktintegration das folgende Formular verlangen, das Sie ausfüllen, unterschreiben und zur Ergänzung der Unterlagen beifügen müssen.
  • Wenn Sie vergessen haben, einen oder mehrere wirtschaftliche Eigentümer bzw. Eigentümerinnen in Ihrem Antrag anzugeben, können Sie das folgende Formular ausfüllen und unterschreiben (digital oder händisch unterzeichnet mit einer beigefügten Kopie des Erkennungsausweises) und als Ergänzung zum Antrag übermitteln.
  • Wenn Sie nicht der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sind, aber in seinem/ihrem Namen handeln, können Sie die Vollmacht unter dem folgenden Link beantragen: die Vollmacht kann hier beantragt werden.

Kaufen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro.

 


So wird es gemacht

Sie können den Antrag online über den Service ProAbility stellen, indem Sie sich mit einer der anerkannten digitalen Identitäten anmelden: SPID, Elektronischer Personalausweis (CIE) oder Dienstausweis. Nach der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, eine Vollmacht zu beantragen, die es Ihnen erlaubt, im Namen des Arbeitgebers zu handeln. Die Vollmacht muss formell beglaubigt werden, um die Rechtmäßigkeit der Handlungen im Rahmen des Verfahrens sicherzustellen.

Für jede Person, für die eine Prämie beantragt wird, muss ein separater Antrag gestellt werden. Kollektive Anträge für mehrere Personen sind nicht zulässig.

 

 

 


So geht es weiter

Das Amt bearbeitet die Anträge wie folgt:

  1. sobald alle Anträge eingegangen sind, beginnt die Überprüfungsphase;
  2. Sie werden kontaktiert, wenn: Ergänzungen erforderlich sind, oder eine Ablehnung wahrscheinlich ist;
  3. für die Antwort gilt eine Frist von höchstens 30 Tagen;
  4. erst wenn alle Antragsteller/Antragstellerinnen geantwortet haben, kann die endgültige Bewertung erfolgen;
  5. die Höhe der Prämie hängt von den im Landeshaushalt verfügbaren Mitteln ab, die sich wiederum nach der Anzahl der gültigen Anträge richten;
  6. aus diesem Grund werden alle Anträge gleichzeitig endgültig bearbeitet, in der Regel im Monat Juni.

Die Höhe der Prämien hängt ab:

  • vom Invaliditätsgrad;
  • von der Dauer des Arbeitsverhältnisses;
  • von der Erfüllung der Pflichtquote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ihre Pflichtquote erfüllen, können zum Beispiel bis zu 4.000 Euro Anstellungsprämie und bis zu 9.000 Euro Stabilitätsprämie erhalten. Die Berechnung erfolgt anhand dieser Tabelle. Nähere Einzelheiten zur Berechnung der Prämien (z. B. im Fall einer Saisonarbeit) sind in den Richtlinien enthalten.

 


Zeiten und Fristen

  • Sie müssen Ihren Antrag zwischen dem 1. Februar und dem 31. März einreichen.
  • Die Stabilitätsprämie kann innerhalb von 3 Jahren nach der Anstellung beantragt werden.
  • Die Anstellungsprämie muss im ersten verfügbaren Zeitfenster beantragt werden. Wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin beispielsweise 180 Arbeitstage im Dezember erreicht, muss die Anstellungsprämie im Zeitfenster zwischen Februar und März des Folgejahres beantragt werden.
  • Da die Bearbeitung der Vollmacht einige Tage in Anspruch nehmen kann und damit die Einhaltung der Frist für die Einreichung der Prämienanträge gewährleistet ist, muss der Antrag für die Vollmacht bis spätestens 15. März des betreffenden Jahres gestellt werden.

 


Häufig gestellte Fragen

In welcher Situation handelt es sich um einen Saisonvertrag?

Saisonarbeiter und Saisonarbeiterinnen sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in der einheitlichen Pflichterklärung als solche eingetragen sind. Tagesarbeiter und Tagesarbeiterinnen in der Landwirtschaft gelten auch als Saisonarbeiter.

Was geschieht, wenn sich der Invaliditätsgrad während des Bezugsjahres geändert hat?

Die Voraussetzung der Invalidität muss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein. Wenn die Voraussetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfüllt ist, aber während mehr als der Hälfte des Bezugsjahres erfüllt war, wird die Prämie gewährt.

Was geschieht, wenn sich die Wochenstundenzahl im Laufe des Jahres erhöht oder verringert?

Die Voraussetzung von 15 Stunden pro Woche muss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein:

  • ist die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr bei dem antragstellenden Unternehmen beschäftigt, so muss die Voraussetzung im letzten gemeldeten Beschäftigungszeitraum erfüllt sein;
  • wenn die Voraussetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfüllt ist, aber während mehr als der Hälfte des Bezugsjahres erfüllt war, wird die Prämie gewährt.

Alle häufig gestellten Fragen zu diesem Dienst finden Sie unter Fragen & Antworten zu ProAbility – Prämien für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:

Datenschutz und Kontrollen:

  • Alle Daten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzverordnung verarbeitet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann.
  • Stichprobenkontrollen garantieren die korrekte Vergabe.


 

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