Beschreibung
Ziel des Sammelgenehmigungsverfahrens ist die gemeinsame Bewertung der verschiedenen Umweltbereiche und die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Bei der Dienststellenkonferenz der Umweltdienste wird ein Sammelgutachten erstellt, welches die Gutachten der folgenden Ämter beinhaltet:
- Amt für Luft und Lärm;
- Amt für Abfallwirtschaft;
- Amt für Gewässerschutz;
- Amt für nachhaltige Gewässernutzung;
- Amt für Wildtiermanagement;
- Amt für den Landschaftsschutz;
- Forstinspektorat;
- Amt für Öffentliches Wassergut (nur bei Projekten, die Wasserableitungen betreffen);
- Agentur Landesdomäne.
Das Sammelgutachten ersetzt damit die in den verschiedenen einschlägigen Landesgesetzen vorgesehenen Einzelgutachten und ist fünf Jahre gültig. Diese Gültigkeit kann um weitere zwei Jahre verlängert werden.
