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Dienstcode: 3048

Sammelgenehmigungsverfahren im Umweltbereich

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Beschreibung

Ziel des Sammelgenehmigungsverfahrens ist die gemeinsame Bewertung der verschiedenen Umweltbereiche und die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Bei der Dienststellenkonferenz der Umweltdienste wird ein Sammelgutachten erstellt, welches die Gutachten der folgenden Ämter beinhaltet:

  • Amt für Luft und Lärm;
  • Amt für Abfallwirtschaft;
  • Amt für Gewässerschutz;
  • Amt für nachhaltige Gewässernutzung;
  • Amt für Wildtiermanagement;
  • Amt für den Landschaftsschutz;
  • Forstinspektorat;
  • Amt für Öffentliches Wassergut (nur bei Projekten, die Wasserableitungen betreffen);
  • Agentur Landesdomäne.

Das Sammelgutachten ersetzt damit die in den verschiedenen einschlägigen Landesgesetzen vorgesehenen Einzelgutachten und ist fünf Jahre gültig. Diese Gültigkeit kann um weitere zwei Jahre verlängert werden.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Privatpersonen und Firmen im Rahmen des Ansuchens um Baugenehmigung;
  • öffentliche Körperschaften;
  • Gemeinden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Anwendung des Sammelgenehmigungsverfahrens hängen vom Ausmaß und von der Art des Projekts ab:

  • das Projekt darf nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen;
  • für das Projekt müssen mindestens drei Gutachten der oben genannten Landesämter vorliegen.

Was benötigen Sie

Für die Sammelgenehmigung müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Für Projekte mit Ausnahme von Wasserableitungen/Gruben/Vorhaben, die der raumordnerischen Konformität gemäß Artikel 70 Absatz c) des Landesgesetzes 9/2018 unterliegen:
    • Gutachten der Baukommission;
    • ausführlicher technischer Bericht und Grundrisse;
    • fotografische Dokumentation;
    • Fragebogen Sammelgenehmigungsverfahren;
    • wenn das Projekt erhebliche Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet haben kann, muss es mit Anhang F versehen sein. Dieser ist gemäß dem Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6, erforderlich, um das Verfahren zur Verträglichkeitsprüfung (VInca) einzuleiten.
  • für Projekte bezüglich Wasserableitungen/Gruben/Vorhaben, die der raumordnerischen Konformität gemäß Artikel 70 Absatz c) des Landesgesetzes Nr. 9/2018 unterliegen:
Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen (die vom Amt für nachhaltige Gewässernutzung, dem  Amt für Industrie und Gruben und dem Amt für Landesplanung und Kartografie verlangt werden).

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ genannten Unterlagen im PDF-Format zusenden und dabei die nachstehenden Anweisungen befolgen:

  • für Projekte (ausgenommen jener für Wasserableitungen/Gruben/Vorhaben, die der raumordnerischen Konformität gemäß Artikel 70 Absatz c) des Landesgesetzes Nr. 9/2018 unterliegen): Die Unterlagen sind über die gebietsmäßig zuständige Gemeinde an das Amt für Umweltverträglichkeitsprüfungen zu übermitteln;
  • für Projekte bezüglich Wasserableitungen/Gruben/Vorhaben, die der raumordnerischen Konformität gemäß Artikel 70 Absatz c) des Landesgesetzes Nr. 9/2018 unterliegen: Die erforderlichen Unterlagen sind direkt bei den zuständigen Ämtern einzureichen:
  • Amt für nachhaltige Gewässernutzung: für Konzessionen und Genehmigungen im Bereich der öffentlichen Wassernutzung;
  • Amt für Industrie und Gruben: für alle Gruben und Arbeiten, die im Bereich von Gruben durchgeführt werden;
  • Amt für Landesplanung und Kartografie: für Projekte, die durch die raumordnerische Konformität gemäß Artikel 70 Absatz c des Landesgesetzes Nr. 9/2018 genehmigt werden.

So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • das Amt prüft die Vollständigkeit des Antrags;
  • das Amt leitet das Projekt an die zuständigen Ämter weiter und informiert den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin und die Gemeinde über die Einleitung des Verfahrens;
  • die zuständigen Ämter prüfen das Projekt;
  • falls die Unterlagen unvollständig sind, fordert das Amt die notwendigen Ergänzungen;
  • die Dienststellenkonferenz im Umweltbereich gibt ein verbindliches Gutachten ab und leitet es an die ansuchende Behörde weiter.

Zeiten und Fristen

Sie erhalten spätestens innerhalb von 120 Tagen nach Einreichung der Unterlagen eine Antwort.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Welche Gutachten umfasst das Sammelgenehmigungsverfahren?

Das Sammelgenehmigungsverfahren umfasst je nach Art des Projekts die Gutachten der folgenden Ämter:

  • Amt für Luft und Lärm;
  • Amt für Abfallwirtschaft;
  • Amt für Gewässerschutz;
  • Amt für nachhaltige Gewässernutzung;
  • Amt für Wildtiermanagement;
  • Amt für den Landschaftsschutz;
  • Forstinspektorat;
  • Amt für Öffentliches Wassergut (nur bei Projekten, die Wasserableitungen betreffen);
  • Agentur Landesdomäne.

Was passiert, wenn sich ein Amt negativ äußert?

Die Dienststellenkonferenz gibt ein negatives Gutachten zu dem Projekt ab.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.

Rechtsgrundlagen

 

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