Beschreibung
Vereinbarung von Aufnahmeprogrammen für die Anstellung von Personen mit Behinderung.
Mit der Vereinbarung eines Aufnahmeprogramms planen Betriebe gemeinsam mit einer Fachkraft für Arbeitsintegration, in welchen Zeitabschnitten und auf welche Art und Weise die Anstellungen vorgenommen werden sollen.
Es können folgende Vereinbarungen getroffen werden:
- numerische oder namentliche Aufnahme;
- Durchführung von Praktika;
- Anstellung durch befristete Aufnahme (mindestens 6 Monate);
- Verlängerung der Probezeit.
