Beschreibung
Antrag für die Realisierung von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen in Schutzgebieten.
Der Zweck und die Realisierung von Fernseh-, Film- und Fotoprojekten:
- Sie müssen unter Einhaltung der Naturschutzvorschriften und der landschaftlichen Unterschutzstellung der betreffenden Gebiete erfolgen;
- Sie dürfen nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen für Flora, Fauna, Lebensräume und Landschaft sowie zu den Managementplänen der betreffenden Schutzgebiete stehen.
