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Dienstcode: 3043

Durchführung von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen in Schutzgebieten

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Beschreibung

Antrag für die Realisierung von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen in Schutzgebieten.

Der Zweck und die Realisierung von Fernseh-, Film- und Fotoprojekten:

  • Sie müssen unter Einhaltung der Naturschutzvorschriften und der landschaftlichen Unterschutzstellung der betreffenden Gebiete erfolgen;
  • Sie dürfen nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen für Flora, Fauna, Lebensräume und Landschaft sowie zu den Managementplänen der betreffenden Schutzgebiete stehen.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die Fernseh-, Film- und Fotoprojekte in den Schutzgebieten der Autonomen Provinz Bozen realisieren möchten.


Was benötigen Sie

Um Ihren Antrag einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular Formular für das Gutachten zur Realisierung von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen in Schutzgebieten;
  • detaillierte Karten auf Orthofoto-Basis des Standorts bzw. der Standorte der Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen und des eventuellen Basecamps;
  • Zustimmung der Eigentümer und Eigentümerinnen der Grundstücke;
  • Kopie des Erkennungsausweises (bei handschriftlich unterzeichnetem Antrag).

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro beilegen.

Von der Stempelsteuer befreit sind alle laut Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sowie Anträge, die über die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften eingereicht werden.

Zur Entrichtung der Stempelsteuer geben Sie im entsprechenden Feld des Antrags  die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke an. Alternativ können Sie das Formular F23 verwenden und den ausgefüllten und eingescannten Vordruck dem Antrag beilegen (ABGABENKENNZAHL = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen:

  • Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei (diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“);
  • Für das korrekte Ausfüllen des Antrags lesen Sie bitte „Legende und Hilfestellung“;;
  • Senden Sie alle Unterlagen an das Amt für Natur per:

So geht es weiter

  1. Das Amt für Natur prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen;
  2. Das Amt für Natur bewertet sowohl die direkten Auswirkungen der Dreharbeiten und Fotoaufnahmen als auch die indirekten Auswirkungen in Bezug auf die Erkennbarkeit der Schutzgebiete im gefilmten und/oder fotografischen Endprodukt;
  3. Wenn sich der Standort der Dreharbeiten und Fotoaufnahmen in einem Natura-2000-Gebiet befindet, kann das Amt für Natur auch den Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 – Anhang F verlangen;
  4. Die Ausstellung eines positiven Gutachtens für die Realisierung von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen berechtigt Sie nicht zur Zufahrt in das Schutzgebiet mit Fahrzeugen oder zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern. Eventuelle diesbezügliche Genehmigungen können von den zuständigen Stellen nur dann erteilt werden, wenn das Gutachten über dieses Ansuchen positiv ausgefallen ist.

Zeiten und Fristen

Sie müssen Ihren Antrag mindestens 30 Tage vor Beginn der geplanten Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich Informationen über die Ermächtigung zur Durchfahrt auf gesperrten Straßen?

Weitere Informationen über die Ermächtigung zur Durchfahrt auf gesperrten Straßen: Genehmigung für das Befahren gesperrter Straßen in geschützten Gebieten.

Wo finde ich Informationen über Drohnenflüge in Ausnahmefällen?

Weitere Informationen über Drohnenflüge in Ausnahmefällen: Drohnenflüge in Schutzgebieten.

Wo kann ich weitere Informationen über die Verträglichkeitsprüfung gemäß Natura 2000 finden?

Sie können weitere Informationen unter folgendem Link nachlesen: Natura 2000: Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 - Anhang F.

Welche Voraussetzungen muss mein Film-, Fernseh- oder Fotoprojekt erfüllen, um zugelassen zu werden?

Das Projekt muss während der Durchführung die Umwelt und die Natur respektieren, ohne die Fauna zu stören oder die Flora und die Lebensräume zu schädigen. Darüber hinaus darf das Projekt nicht einmal indirekte „Werbeeffekte“ für die Drehorte und die Schutzgebiete im Allgemeinen erzeugen, um keine zusätzlichen Touristenströme anzuziehen.


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen