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Dienstcode: 3042

Wiedereintragung von Fahrzeugen oder Motorrädern von historischem oder sammlerischen Interesse

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Beschreibung

Die Anträge auf Wiedereintragung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern von historischem Interesse und Sammlerwert werden von Fall zu Fall von der Landesprüfstelle für Fahrzeuge begutachtet. Die Wiedereintragung ist nur bei Fahrzeugen möglich, die gemäß Artikel 96 der Straßenverkehrsordnung amtlich gelöscht wurden, und nicht bei Fahrzeugen, die wegen Verschrottung stillgelegt wurden.


Wer kann den Dienst nutzen

Besitzer und Besitzerinnen eines Kraftfahrzeuges oder Kraftrades von historischem Interesse und Sammlerwert.


Voraussetzungen

Zur Kategorie der Oldtimer gehören Kraftfahrzeuge und Krafträder, die im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister gelöscht wurden. Sie sind für die Aufbewahrung in Museen oder in öffentlichen und privaten Räumlichkeiten bestimmt. Ziel ist es, die ursprünglichen spezifischen technischen Merkmale des Herstellers zu erhalten. Diese Fahrzeuge erfüllen aufgrund ihrer technischen Ausrüstung und Ausstattung nicht mehr die aktuellen Anforderungen für die Zulassung zum Straßenverkehr.
Zur Kategorie der Fahrzeuge mit atypischen Eigenschaften gehören Oldtimer. Dazu zählen auch Kraftfahrzeuge und Krafträder von historischem Interesse und Sammlerwert. 


Was benötigen Sie

  • gültiger Personalausweis;
  • Steuernummer;
  • nicht EU-Bürger und Bürgerinnen müssen die Aufenthaltsgenehmigung im Original oder, sollte diese verfallen sein, eine Ablichtung davon samt Einzahlungsbestätigung von der Post zur Erneuerung vorweisen;
  • die Fotokopie der neuen Eigentumsbescheinigung;
  • die Fotokopie des Fahrzeugscheins;
  • chronologischer Auszug, der beim Öffentlichen Kraftfahrzeugregister beantragt werden kann.

Die Kosten für diesen Vorgang können von Fall zu Fall unterschiedlich sein, die Ihnen am Schalter mitgeteilt werden.


So wird es gemacht

  • Wenden Sie sich an eine Autoagentur;
  • oder an den Schalter Fahrzeuge, indem Sie einen Termin online vereinbaren. Den Link finden Sie am Ende dieser Dienstbeschreibung.
  • Melden Sie sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), Bürgerkarte oder CIE (Elektronische Identitätskarte) an.

So geht es weiter

  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Termins;
  • am Schalter müssen Sie keine Nummer ziehen, sondern werden mit der Nummer aufgerufen, die Ihnen bei der Terminvereinbarung zugewiesen wurde. Diese Nummer finden Sie in Ihrer Terminbestätigung aufgeführt ist (z. B. P-0001).

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlage: Artikel 60 der Straßenverkehrsordnung.

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