Darf ich mit dem Ergebnis der Hauptuntersuchung „wiederholen“ oder „aus dem Verkehr gezogen“ mit dem Fahrzeug fahren?
Beim Ergebnis „wiederholen“ dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren, wenn Sie die bei der Hauptuntersuchung festgestellten Mängel beseitigt haben. Sie müssen die Rechnung der Werkstatt, aus der die durchgeführten Arbeiten hervorgeht, im Fahrzeug mitführen. Die erneute Hauptuntersuchung muss innerhalb von 30 Tagen durchgeführt werden. Zudem sind Fahrten auf der Autobahn nicht erlaubt. Beim Ergebnis „aus dem Verkehr gezogen“ dürfen Sie nicht mit dem Fahrzeug fahren. Sie müssen das bei der Hauptuntersuchung festgestellte Problem beseitigen lassen und das Fahrzeug zur erneuten Hauptuntersuchung in die Prüfstelle oder Werkstatt bringen.
Kann ich mein Fahrzeug nach dem in einer Werkstatt erhaltenen Ergebnis „wiederholen“ in eine andere Werkstatt bringen, um die Hauptuntersuchung zu wiederholen?
Nein, es ist nur möglich, in die Werkstatt zurückzukehren, in der die Hauptuntersuchung durchgeführt wurde, oder sich an die Landesprüfstelle für Fahrzeuge zu wenden.