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Dienstcode: 3038

Erneute Revision eines Fahrzeuges bei negativem Prüfergebnis

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Beschreibung

Erneute Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs, falls die durchgeführte Hauptuntersuchung mit dem Ergebnis „wiederholen“ oder „aus dem Verkehr gezogen“ abgeschlossen wurde.

Wenn Sie allgemeine Informationen über die Hauptuntersuchungen benötigen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Dienst.


Wer kann den Dienst nutzen

Eine natürliche Person, bei der die Hauptuntersuchung mit dem Ergebnis „wiederholen“ oder „aus dem Verkehr gezogen“ abgeschlossen wurde.

 


Was benötigen Sie

  • Zahlungsbeleg, auf dem der aus 17 oder 18 Ziffern bestehende IUV-Code sichtbar ist. Um die Zahlung vorzunehmen, müssen Sie wie folgt vorgehen: Anleitungen pagoPA.

  • Fahrzeugschein des Fahrzeugs (Vorder- und Rückseite), auf dem der Aufkleber mit dem Ergebnis „wiederholen“ oder „aus dem Verkehr gezogen“ sichtbar ist.


So wird es gemacht

Um den Antrag erneut zu stellen, müssen Sie einen Termin vormerken:

  • indem Sie sich an eine Autoagentur wenden, die Sie bei der Vormerkung der Hauptuntersuchung unterstützt;

  • indem Sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: vormerkung.hauptuntersuchung@provinz.bz.it:

    • fügen sie in die Betreffzeile das Kennzeichen und die Angabe „HAUPTUNTERSUCHUNG WIEDERHOLEN“ ein;

    • Geben Sie im Text den Tag an, an dem Sie das Fahrzeug zur Überprüfung vorführen möchten. Das Datum muss zwischen Dienstag und Freitag liegen. Für Busse kann die Überprüfung nur montags gebucht werden;

    • Anlagen: die beiden oben angegebene Unterlagen.

Eine eventuelle Verschiebung der Vormerkung müssen Sie am Tag vor dem Termin am Schalter der Landesprüfstelle für Fahrzeuge beantragen, andernfalls müssen Sie einen neuen Termin vormerken und erneut 45,00 € bezahlen.


So geht es weiter

Sie erhalten innerhalb von 3 Tagen Ihre Vormerkung per E-Mail:

  • darin sind das Datum, die Uhrzeit und die Nummer der Prüflinie für den Termin angegeben;

  • Sie müssen diese Vormerkung ausdrucken und dem zuständigen Personal aushändigen;

  • Sie müssen dem Personal auch den Bericht der „zu wiederholenden“ Hauptuntersuchung aushändigen.


Häufig gestellte Fragen

Darf ich mit dem Ergebnis der Hauptuntersuchung „wiederholen“ oder „aus dem Verkehr gezogen“ mit dem Fahrzeug fahren?

Beim Ergebnis „wiederholen“ dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren, wenn Sie die bei der Hauptuntersuchung festgestellten Mängel beseitigt haben. Sie müssen die Rechnung der Werkstatt, aus der die durchgeführten Arbeiten hervorgeht, im Fahrzeug mitführen. Die erneute Hauptuntersuchung muss innerhalb von 30 Tagen durchgeführt werden. Zudem sind Fahrten auf der Autobahn nicht erlaubt. Beim Ergebnis „aus dem Verkehr gezogen“ dürfen Sie nicht mit dem Fahrzeug fahren. Sie müssen das bei der Hauptuntersuchung festgestellte Problem beseitigen lassen und das Fahrzeug zur erneuten Hauptuntersuchung in die Prüfstelle oder Werkstatt bringen.

Kann ich mein Fahrzeug nach dem in einer Werkstatt erhaltenen Ergebnis „wiederholen“ in eine andere Werkstatt bringen, um die Hauptuntersuchung zu wiederholen?

Nein, es ist nur möglich, in die Werkstatt zurückzukehren, in der die Hauptuntersuchung durchgeführt wurde, oder sich an die Landesprüfstelle für Fahrzeuge zu wenden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Das Ministerialdekret vom 19. Mai 2017, Nr. 214, Art. 9, Absatz 2.

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