Beschreibung
Vormerkung der Hauptuntersuchung eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg (siehe Punkt F2 des Fahrzeugscheins).

Vormerkung der Hauptuntersuchung eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg (siehe Punkt F2 des Fahrzeugscheins).
Alle Bürger und Bürgerinnen, die einen Anhänger bis 3500 kg besitzen.
Der Eigentümer oder die Eigentümerin muss nicht unbedingt bei der Hauptuntersuchung anwesend sein, es sei denn, dass es notwendig ist, ein neues Wiederholungskennzeichen oder eine Neuzulassung des Anhängers (mit neuem Kennzeichen und Fahrzeugschein) zu beantragen. Zum Beispiel, wenn das Kennzeichen des Anhängers beschädigt oder unleserlich ist. Dies ist jedoch auch mit einer Vollmacht und einer Kopie des Personalausweises des Eigentümers oder der Eigentümerin möglich.
Um die Zahlung vorzunehmen, befolgen Sie diese Anweisungen.
Die erste Hauptuntersuchung muss 4 Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt werden, danach alle 2 Jahre.
Die erste Hauptuntersuchung muss innerhalb des Monats der Erstzulassung vorgemerkt werden, den Sie unter Punkt B des Fahrzeugscheins finden. Die nächste Hauptuntersuchung ist in dem Monat fällig, an dem Sie die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt haben.
Um Informationen zur Vormerkung für Hauptuntersuchungen zu erhalten, schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse der Landesprüfstelle für Fahrzeuge: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it.
Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, am vorgemerkten Tag zu erscheinen, können Sie den Termin der Vormerkung verschieben, jedoch muss die Verschiebung einen Tag vor dem vorgemerkten Termin beim Schalterdienst für Fahrzeuge erfolgen. Wenn Sie nicht zur Hauptprüfung erscheinen, müssen Sie einen neuen Termin vormerken und erneut 45 € bezahlen. Um einen vorgemerkten Termin per E-Mail oder persönlich bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge zu verschieben, können Sie sich nicht an eine Autoagentur wenden.
Wenn Sie die Hauptuntersuchung innerhalb des Monats vor dem Ablaufdatum vorgemerkt haben, können Sie bis zum Tag der Hauptuntersuchung weiterfahren.
Andernfalls dürfen Sie mit dem Anhänger nur am Tag der Hauptuntersuchung und nur auf der Strecke zu dem Ort fahren, an dem die Hauptuntersuchung durchgeführt wird.
Sie können diese vormerken, indem Sie eine E-Mail senden an Vormerkung.Hauptuntersuchung@provinz.bz.it. In der Betreffzeile müssen Sie das Kennzeichen angeben und die Zahlungsbestätigung über pagoPA als Anlage beifügen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Sigismund-Schwarz-Straße 40, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 34 50
Fax: +39 0471 41 34 62
E-Mail: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it
PEC: lpf.crv@pec.prov.bz.it
Website: mobilita.provincia.bz.it