web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 3037

Hauptuntersuchung (Revision) eines Anhängers (bis 3500 Kg)

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Vormerkung der Hauptuntersuchung eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg (siehe Punkt F2 des Fahrzeugscheins).


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Bürger und Bürgerinnen, die einen Anhänger bis 3500 kg besitzen.


Was benötigen Sie

  1. Zahlungsbestätigung, die vom „Portale dell'Automobilista“ generiert wurde (pagoPA-Einzahlungskodex B046 45,00 €). Oder die erhaltene Quittung nach erfolgter Zahlung bei einer autorisierten Zahlungsstelle (z. B. Bar oder Tabakgeschäft mit Lottomatica, Post, Bank, zugelassene Bankautomaten) mit dem „Zahlungskodex“ oder IUV-Kodex, bestehend aus 17 oder 18 Zahlen, der für die Überprüfung der Zahlung erforderlich ist;
  2. Fahrzeugschein für den Anhänger (Vorder- und Rückseite).

Der Eigentümer oder die Eigentümerin muss nicht unbedingt bei der Hauptuntersuchung anwesend sein, es sei denn, dass es notwendig ist, ein neues Wiederholungskennzeichen oder eine Neuzulassung des Anhängers (mit neuem Kennzeichen und Fahrzeugschein) zu beantragen. Zum Beispiel, wenn das Kennzeichen des Anhängers beschädigt oder unleserlich ist. Dies ist jedoch auch mit einer Vollmacht und einer Kopie des Personalausweises des Eigentümers oder der Eigentümerin möglich.


So wird es gemacht

Um die Zahlung vorzunehmen, befolgen Sie diese Anweisungen.


So geht es weiter

  • Innerhalb von 5 Werktagen erhalten Sie die Vormerkung per E-Mail, die Sie ausdrucken und am Tag der Hauptuntersuchung vorlegen müssen. In der Vormerkung sind das Datum und die Uhrzeit angegeben, zu der Sie sich mit dem Anhänger an die Prüflinie Nr. 4 der Landesprüfstelle für Fahrzeuge begeben müssen;
  • bei der Hauptuntersuchung werden die folgenden technischen und rechtlichen Aspekte überprüft: Checkliste für die Hauptuntersuchung von Anhängern.

Zeiten und Fristen

Die erste Hauptuntersuchung muss 4 Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt werden, danach alle 2 Jahre.

Die erste Hauptuntersuchung muss innerhalb des Monats der Erstzulassung vorgemerkt werden, den Sie unter Punkt B des Fahrzeugscheins finden. Die nächste Hauptuntersuchung ist in dem Monat fällig, an dem Sie die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt haben.


Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, um Informationen zur Hauptuntersuchung zu erhalten?

Um Informationen zur Vormerkung für Hauptuntersuchungen zu erhalten, schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse der Landesprüfstelle für Fahrzeuge: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it.

Ist es möglich, eine Hauptuntersuchung zu verschieben?

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, am vorgemerkten Tag zu erscheinen, können Sie den Termin der Vormerkung verschieben, jedoch muss die Verschiebung einen Tag vor dem vorgemerkten Termin beim Schalterdienst für Fahrzeuge erfolgen. Wenn Sie nicht zur Hauptprüfung erscheinen, müssen Sie einen neuen Termin vormerken und erneut 45 € bezahlen. Um einen vorgemerkten Termin per E-Mail oder persönlich bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge zu verschieben, können Sie sich nicht an eine Autoagentur wenden.

Kann ich weiterfahren, wenn ich die Hauptuntersuchung vorgemerkt habe?

Wenn Sie die Hauptuntersuchung innerhalb des Monats vor dem Ablaufdatum vorgemerkt haben, können Sie bis zum Tag der Hauptuntersuchung weiterfahren.

Andernfalls dürfen Sie mit dem Anhänger nur am Tag der Hauptuntersuchung und nur auf der Strecke zu dem Ort fahren, an dem die Hauptuntersuchung durchgeführt wird.

Wie kann ich eine zu wiederholende Hauptuntersuchung vormerken?

Sie können diese vormerken, indem Sie eine E-Mail senden an Vormerkung.Hauptuntersuchung@provinz.bz.it. In der Betreffzeile müssen Sie das Kennzeichen angeben und die Zahlungsbestätigung über pagoPA als Anlage beifügen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlage

  • Artikel 80 der Straßenverkehrsordnung.
-->