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Dienstcode: 3036

Hauptuntersuchung von Fahrzeugen (Revision)

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Beschreibung

Die Hauptuntersuchung ist in der italienischen Straßenverkehrsordnung und in den Richtlinien der Europäischen Union vorgesehen und dient dazu, die Sicherheitsbedingungen und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge zu überprüfen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die eines der folgenden Fahrzeuge besitzen:

  1. Kraftfahrzeuge;
  2. Krafträder und Kleinkrafträder;
  3. Anhänger.

Was benötigen Sie

Sie müssen die folgenden Unterlagen vorbereiten:

  • für die Vormerkung: Fahrzeugschein + pagoPA-Zahlungsbeleg;

  • für die Hauptuntersuchung: Fahrzeugschein + Vormerkungsbescheinigung.

Sie müssen folgende Gebühren bezahlen:

  • 45,00 € Tarif Kodex B046 - Hauptuntersuchung;
  • 61,00 € Tarif Kodex B015 - Hauptuntersuchung + Erneuerung ADR-Bescheinigung;
  • 77,00 € Tarif Kodex B116 - Hauptuntersuchung + Ausstellung ADR-Bescheinigung.

So wird es gemacht

Kleinkrafträder, Krafträder und Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg oder bis höchstens 16 Sitzplätze insgesamt können nur bei den durch das Kraftfahrzeugamt der Autonomen Provinz Bozen ermächtigten Werkstätten der Hauptuntersuchung unterzogen werden. Diese Werkstätten sind von außen durch ein entsprechendes Schild zu erkennen.

Für die Hauptuntersuchung von Kraftwagen mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500 kg oder mit mehr als 16 Sitzplätzen insgesamt sowie von Anhängern ist das Kraftfahrzeugamt zuständig.

Hauptuntersuchungen, die bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge durchgeführt werden, können vorgemerkt werden:

Sie können die vorgesehenen Gebühren wie folgt zahlen

  • Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  • Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  • Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  • Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  • Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen und/oder bearbeiten Sie die meldeamtlichen Daten des Antragstellers/der Antragstellerin;
  • Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw., oder
  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie den Zahlschein ausdrucken und die Zahlung über die auf der Website pagoPA angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler usw. vornehmen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, den Sie zusammen mit den anderen für den Vorgang erforderlichen Unterlagen beim Kraftfahrzeugamt vorlegen müssen.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

Wenn Sie die Hauptuntersuchung innerhalb der Ablauffrist beim Kraftfahrzeugamt (auch über eine Autoagentur) vorgemerkt haben, können Sie bis zum Datum des Termins für die Hauptuntersuchung mit dem Fahrzeug fahren. Diese Begünstigung wird nicht gewährt, wenn die Hauptuntersuchung in einer zugelassenen Werkstatt vorgemerkt wird.

Wenn Sie vergessen, Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zu bringen, sind eine Geldstrafe und die Stilllegung des Fahrzeuges vorgesehen, bis die Hauptuntersuchung vorgenommen wurde.

Die Ergebnisse einer Hauptuntersuchung können wie folgt aussehen:

  • Ordnungsgemäß – die nächste Hauptuntersuchung muss innerhalb der oben beschriebenen Fristen erfolgen;
  • Wiederholen – das Fahrzeug kann für höchstens 30 Tage ab dem Datum der Hauptuntersuchung mit dem Ergebnis „Wiederholen“ benutzt werden (außer auf Autobahnen), falls die festgestellten Mängel beseitigt wurden;
  • Aus dem Verkehr gezogen – das Fahrzeug darf bis zur erfolgten neuen Hauptuntersuchung mit einen ordnungsgemäßen Ergebnis nicht mehr am Verkehr teilnehmen.

Zeiten und Fristen

Fahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg (ausgenommen Kraftomnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin, atypische Fahrzeuge und Krankenwagen) sowie Krafträder und Kleinkrafträder müssen die Hauptuntersuchung innerhalb folgender Fristen durchführen:

  • alle 4 Jahre nach der Erstzulassung innerhalb des Monats, in dem die Erstzulassung erfolgt ist (siehe Punkt B des Fahrzeugscheins);
  • jede weitere Hauptuntersuchung alle 2 Jahre nach der letzten Hauptuntersuchung, d. h. innerhalb des Monats, in dem die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt wurde (siehe Kontrollabschnitt der letzten Hauptuntersuchung).

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, Kraftomnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin, atypische Fahrzeuge und Krankenwagen sowie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg müssen die Hauptuntersuchung innerhalb folgender Fristen durchführen:

  • die erste Hauptuntersuchung 1 Jahr nach der Erstzulassung innerhalb des Monats, in dem die Erstzulassung erfolgt ist (siehe Punkt B des Fahrzeugscheins);
  • jede weitere Hauptuntersuchung 1 Jahr nach der letzten Hauptuntersuchung, d. h. innerhalb des Monats, in dem die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt wurde (siehe Kontrollabschnitt der letzten Hauptuntersuchung).

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im  Lexbrowser.

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