Beschreibung
Sonderhauptuntersuchung des Fahrzeuges, die nach einem Unfall durchgeführt werden muss, wie in Artikel 80 Absatz 7 der Straßenverkehrsordnung vorgesehen.

Sonderhauptuntersuchung des Fahrzeuges, die nach einem Unfall durchgeführt werden muss, wie in Artikel 80 Absatz 7 der Straßenverkehrsordnung vorgesehen.
Alle, die eine Sonderhauptuntersuchung infolge eines Unfalles des Fahrzeuges durchführen müssen.
Die Anwesenheit des Fahrzeugeigentümers/der Fahrzeugeigentümerin ist bei der Hauptuntersuchung nicht zwingend vorgeschrieben.
Sie können Ihr Fahrzeuge ohne Vormerkung nicht direkt zur Landesprüfstelle für Fahrzeuge bringen.
Die Hauptuntersuchungen werden vormittags durchgeführt, und Sie können drei Termine angeben, an denen Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen wollen.
Sie dürfen das Fahrzeug nicht fahren, bis die Hauptuntersuchung mit einem regulären Ergebnis abgeschlossen wurde.
Die Sonderhauptuntersuchung kann bei jedem Kraftfahrzeugamt in Italien durchgeführt werden.
Sie können nur am Tag der Hauptuntersuchung mit der mitgeführten Vormerkung und dann erst nach dem regulären Ergebnis der Hauptuntersuchung fahren.
Wenn das Fahrzeug immer noch nicht alle Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt und die Hauptuntersuchung nicht besteht, muss sie wiederholt werden.
Ja, das Fahrzeug kann in Italien verschrottet oder verkauft werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Artikel 80 der Straßenverkehrsordnung.
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it