web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 3035

Sonderrevision in Folge eines Unfalles des Fahrzeuges

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Sonderhauptuntersuchung des Fahrzeuges, die nach einem Unfall durchgeführt werden muss, wie in Artikel 80 Absatz 7 der Straßenverkehrsordnung vorgesehen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die eine Sonderhauptuntersuchung infolge eines Unfalles des Fahrzeuges durchführen müssen.


Was benötigen Sie

  • Die ausgedruckte Vormerkung der Hauptuntersuchung (auf einem weißen A4-Blatt), der folgende Unterlagen beizufügen sind:
  • der Zahlungsbeleg, den Sie über das „Portale dell‘Automobilista" (pagoPA) oder von einer autorisierten Zahlungsstelle erhalten haben, auf dem die für die Überprüfung der erfolgten Zahlung notwendige Zahlungsmitteilung/IUV-Kodex (bestehend aus 17-18 Ziffern) deutlich sichtbar ist;
  • der Fahrzeugschein des Fahrzeugs (Vorder- und Rückseite);
  • das Schreiben mit der Vormerkung der Hauptuntersuchung, das Sie erhalten haben.

Die Anwesenheit des Fahrzeugeigentümers/der Fahrzeugeigentümerin ist bei der Hauptuntersuchung nicht zwingend vorgeschrieben.


So wird es gemacht

Wo merken Sie die Hauptuntersuchung vor

Nehmen Sie die Zahlung mit dem auszuwählenden Tarifcode vor oder geben Sie im „Portale dell’Automobilista“ bei der Zahlung die Tarifliste BOZEN – B046 (45,00 €) – REVISIONE VEICOLI (HAUPTUNTERSUCHUNG FAHRZEUGE) an. Die Anleitung für die Bezahlung finden Sie hier: KRAFTFAHRZEUGAMT BOZEN – ANWEISUNGEN FÜR PAGOPA-ZAHLUNGEN.

Sie können Ihr Fahrzeuge ohne Vormerkung nicht direkt zur Landesprüfstelle für Fahrzeuge bringen.


So geht es weiter

  • Innerhalb von 5 Arbeitstagen erhalten Sie eine E-Mail mit dem Datum und der Uhrzeit, die Sie ausdrucken und am Tag der Hauptuntersuchung vorlegen müssen:
  • am Tag der Hauptuntersuchung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
    • den Fahrzeugschein;
    • die auf einem weißen A4-Blatt ausgedruckte Vormerkung.
Weitere Informationen zur Vormerkung von Hauptuntersuchungen können Sie über die E-Mail-Adresse der Landesprüfstelle für Fahrzeuge anfordern: centrorevisioni@provincia.bz.it.

Die Hauptuntersuchungen werden vormittags durchgeführt, und Sie können drei Termine angeben, an denen Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen wollen.


Zeiten und Fristen

Sie dürfen das Fahrzeug nicht fahren, bis die Hauptuntersuchung mit einem regulären Ergebnis abgeschlossen wurde.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich die Sonderhauptuntersuchung durchführen?

Die Sonderhauptuntersuchung kann bei jedem Kraftfahrzeugamt in Italien durchgeführt werden.

Wann kann ich auf der Straße fahren?

Sie können nur am Tag der Hauptuntersuchung mit der mitgeführten Vormerkung und dann erst nach dem regulären Ergebnis der Hauptuntersuchung fahren.

Was passiert, wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht?

Wenn das Fahrzeug immer noch nicht alle Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt und die Hauptuntersuchung nicht besteht, muss sie wiederholt werden.

Kann ich das Fahrzeug verschrotten oder verkaufen?

Ja, das Fahrzeug kann in Italien verschrottet oder verkauft werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlage

  • Artikel 80 der Straßenverkehrsordnung.

-->