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Dienstcode: 3033

Beiträge für Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern

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Beschreibung

Zur Unterstützung der Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen und der Erforschung von unter Denkmalschutz gestellten Bau- und Kunstdenkmälern sind finanzielle Beiträge vorgesehen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Wissenschaftliche Erhebungen, technische Gutachten und Schätzungen von Bau- und Kunstdenkmälern.
  • Maßnahmen zur Erhaltung, Konservierung, Restaurierung und Freilegung von Oberflächen, baufesten Ausstattungselementen und beweglichen Objekten.
  • Statische Sicherungsmaßnahmen.
  • Trockenlegungen.
  • Dacheindeckungen.
  • Denkmalpflegerische Instandhaltung und Rekonstruktion von Fenstern, Türen, Gittern, Geländern und Beschattungselementen.
  • Gerüste.
  • Alarmanlagen.

Für Maßnahmen, bei denen der zu gewährende Beitrag weniger als 300,00 Euro netto beträgt, erfolgt keine Förderung.

 


Wer kann den Dienst nutzen

  • Der/die Eigentümer/in.
  • Personen die über eine Einverständniserklärung des/der Eigentümers/in zur Durchführung der Maßnahmen durch Dritte verfügen.

 


Voraussetzungen

  • Man muss die Ermächtigung der Maßnahmen vonseiten des Landesdenkmalamtes erhalten haben.
  • Das Kulturgut muss unter direkten oder indirekten Denkmalschutz stehen, siehe Grundbuch Lastenblatt C.

Bei indirekten Denkmalschutzbindungen werden Beiträge ausschließlich für den öffentlich sichtbaren Außenbereich des Gebäudes/Kulturgutes gewährt.

 


Was benötigen Sie

  1. Antrags-FormularAntrag auf Gewährung von Beiträgen für denkmalgeschützte Bau- und Kunstdenkmäler;
  2. Pflichtanlagen:
  • Detaillierte Kostenvoranschläge: Die Kostenvoranschläge müssen von den Firmen mit detaillierten Leistungsangaben, falls vorhanden laut Positionen des geltenden Landesrichtpreisverzeichnisses, verfasst werden.
  • Umfassende bemaßte Planzeichnungen zur Darstellung des Arbeitsumfanges
  • Fotodokumentation
  • Eigenerklärung zur Vorsteuereinbehaltspflicht
  • Erklärung zum Beihilferegime
  • Vollmacht: Im Fall von Vertretung für die digitale Unterzeichnung und/oder die elektronische Abgabe der Verwaltungsdokumente ist eine Vollmacht erforderlich.
  • Einverständniserklärung: Die Einverständniserklärung des Eigentümers für das Durchführen der Maßnahme und Übernahme der Kosten durch Dritte (Verwalter) ist erforderlich.
  • Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 Euro beizulegen. Bei digitalen Ansuchen kann der Kodex der telematischen Stempelmarke im dafür vorgesehenen Feld im Ansuchen angegeben werden.

 


So wird es gemacht

Für den Antrag sende die Dokumente an das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler:

  • Im Fall von juristischen Personen (Planer, Freiberufler, Unternehmen, Gemeinden, Genossenschaften usw.) in digitaler Form mittels PEC (zertifizierten E-Mail-Adresse) an die PEC-Adresse des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it. Alle Dokumente müssen vom Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten digital unterzeichnet sein.
  • Privatpersonen und privatrechtlichen Körperschaften haben die Möglichkeit, den Antrag mittels PEC oder in Papierform einzureichen. In Papierform sind die Dokumente per Post (Einschreiben mit Rückantwort) oder durch direkte Abgabe beim Amt für Bau- und Kunstdenkmäler einzureichen. In diesen Fällen ist eine Kopie eines gültigen Ausweises des Antragstellers beizufügen.

Anträge per E-Mail werden nicht angenommen.


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält den Antrag.
  2. Man erhält eine Eingangsbestätigung mit Angabe der Protokollnummer und des Eingangsdatums.
  3. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler kann zusätzliche Unterlagen anfordern, die es für notwendig hält und den/die Antragsteller/in auffordern, den Antrag auf Beitrag oder die beigelegte Unterlagen zu vervollständigen oder richtigzustellen. Innerhalb einer Verfallsfrist von 30 Tagen ab Erhalt muss dieser Aufforderung Folge geleistet werden. Verstreicht diese Frist, wird der Antrag archiviert.
  4. Das Amt erstellt nach formaler Kontrolle und nachdem die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt ist, die CUP-Nummer. Diese wird dem/r Antragsteller/in mittels PEC/E-Mail mitgeteilt. Rechnungen und Bankbelege müssen mit dieser CUP-Nummer versehen werden.
  5. Der Beitrag wird mit Dekret der Landeskonservatorin/des Landeskonservators gewährt oder mittels Antwortschreiben unter Angabe der Begründung abgelehnt.
  6. Man erhält die Mitteilung über den gewährten Beitrag und kann mit beiliegendem Antrag die Auszahlung des Beitrages mittels PEC/Post beantragen. Man reicht das Formular zum Antrag auf Auszahlung auf die gleiche Weise ein wie den Antrag auf Gewährung des Beitrages.
  7. Man rechnet die Ausgaben bis spätestens Ende des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags erfolgt, ab. Handelt es sich um Maßnahmen, deren Durchführung sich über mehrere Jahre erstreckt, muss die Abrechnung der Ausgaben bis Ende jenen Jahres vorliegen, das auf die einzelnen, im Mehrjahres-Finanzierungsplan angegebenen Tätigkeiten folgt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Beitrag widerrufen; es ist jedoch möglich, vor Fristablauf eine Verlängerung zu beantragen. Der begründete Antrag auf Verlängerung erfolgt mittels zertifizierter E-Mail (PEC) /Post (Einschreiben mit Rückantwort) vor Ablauf der Auszahlungsfrist.

Pflichtanlagen für den Antrag auf Auszahlung

  • Antrag auf Auszahlung (Vorlage wird mit Beitragsgewährung versendet).
  • Saldierte Rechnungen.
  • Files XML der Rechnungen auch in PDF-Format;.
  • Zahlungsbestätigung/Bankauszüge.
  • Eigenerklärung zur Vorsteuereinbehaltspflicht.
  • Restaurierungsbericht bei Restaurierungsarbeiten.
  • Erklärung bei Eigenleistung (falls zutreffend).

Die Rechnungen

  • Die Rechnungen müssen auf die/den Beitragsempfänger/in ausgestellt sein.
  • Rechnungen und Bankbelege müssen mit der CUP-Nummer versehen werden, welche dem/der Antragsteller/in mitgeteilt wird.
  • Auf den Rechnungen müssen die Positionen der erbrachten Leistungen jenen der Positionen der Kostenvoranschläge entsprechen.
  • Rechnungen und dazugehörige XML-Dateien müssen in PDF-Format geliefert werden. Im Falle von Einreichungen in Papierform müssen diese PDF-Dateien ausgedruckt beigelegt werden.

Weitere Informationen

Teilauszahlungen: Diese sind nur möglich, wenn der Gesamtbeitrag mehr als 50.000 Euro beträgt und gilt nur für bereits abgeschlossene Gewerke.

Ordnungsgemäße Ausführung: Die Auszahlung der Beiträge erfolgt vorbehaltlich der Annahme oder der Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten durch das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler.

Kürzung und Widerruf des Beitrags: Die Kürzung oder der Widerruf des Beitrags ist gemäß Art. 68 und Art. 69 des BLR Nr. 1171 vom 17. Dezember 2024 geregelt.


Zeiten und Fristen

Man kann den Antrag auf Gewährung von Beiträgen ab dem 1. Januar bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einreichen. Der Antrag um Auszahlung kann nach Erhalt der Beitragsmitteilung jederzeit bis zum Fristablauf eingereicht werden.

 

 


Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Protokollnummer?

In der Landesverwaltung ist die Protokollnummer eine eindeutige Kennzeichnung, die einem offiziellen Dokument bei seiner Registrierung im elektronischen Protokollsystem zugewiesen wird.

Die Protokollnummer enthält in der Regel Informationen wie:

  • eine fortlaufende Nummer,
  • das Datum der Protokollierung

Diese Nummer ist wichtig, um Dokumente eindeutig zu identifizieren.

Bei jeder Frage zum Antrag an das Amt soll die Protokollnummer bereitgehalten oder angegeben werden.

Was ist das Formular zum Beihilferegime?

Die Einreichung der Erklärung zum Beihilferegime ist gemäß Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtend vorgesehen.

Der/die Antragsteller/in erklärt darin, ob im geförderten Gebäude eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt wird.

Beispiele wirtschaftlicher Tätigkeit:

  • das Baudenkmal, das Kunstwerk, usw., die Gegenstand der geförderten Maßnahmen sind, werden anschließend vermietet, verpachtet oder es wird entgeltlich Zugang gewährt;
  • das Baudenkmal, das Kunstwerk, usw., die Gegenstand der geförderten Maßnahmen sind, werden für eine gewerbliche Tätigkeit genutzt (z.B. Arztpraxis, Anwaltskanzlei, Hotelbetrieb);
  • die geförderten Maßnahmen dienen einer Aktivität, die vorwiegend aus Besucher- bzw. Benutzerentgelten oder durch andere kommerzielle Mittel finanziert wird;
  • die geförderten Maßnahmen dienen einer Aktivität, die nur bestimmten Unternehmen und nicht der Allgemeinheit zugutekommt (zum Beispiel die Restaurierung eines historischen Gebäudes, das von einem Privatunternehmen genutzt wird).

Mischformen (teilweise wirtschaftliche Tätigkeit):

Eine Mischform liegt dann vor, wenn die Tätigkeiten teils nichtwirtschaftlicher Natur und teils wirtschaftlicher Natur sind, zum Beispiel wenn das Baudenkmal, das Kunstwerk, usw., die Gegenstand der geförderten Maßnahmen sind, anschließend teilweise privat genutzt und teilweise vermietet oder entgeltlich Zugang gewährt wird.

Im Falle wirtschaftlicher Tätigkeiten ist die Veröffentlichung der Daten des Begünstigten und der öffentlichen Finanzierung obligatorisch.

Was ist eine CUP-Nummer?

Die Cup-Nummer ist ein eindeutiger alphanumerischer Code, der aus fünfzehn Zeichen besteht und der es der öffentlichen Verwaltung ermöglicht, jedes öffentliche Projekt zu identifizieren, das teilweise oder gesamt zu Lasten der Steuerzahler geht.

Wie fülle ich den Finanzierungsplan aus?

Der Finanzierungsplan verfügt über 3 Felder:

Gesamtkosten, Eigenmittel und Fehlbetrag.

Bitte tragen Sie in das Feld Gesamtkosten die Summe aller Kostenvoranschläge des Antrages ohne MwSt. ein.

Im Feld Eigenmittel muss ein Betrag, kein Prozentsatz oder schriftliche Antwort, eingetragen werden. Die Eigenmittel werden von den Gesamtkosten abgezogen und ergeben dann den erwarteten Beitrag.

Tragen Sie im Feld Fehlbetrag die Differenz zwischen Gesamtkosten und Eigenmittel ein. Dieses Feld steht für den erwarteten Beitrag. Ergibt die Berechnung des Amtes einen höheren Betrag als jener des Fehlbetrages, wird der Förderbeitrag auf den Fehlbetrag gekürzt.

Wie fülle ich die Eigenerklärung zur Vorsteuereinbehaltspflicht?

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Deinen Steuerberater. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler verfügt nicht über die notwendigen Informationen, um diese Frage zu beantworten.

Was trage ich bei der Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer ein?

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Deinen Steuerberater. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler verfügt nicht über die notwendigen Informationen, um diese Frage zu beantworten.

Wo finde ich den Antrag auf Auszahlung?

Der Antrag auf Auszahlung wird zusammen mit der Mitteilung über den gewährten Beitrag vom Amt für Bau- und Kunstdenkmäler übermittelt.