Wo bekomme ich weitere Informationen?
Weitere Informationen findet man auf der Website des Landesdenkmalamtes: Bau- und Kunstdenkmäler in Südtirol.
Was ist ein Kleindenkmal/ Kunstwerk bzw. welche Objekte werden gefördert?
Kleindenkmäler sind unbewegliche Objekte von volkskundlichem, historischem oder landschaftlichem Interesse: Backöfen, Bildstöcke, Brücken, Brunnen, Fahnen, Gedenksteine (Marterlen), Gipfelkreuze, historische Grabsteine oder Grabgestaltungen, Harpfen, Kalköfen, Kapellen mit unbeweglichen und beweglichen Ausstattungselementen, Kastengebäude, Kegelbahnen, Mühlen, Pfostenspeicher, Sägen, historische Schilder, Umfriedungsmauern, Wegkreuze, Wetterkreuze, die nicht unter direktem Denkmalschutz stehen. Kunstwerke sind Zierelemente von Gebäuden, wie Fresken, Wappen, Graffiti, Gedenktafeln, Inschriften und Tabernakel, künstlerische Fassadengestaltungen, Kunst am Bau, Kunstobjekte im öffentlichen Raum, die nicht unter direktem Denkmalschutz stehen.
Als Strohdächer gelten traditionelle Dacheindeckungen mit Roggenstroh von historischen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.
Wie fülle ich die Eigenerklärung zur Vorsteuereinbehaltspflicht aus?
Bitte wende dich mit dieser Frage an deinen Steuerberater. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler verfügt nicht über die notwendigen Informationen, um diese Frage zu beantworten.
Was trage ich bei der Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer ein?
Bitte wende dich mit dieser Frage an deinen Steuerberater. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler verfügt nicht über die notwendigen Informationen, um diese Frage zu beantworten.
Wo finde ich den Antrag auf Auszahlung?
Der Antrag auf Auszahlung wird zusammen mit der Mitteilung über den gewährten Beitrag vom Amt für Bau- und Kunstdenkmäler übermittelt.
Wie fülle ich den Finanzierungsplan aus?
Der Finanzierungsplan verfügt über 3 Felder:
Gesamtkosten, Eigenmittel und Fehlbetrag.
Bitte trage in das Feld Gesamtkosten die Summe aller Kostenvoranschläge des Antrages ohne MwSt. ein. Im Feld Eigenmittel muss ein Betrag, kein Prozentsatz oder schriftliche Antwort, eingetragen werden. Die Eigenmittel werden von den Gesamtkosten abgezogen und ergeben dann den erwarteten Beitrag. Trage im Feld Fehlbetrag die Differenz zwischen Gesamtkosten und Eigenmittel ein. Dieses Feld steht für den erwarteten Beitrag. Ergibt die Berechnung des Amtes einen höheren Betrag als jenen des Fehlbetrages, wird der Förderbeitrag auf den Fehlbetrag gekürzt.