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Dienstcode: 3032

Begutachtung und Gewährung von Beiträgen für nicht denkmalgeschützte Kunstwerke, Kleindenkmäler und Strohdächer

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Beschreibung

Zur Unterstützung der Erhaltungs- Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen von nicht denkmalgeschützten Kunstwerken, Kleindenkmälern, Strohdächern sind finanzielle Beiträge vorgesehen.

Förderfähige Massnahmen:

  • wissenschaftliche und technische Erhebungen von Kunstwerken, Kleindenkmälern und Strohdächern; 
  • Maßnahmen zur Erhaltung, Konservierung, Restaurierung und Freilegung von Oberflächen, unbeweglichen und beweglichen Ausstattungselementen;
  • statische Sicherungsmaßnahmen;
  • Trockenlegungen;
  • traditionelle Dacheindeckungen;
  • denkmalpflegerische Instandhaltung und Rekonstruktion von Fenstern, Türen, Gittern, Geländern und Beschattungselementen
  • Gerüste.

Für Maßnahmen, bei denen der zu gewährende Beitrag weniger als 300,00 Euro netto beträgt, erfolgt keine Förderung.

 

 


Wer kann den Dienst nutzen

  • Der Eigentümer oder die Eigentümerin.
  • Personen, die über eine Einverständniserklärung des/der Eigentümers/in zur Durchführung der Maßnahmen durch Dritte verfügen.

 


Voraussetzungen

Gefördert werden Kunstwerke, kleinere Denkmäler und Strohdächer, die nicht unter Denkmalschutz stehen, aber vom Landesdenkmalamt als wichtig und erhaltenswert eingestuft werden. Diese Einstufung erfolgt nach Einreichung des Antrages.


Was benötigen Sie

Antrags-Formular: Antrag auf Begutachtung und Gewährung von Beiträgen für nicht denkmalgeschützte Kunstwerke, Kleinden.

PflichtanlagenDem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 Euro beizulegen. Bei digitalen Ansuchen kann der Kodex der telematischen Stempelmarke im dafür vorgesehenen Feld im Ansuchen angegeben werden.

So wird es gemacht

 

Für den Antrag sende die Dokumente, die im Abschnitt "Was benötigen Sie" angegeben sind, an das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler.

Im Fall von juristischen Personen (Planer, Freiberufler, Unternehmen, Gemeinden, Genossenschaften usw.) in digitaler Form mittels PEC (zertifizierte E-Mail-Adresse) an die PEC- Adresse des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it. Alle Dokumente müssen vom Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten digital unterzeichnet sein.

Privatpersonen und privatrechtliche Körperschaften haben die Möglichkeit, den Antrag mittels PEC (zertifizierte E-Mail-Adresse) oder in Papierform einzureichen. In Papierform sind die Dokumente per Post (Einschreiben mit Rückantwort) oder durch direkte Abgabe beim Amt für Bau- und Kunstdenkmäler einzureichen. In diesen Fällen ist eine Kopie eines gültigen Ausweises des Antragstellers beizufügen.

Anträge per E-Mail werden nicht angenommen.

 


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält den Antrag;
  2. Man erhält eine Eingangsbestätigung mit Angabe der Protokollnummer und des Eingangsdatums;
  3. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler kann zusätzliche Unterlagen anfordern, die es für notwendig hält und dich, den/die Antragsteller/in, auffordern, den Antrag oder beigelegte Unterlagen zu vervollständigen oder richtigzustellen. Innerhalb einer Verfallsfrist von 30 Tagen ab Erhalt muss dieser Aufforderung Folge geleistet werden. Verstreicht diese Frist, wird der Antrag archiviert.
  4. Das Amt erstellt nach formaler Kontrolle und nachdem die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt ist, die CUP-Nummer.
  5. Man erhält ein schriftliches Gutachten mittels PEC/ per Post über die Annahme oder Ablehnung des Antrages. Im Falle einer Annahme wird im Gutachten die CUP-Nummer mitgeteilt. Rechnungen und Bankbelege müssen mit dieser CUP-Nummer versehen werden. Als Anlage werden die Richtlinien für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten an Kleindenkmälern Richtlinien_für_die_fachgerechte_Ausführung_der_Arbeiten_an_Kleindenkmälern übermittelt.
  6. Der Beitrag wird mit Dekret des/der Landeskonservators/in gewährt.
  7. Man erhält die Mitteilung über den gewährten Beitrag und kann mit beiliegendem Antrag die Auszahlung des Beitrages mittels PEC/Post beantragen. Man reicht das Formular zum Antrag auf Auszahlung auf die gleiche Weise ein, wie den Antrag auf Gewährung des Beitrages.
  8. Man rechnet die Ausgaben bis spätestens Ende des Jahres ab, das auf die Gewährung des Beitrags erfolgt. Handelt es sich um Maßnahmen, deren Durchführung sich über mehrere Jahre erstrecken, muss die Abrechnung der Ausgaben bis Ende des Jahres vorliegen, das auf die einzelnen im Mehrjahresfinanzierungsplan angegebenen Tätigkeiten folgt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Beitrag widerrufen; es ist jedoch möglich, vor Fristablauf eine Verlängerung zu beantragen. Der Antrag auf Verlängerung erfolgt mittels zertifizierter E-Mail (PEC) /Post vor Ablauf der Auszahlungsfrist.

Pflichtanlagen für den Antrag auf Auszahlung

  • Antrag auf Auszahlung (wird mit Beitragsgewährung versendet).
  • Saldierte Rechnungen.
  • Files XML der Rechnungen auch in PDF-Format.
  • Zahlungsbestätigung/Bankauszüge.
  • Eigenerklarung_zur_Vorsteuereinbehaltspflicht.
  • Restaurierungsbericht bei Restaurierungsarbeiten.
  • Erklärung bei Eigenleistung (falls zutreffend).

Die Rechnungen

  • Die Rechnungen müssen auf die/den Beitragsempfänger/-in ausgestellt sein.
  • Rechnungen und Bankbelege müssen mit der CUP-Nummer versehen werden, welche dir, dem/der Antragsteller/in, mitgeteilt wird.
  • Auf den Rechnungen müssen die Positionen der erbrachten Leistungen den Positionen der Kostenvoranschläge entsprechen.
  • Rechnungen und dazugehörige XML-Dateien müssen auch in PDF-Format geliefert werden. Im Falle von Einreichungen in Papierform müssen diese PDF-Dateien ausgedruckt beigelegt werden.

Weitere Informationen

Teilauszahlungen: Diese sind nur möglich, wenn der Gesamtbeitrag mehr als 50.000 Euro beträgt und nur für bereits abgeschlossene Gewerke.

Ordnungsgemäße Ausführung: Die Auszahlung der Beiträge erfolgt vorbehaltlich der Annahme oder der Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten durch das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler.

Kürzung und Widerruf des Beitrags: Die Kürzung oder der Widerruf des Beitrags ist gemäß Art. 68 und Art. 69 des BLR Nr. 1171 vom 17. Dezember 2024 geregelt.

 


Zeiten und Fristen

Man kann den Antrag auf Gewährung von Beiträgen ab dem 1. Januar bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einreichen. Der Antrag um Auszahlung kann nach Erhalt der Beitragsmitteilung jederzeit bis zum Fristablauf eingereicht werden.

 


Häufig gestellte Fragen

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Weitere Informationen findet man auf der Website des Landesdenkmalamtes: Bau- und Kunstdenkmäler in Südtirol.

Was ist ein Kleindenkmal/ Kunstwerk bzw. welche Objekte werden gefördert?

Kleindenkmäler sind unbewegliche Objekte von volkskundlichem, historischem oder landschaftlichem Interesse: Backöfen, Bildstöcke, Brücken, Brunnen, Fahnen, Gedenksteine (Marterlen), Gipfelkreuze, historische Grabsteine oder Grabgestaltungen, Harpfen, Kalköfen, Kapellen mit unbeweglichen und beweglichen Ausstattungselementen, Kastengebäude, Kegelbahnen, Mühlen, Pfostenspeicher, Sägen, historische Schilder, Umfriedungsmauern, Wegkreuze, Wetterkreuze, die nicht unter direktem Denkmalschutz stehen. Kunstwerke sind Zierelemente von Gebäuden, wie Fresken, Wappen, Graffiti, Gedenktafeln, Inschriften und Tabernakel, künstlerische Fassadengestaltungen, Kunst am Bau, Kunstobjekte im öffentlichen Raum, die nicht unter direktem Denkmalschutz stehen.

Als Strohdächer gelten traditionelle Dacheindeckungen mit Roggenstroh von historischen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.

Wie fülle ich die Eigenerklärung zur Vorsteuereinbehaltspflicht aus?

Bitte wende dich mit dieser Frage an deinen Steuerberater. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler verfügt nicht über die notwendigen Informationen, um diese Frage zu beantworten.

Was trage ich bei der Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer ein?

Bitte wende dich mit dieser Frage an deinen Steuerberater. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler verfügt nicht über die notwendigen Informationen, um diese Frage zu beantworten.

Wo finde ich den Antrag auf Auszahlung?

Der Antrag auf Auszahlung wird zusammen mit der Mitteilung über den gewährten Beitrag vom Amt für Bau- und Kunstdenkmäler übermittelt.

Wie fülle ich den Finanzierungsplan aus?

Der Finanzierungsplan verfügt über 3 Felder:

Gesamtkosten, Eigenmittel und Fehlbetrag.

Bitte trage in das Feld Gesamtkosten die Summe aller Kostenvoranschläge des Antrages ohne MwSt. ein. Im Feld Eigenmittel muss ein Betrag, kein Prozentsatz oder schriftliche Antwort, eingetragen werden. Die Eigenmittel werden von den Gesamtkosten abgezogen und ergeben dann den erwarteten Beitrag. Trage im Feld Fehlbetrag die Differenz zwischen Gesamtkosten und Eigenmittel ein. Dieses Feld steht für den erwarteten Beitrag. Ergibt die Berechnung des Amtes einen höheren Betrag als jenen des Fehlbetrages, wird der Förderbeitrag auf den Fehlbetrag gekürzt.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal Lexbrowser.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind: