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Dienstcode: 3031

Beantragung eines Duplikats der Berufsbefähigungsbescheinigung CAP Typ B nach Verlust, Zerstörung oder Beschädigung

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Beschreibung

Erklärung über die Zerstörung oder Beschädigung des Berufsbefähigungsnachweises (CAP) - Typ B. Für Fahrzeuge, die für den Taxidienst, Mietwagen mit Fahrer/ Fahrerin, Schulbusse (8 Fahrgäste und Fahrer/Fahrerin) und Pferdekutschen genutzt werden, müssen Sie im Besitz des Berufsbefähigungsnachweises - Typ B sein.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss die Zerstörung bei den Ordnungskräften anzeigen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die eine Zweitschrift des Berufsbefähigungsnachweises (CAP) – Typ B benötigen.


Was benötigen Sie

  • pagoPA-Zahlungsbeleg mit IUV-Code (Tarif B003);
  • Anzeige der Zerstörung im Original;
  • Führerschein im Original;
  • gültiger Erkennungsausweis im Original (sollte der Führerschein auch verloren, gestohlen oder zerstört worden sein);
  • Steuernummer (Gesundheitskarte);
  • wenn Sie ein Nicht-EU-Staatsbürger oder eine Nicht-EU-Staatsbürgerin sind, müssen Sie Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Wenn sie abgelaufen ist, müssen Sie auch das Original der postalischen Verlängerungsbescheinigung vorlegen. Sollte auch die Aufenthaltsgenehmigung verloren gegangen sein, müssen Sie dies in der Anzeige angegeben. Auch in diesem Fall sind immer die postalischen Nachweise über die Zahlung für den Antrag auf Zweitschrift erforderlich;
  • Wenn der Antrag von einer dritten Person gestellt wird, ist eine Vollmacht erforderlich. Der Vollmacht muss eine vollständige Kopie eines Ausweises des Vollmachtgebers beigefügt werden. Der Bevollmächtigte muss einen gültigen Ausweis vorlegen

Sie müssen den Tarif B003 bezahlen, wobei zu beachten ist, dass am Schalter KEINE Barzahlungen oder Zahlungen mit Geldkarten möglich sind.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag auf zwei verschiedene Arten stellen:

  • beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität in Bozen, Rittner Straße Nr. 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn). Der Zugang zum Schalterdienst Führerscheine ist nur mit einer Vormerkung über den Online-Dienst myCIVIS möglich;
  • bei einer Autoagentur/Fahrschule.

Für die Zahlung des Tarifs B003 müssen Sie außerdem die folgenden Schritte befolgen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort), die Sie nach der Registrierung im Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Zugang zu den Diensten“ und dann „pagoPA-Online-Zahlungen“;
  3. Wählen Sie „Neue Zahlung“;
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die meldeamtlichen Daten (Name, Zuname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsprovinz und -gemeinde) der ZAHLUNGSPFLICHTIGEN PERSON müssen mit den meldeamtlichen Daten DES AKTENFÜHRERS ODER AKTENFÜHRERIN übereinstimmen. Daher müssen Sie im Falle eines anderen Aktenführers oder einer anderen Aktenführerin als dem Benutzer oder der Benutzerin, der/die mit SPID oder CIE mit dem Portal verbunden ist, alle oben genannten meldeamtlichen Daten ändern, die Daten des Aktenführers oder der Aktenführerin in der Datei einfügen und bestätigen.
  6. Wählen Sie den Punkt „Meine Zahlungen“ und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie auf die Schaltfläche „+“ klicken:

  • mit „Online-Zahlung“: Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, drucken Sie den Zahlungsbeleg aus und reichen ihn zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen für den Antrag beim Führerscheinamt oder Gesundheitsamt ein.
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.


So geht es weiter

Sie erhalten die Zweitschrift des Berufsbefähigungsnachweises (CAP) - Typ B.


Zeiten und Fristen

Wenn der Inhaber oder die Inhaberin des Berufsbefähigungsnachweises (CAP) - Typ B im Besitz eines Führerscheins einer höheren Klasse (C, CE, D, DE) ist, befindet sich auf dem Berufsbefähigungsnachweis anstelle des Ablaufdatums ein Stempel mi der Aufschrift „läuft mit dem Führerschein ab“. Sind Sie hingegen nur im Besitz eines Führerscheins der Klasse A oder B, so ist auf Ihrem Berufsbefähigungsnachweis ein Ablaufdatum angegeben.


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 116 der Straßenverkehrsordnung;

  • gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.

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