Beschreibung
Antrag Zweitschrift für Berufsbefähigungsbescheinigung BBB – Typ B (CAP) für Erneuerung.

Antrag Zweitschrift für Berufsbefähigungsbescheinigung BBB – Typ B (CAP) für Erneuerung.
Alle, die eine Zweitschrift der Berufsbefähigungsbescheinigung BBB – Typ B (CAP) benötigen.
Sie müssen den Tarif B003 bezahlen, wobei zu beachten ist, dass am Schalter keine Barzahlungen oder Zahlungen mit Geldkarten möglich sind.
Für die Zahlung des Tarifs B003 müssen Sie außerdem die folgenden Schritte befolgen:
Nehmen Sie dann die Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vor, indem Sie die Schaltfläche „+“ klicken
Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken und je nach Einzelfall beim Führerscheinamt oder bei der Gesundheitseinrichtung vorlegen. Der Zahlungsbeleg muss zusammen mit den anderen im Antrag vorgesehenen Unterlagen eingereicht werden.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Wenn Sie einen höheren Führerschein besitzen (C, CE, D, DE), befindet sich auf dem C.A.P. ein Stempel mit dem Hinweis „gültig bis Führerscheinablauf“ anstelle eines festen Ablaufdatums.
Besitzen Sie nur einen Führerschein der Kategorie A oder B, ist auf dem C.A.P. ein Ablaufdatum vermerkt. Nach Ablauf müssen Sie das C.A.P. erneuern, indem Sie ein Duplikat zur Erneuerung beantragen.
Es ist erforderlich, ein ärztliches Attest mit einer Stempelgebühr von 16,00 € beizufügen, das von einem Gesundheitsbeamten ausgestellt wurde.
Artikel 116 der Straßenverkehrsordnung;
gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.
Rittner Straße 12, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 35 20 / +39 0471 41 35 21
E-Mail: schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 16:00 Uhr.
Zugang mit Online-Terminvereinbarung über myCIVIS.