Beschreibung
Antrag auf eine Zweitschrift der Berufsbefähigungsbescheinigung BBB – Typ B, wenn diese verloren oder gestohlen wurde.

Antrag auf eine Zweitschrift der Berufsbefähigungsbescheinigung BBB – Typ B, wenn diese verloren oder gestohlen wurde.
Alle Peronen, die eine Berufsbefähigungsbescheinigung BBB – Typ B besitzen.
Um Pkw im Taxidienst oder im Mietwagendienst mit Fahrer/Fahrerin, Schulbusse (8 Personen + Fahrer/Fahrerin) und Pferdekutschen zu führen, ist ein Berufszertifikat der Klasse B erforderlich.
Sie müssen außerdem die folgenden Unterlagen vorlegen:
Sie müssen die folgenden beiden Tarife bezahlen, wobei zu beachten ist, dass am Schalter keine Barzahlungen oder Zahlungen mit Geldkarten möglich sind:
Wenn der Antrag von einer dritten Person gestellt wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments der vollmachtgebenden Person eingereicht werden. Die bevollmächtigte Person muss ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Um die Gebühren bezahlen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie auf die Schaltfläche „plus +“ klicken
Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, drucken Sie den Zahlungsbeleg aus und reichen ihn zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen für den Antrag beim Führerscheinamt oder Gesundheitsamt ein.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Sie erhalten die Zweitschrift der Berufsbefähigungsbescheinigung BBB – Typ B (CAP).
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss den Verlust, den Diebstahl oder die Zerstörung innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei den Ordnungskräften anzeigen.
Wenn der Inhaber des C.A.P. einen höheren Führerschein besitzt (Kategorie C, CE, D, DE), befindet sich auf dem C.A.P. ein Stempel mit dem Hinweis „gültig bis Führerscheinablauf“ anstelle eines festen Ablaufdatums.
Besitzt er nur einen Führerschein der Kategorie A oder B, ist auf dem C.A.P. ein Ablaufdatum vermerkt. Nach Ablauf muss das C.A.P. erneuert werden.
Für die Erneuerung muss ein Duplikat beantragt werden, dem ein ärztliches Attest mit einer Stempelgebühr von 16,00 € beigefügt sein, das von einem Gesundheitsbeamten ausgestellt wurde.
Rittner Straße 12, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 35 20 / +39 0471 41 35 21
E-Mail: schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 16:00 Uhr.
Zugang mit Online-Terminvereinbarung über myCIVIS.