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Dienstcode: 3028

Antrag um Duplikat des Führerscheins infolge der ärztlichen Visite bei der Ärztekommission

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Beschreibung

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Führerscheins infolge der ärztlichen Untersuchung bei der Ärztekommission.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, die sich einer psychischen und körperlichen Untersuchung unterziehen müssen oder denen der Führerschein entzogen wurde.


Voraussetzungen

Bei der Beantragung der Zweitschrift am Schalter muss entweder das Original des Führerscheins vorgelegt werden oder es wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (eine vom Regierungskommissariat ausgestellte Kopie des Führerscheins) verlangt.


Was benötigen Sie

  • Beleg über die Zahlung des Tarifs B003.
  • Originalführerschein oder eine vom Regierungskommissariat ausgestellte Kopie des Führerscheines.
  • Digitales ärztliches Zeugnis, das von der Ärztekommission nach dem Führerscheinentzug oder der Führerscheinrevision ausgestellt wurde.
  • Gültiger Personalsausweis im Original.
  • Steuernummer (Gesundheitskarte).
  • Wenn Sie ein Nicht-EU-Staatsbürger oder eine Nicht-EU-Staatsbürgerin sind, müssen Sie das Original Ihrer gültigen Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Wenn sie abgelaufen ist, muss auch der Postbeleg im Original als Bescheinigung der Verlängerung vorgelegt werden.
  • Wenn der Antrag von einer dritten Person gestellt wird, muss eine schriftliche Vollmacht beigefügt werden. Die Vollmacht muss zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments der Vollmacht gebenden Person eingereicht werden. Die bevollmächtigte Person muss ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Sie müssen diese drei Formulare ausfüllen: Abschrift für das Landesamt, Abschrift für die Eingabe und Kopie für den Antragsteller/die Antragstellerin.

Sie müssen den Tarif B003 über das System pagoPA mit dem IUV-Code bezahlen.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag beim Schalterdienst Führerscheine in Bozen, Rittner Straße Nr. 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn) einreichen, indem Sie sich über den Online-Dienst myCIVIS vormerken.

Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Führerscheinamtes über das System pagoPA zu bezahlen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) an. Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich alternativ mit den Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) anmelden, die Sie nach der Registrierung auf dem Portal erhalten haben;
  2. Wählen Sie die Menüpunkte „Accesso ai servizi“ (Zugang zu den Diensten) und dann „Pagamento pratiche online pagoPa“ (pagoPA-Online-Zahlungen);
  3. Wählen Sie „Nuovo pagamento“ (Neue Zahlung);
  4. Wählen Sie die Tarifliste von Bozen;
  5. Wählen Sie den Tarif des gewünschten Antrags aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen Sie. Achtung: Die meldeamtlichen Daten (Name, Zuname, Steuernummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsprovinz und -gemeinde) der ZAHLUNGSPFLICHTIGEN PERSON müssen mit den meldeamtlichen Daten DES AKTENFÜHRERS ODER DER AKTENFÜHRERIN übereinstimmen. Daher müssen Sie im Falle eines anderen Aktenführers oder einer anderen Aktenführerin als dem Benutzer oder der Benutzerin, der/die mit SPID oder CIE mit dem Portal verbunden ist, alle oben genannten meldeamtlichen Daten ändern, die Daten des Aktenführers oder der Aktenführerin in der Datei einfügen und bestätigen;
  6. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und den zu zahlenden Antrag.

Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie auf die Schaltfläche „+“ klicken

  • mit „Paga online“ (Online-Zahlung): Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

  • mit „Stampa avviso di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken): Auf diese Weise können Sie die Zahlung mit den Daten auf dem Zahlschein über die elektronischen oder physischen Kanäle auf der Website pagoPA vornehmen. Die Kanäle sind insbesondere Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Postamt, vertragsgebundene Händler usw.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, der beim Führerscheinamt oder bei der Gesundheitseinrichtung vorgelegt werden muss. Gegebenenfalls muss der Zahlungsbeleg zusammen mit den anderen im Antrag vorgesehenen Unterlagen eingereicht werden.

Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.

Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Melden Sie sich im reservierten Bereich des Autofahrerportals „Portale dell’Automobilista“ an;
  2. Wählen Sie den Punkt „I miei pagamenti“ (Meine Zahlungen) und dann den bezahlten Antrag;
  3. Wählen Sie die Schaltfläche „+“ und den Punkt „Stampa ricevuta di pagamento“ (Zahlschein ausdrucken) (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden).

Die Zahlung ist nur gültig, wenn die Steuernummer der antragstellenden Person mit der Steuernummer des Inhabers oder der Inhaberin des auszustellenden Führerscheines oder des zu erhaltenden Dokuments übereinstimmt.

Sie müssen diese Informationen während des Online-Verfahrens angeben. Nach der Auswahl des Tarifs übernimmt das System nämlich automatisch die meldeamtlichen Daten und die Steuernummer des Inhabers oder der Inhaberin. Insbesondere die SPID (öffentliches System für die digitale Identität) oder die CIE (elektronische Identitätskarte), mit der Sie auf das Portal zugegriffen haben, bei denen das System eine Bestätigung verlangt: In diese Phase müssen Sie die meldeamtlichen Daten und die Steuernummer ändern, um die Informationen der tatsächlichen antragstellenden Person einzugeben, wenn diese nicht mit dem Inhaber oder der Inhaberin der SPID/CIE übereinstimmen.

Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.

Kontaktdaten der überörtlichen Ärztekommission:

Überörtliche Ärztekommission für Führerscheine:


So geht es weiter

Ihr neuer Führerschein wird direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.


Zeiten und Fristen

Ihnen wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, der 40 Tage in ganz Italien gültig ist, den Sie immer zusammen mit einem gültigen Erkennungsausweis bei sich tragen müssen.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen Führerschein beim Schalterdienst Führerscheine abholen?

Nein, Sie müssen sich zum Schalterdienst Führerscheine begeben und eine Zweitschrift des Führerscheins beantragen.

Was muss ich tun, wenn mir der Führerschein entzogen wurde?

Wenn der Führerschein in Südtirol entzogen wurde, wird er an das Regierungskommissariat Bozen weitergeleitet. Sobald die ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, muss das ärztliche Zeugnis an das Regierungskommissariat weitergeleitet werden (per E-Mail oder durch persönliche Übergabe), damit der Führerscheinentzug beendet werden kann.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 126 der Straßenverkehrsordnung;
  • gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285.

 

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