Beschreibung
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Führerscheins infolge der ärztlichen Untersuchung bei der Ärztekommission.

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Führerscheins infolge der ärztlichen Untersuchung bei der Ärztekommission.
Personen, die sich einer psychischen und körperlichen Untersuchung unterziehen müssen oder denen der Führerschein entzogen wurde.
Bei der Beantragung der Zweitschrift am Schalter muss entweder das Original des Führerscheins vorgelegt werden oder es wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (eine vom Regierungskommissariat ausgestellte Kopie des Führerscheins) verlangt.
Sie müssen den Tarif B003 über das System pagoPA mit dem IUV-Code bezahlen.
Sie können Ihren Antrag beim Schalterdienst Führerscheine in Bozen, Rittner Straße Nr. 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn) einreichen, indem Sie sich über den Online-Dienst myCIVIS vormerken.
Um die zu entrichtenden Gebühren für die Praktiken des Führerscheinamtes über das System pagoPA zu bezahlen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Sie können Zahlungen aus der Liste der Anträge im Warenkorb vornehmen, indem Sie auf die Schaltfläche „+“ klicken
oder
Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken, der beim Führerscheinamt oder bei der Gesundheitseinrichtung vorgelegt werden muss. Gegebenenfalls muss der Zahlungsbeleg zusammen mit den anderen im Antrag vorgesehenen Unterlagen eingereicht werden.
Der einzige gültige Zahlungsbeleg ist die über das Autofahrerportal „Portale dell’Automobilista“ ausgedruckte Quittung und nicht jene, die vom elektronischen oder physischen Kanal, über den Sie die Zahlung getätigt haben, erstellt wird.
Um den Zahlungsbeleg auszudrucken, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Die Zahlung ist nur gültig, wenn die Steuernummer der antragstellenden Person mit der Steuernummer des Inhabers oder der Inhaberin des auszustellenden Führerscheines oder des zu erhaltenden Dokuments übereinstimmt.
Sie müssen diese Informationen während des Online-Verfahrens angeben. Nach der Auswahl des Tarifs übernimmt das System nämlich automatisch die meldeamtlichen Daten und die Steuernummer des Inhabers oder der Inhaberin. Insbesondere die SPID (öffentliches System für die digitale Identität) oder die CIE (elektronische Identitätskarte), mit der Sie auf das Portal zugegriffen haben, bei denen das System eine Bestätigung verlangt: In diese Phase müssen Sie die meldeamtlichen Daten und die Steuernummer ändern, um die Informationen der tatsächlichen antragstellenden Person einzugeben, wenn diese nicht mit dem Inhaber oder der Inhaberin der SPID/CIE übereinstimmen.
Ausführliche Anleitungen für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem pagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei den pagoPA-Zahlungen benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it.
Kontaktdaten der überörtlichen Ärztekommission:
Überörtliche Ärztekommission für Führerscheine:
Ihr neuer Führerschein wird direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.
Ihnen wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, der 40 Tage in ganz Italien gültig ist, den Sie immer zusammen mit einem gültigen Erkennungsausweis bei sich tragen müssen.
Nein, Sie müssen sich zum Schalterdienst Führerscheine begeben und eine Zweitschrift des Führerscheins beantragen.
Wenn der Führerschein in Südtirol entzogen wurde, wird er an das Regierungskommissariat Bozen weitergeleitet. Sobald die ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, muss das ärztliche Zeugnis an das Regierungskommissariat weitergeleitet werden (per E-Mail oder durch persönliche Übergabe), damit der Führerscheinentzug beendet werden kann.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Rittner Straße 12, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 35 20 / +39 0471 41 35 21
E-Mail: schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 16:00 Uhr.